Verstoßen Merkel und die EU gegen fundamentales UN-Recht?

Da gibt es so einen einen halbverstaubten Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dessen Bestimmungen mir teilweise gegensätzlich zur "Flüchtlings"politik des Merkelregimes und der EU erscheinen.

Artikel 1 (1) lautet: Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

Artikel 5 (1): Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.

Zur Freiheit der kulturellen Entwicklung gehört für mich auch der Wunsch eines Volkes, sich nicht grundlegend zu verändern.

Zur Freiheit der wirtschaftlichen Entwicklung gehört für mich auch das langsame Aussterben eines Volkes wegen niedriger Geburtenraten - die nebenbei in Deutschland schlüssig zum ständigen Abbau von Arbeitsplätzen passen und allemal sinnvoller sind, als Heere unqualifizierter "Flüchtlinge" ins Land zu holen.

Solange also ein Volk nicht frei entscheidet, sich von kulturfremden Migranten ersetzen zu lassen, erscheint mir das Zulassen einer zahlenmäßig unbegrenzten nicht-militärischen Invasion a la Merkel (seit 2015) als Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des o.g. UN-Pakts.

Gleiches gilt m.E. für die schleichende Entmündigung der einzelnen Völker bzw. Staaten der EU auf dem Weg in die "Vereinigte Republik Brüssel".

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