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Über den Migrationspakt der UN ist bereits heftig diskutiert worden.

Trotz der Ablehnung einiger Staaten ist davon auszugehen, daß dieser im einigen Tagen in Marrakesch und im nächsten Jahr bei der Generalversammlung angenommen wird.

Vielen ist leider unklar, dass sich der UN-Migrationspakt nicht auf Flüchtlinge, sondern seiner Bezeichnung gemäß auf Migranten bezieht.

Für Flüchtlinge gibt es ein anderes Papier der Vereinten Nationen. Der wenig überraschende Titel: Flüchtlingspakt.

Im Schatten der öffentlichen Diskussionen über den Migrationspakt hat der Flüchtlingspakt seine vorletzte Hürde genommen. Am 13. November nahm der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung – zuständig für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen – die entsprechende Resolution an. 176 Länder, darunter alle EU-Mitglieder (also auch Österreich), stimmten dafür. 13 Staaten nahmen an dem Votum nicht teil, mit Liberia, Eritrea und Libyen enthielten sich drei Länder. Einzig die USA lehnten das Papier ab. Es sei mit dem "souveränen Recht" der Vereinigten Staaten unvereinbar, hieß es, auch wenn man viele der Inhalte teile.

Der Flüchtlingspakt hat gegenüber dem Migrationspakt einen großen Vorteil: Er hat mit der Genfer Flüchtlingskonvention bereits eine Grundlage, auf der sich arbeiten lässt, während es zu Migranten bislang kein globales Abkommen gibt. Deshalb kann er auch konkretere Schritte definieren, die etwas weniger Interpretationsspielraum offen lassen.

„Grundsätzlich hat der Flüchtlingspakt durchaus seine Lücken in vielerlei Hinsicht, etwa dass Binnenflüchtlinge oder vor Naturkatastrophen Fliehende nicht berücksichtigt werden. Trotzdem sei er eine "riesengroße Chance, diese Jahrhundertherausforderung Zuwanderung besser in den Griff zu bekommen“.

Ein Flüchtling ist laut Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) aus dem Jahr 1951 eine Person, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt wird und deshalb ihre Heimat verlassen muss. Ob eine Verfolgung vorliegt, wird im Aufnahmestaat in einem Asylverfahren festgestellt, das von Land zu Land unterschiedlich ist. Laut Uno gibt es weltweit derzeit etwa 68,5 Millionen Flüchtlinge. Kritisiert wird, dass etwa intern Vertriebene oder Klimavertriebene nicht berücksichtigt werden.

Ein Migrant (vom lateinischen migrare, das auswandern, umziehen bedeutet) verlässt seine Heimat freiwillig, um seine Lebensbedingungen zu verbessern. Sollte er zurückkehren, genießt er weiterhin den Schutz seiner Regierung. Die Uno geht von weltweit 260 Millionen Migranten aus – etwas mehr als drei Prozent der Weltbevölkerung.

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Iris123

Iris123 bewertete diesen Eintrag 03.12.2018 11:29:03

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