Der Bundestag braucht nicht mehr mathematisch beschlußfähig sein, um Gesetze zu verabschieden!

. . . sondern der optische Eindruck der Sitzungsleitung reicht neuerdings aus, um die Beschlussfähigkeit festzustellen.

§45 (1) der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages knüpft die Beschlussfähigkeit an eine mathematisch denkbar simple Voraussetzung: "Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist."

Der derzeitige Bundestag hat 709 Mitglieder, daher ist er erst ab 355 anwesenden Angeordneten beschlußfähig.

Und nun schaut Euch hier mal die "Totale" in die überwiegend leeren Sitzreihen des Bundestages an:

Da können nie und nimmer 355 Abgeordnete im Saal gewesen sein. Folgerichtig beantragte die AfD, die Beschlußfähigkeit zu überprüfen, was gewöhnlich per "Hammelsprung" bei einer Abstimmung geschieht.

Trotzdem verkündet die stellv. Präsidentin Roth nach kurzer Beratung, dass die Sitzungsleitung der Meinung sei, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

So offen werden in Merkelistan inzwischen Vorschriften gebrochen, um Gesetze durchzuboxen. Welchen Respekt sollte das Volk vor Gesetzen haben, die per Rechtsbruch zustandegekommen sind?

Nebenbei: Ab wievielen leeren Sitzen würde wohl einer Frau Roth klar werden, daß weniger als die Hälfte Abgeordneten anwesend sind??

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Claudia56

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philip.blake

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WibkeT

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