17. Jänner 2025 „Das Rennen um die Hofburg hat schon begonnen,“ so die Salzburger Nachrichten (17.1.26) zur Halbzeit der zweiten Amtszeit von VdB. Wer ins Rennen geht, ist demnach schon ausgemachte Sache: Die FPÖ gegen alle anderen!
Salzburger Nachrichten https://ethos.at
Der Artikel reproduziert naturgemäß alle Klischee, die sich in über hundert Jahren zur illegitimen Realverfassung verhärtet haben. So geht’s anscheinend allein darum, welche Partei wen „ins Rennen“ schickt, wobei sich die Kandidaten und -innen naturgemäß bedeckt halten müssen. Als SPÖ-Kandidaten werden die langjährige Nationalratspräsidentin Doris Bures und der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser gehandelt, bei der ÖVP fällt zwangsweise der Name Othmar Karas. Die FPÖ könnte „Susanne Fürst ins Rennen schicken“ und hätte mit einer Kandidatin ein „Alleinstsellungsmerkmal“. Quereinsteiger? Wenn überhaupt, dann ein Ex-Diplomat (der in der Regel „unabhängig“ ist, aber klar einer Partei zugeordnet werden kann).
Prinzipiell geht es bei allen Medienspekulationen um unseren Bundespräsidenten niemals um seine Qualifikation, sondern bestenfalls um die Frage, was diese Person „darstellen“ sollte. Und vor der Wahl geht es darum, „jemanden zu finden, der sich besser verkaufen lässt“. ethos.at ergänzt: und jemanden, der sich leichter kaufen lässt.
ethos.at weist darauf hin, dass der Österreichische Bundespräsident das einzige Amt im Staate ist, bei dem eine Person und nicht eine Partei gewählt wird. Dass diese Person aus dem Umfeld der Parlamentsparteien kommt, ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Es ist natürlich laut Verfassung auch nicht verboten. Dass alle Medien-Spekulationen über die Zukunft des Amtes implizieren, das müsse so sein und andere Optionen gar nicht ernsthaft in Betracht ziehen, ist allerdings eine Irreführung der Leser.
Artikel 60, Absatz 1: „Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts der zum Nationalrat wahlberechtigten Männer und Frauen gewählt; stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, so ist die Wahl in Form einer Abstimmung durchzuführen.“
Es ist typisch für unsere Verfassungsgesetzgebung, dass die ursprüngliche Version ergänzt und damit entstellt wird. So schreibt ein völlig überflüssiger Nebensatz nun vor, was zu passieren hat, wenn sich „nur ein Wahlbewerber“ meldet. Das ist noch nie vorgekommen und wird nach bisherigen Erfahrungen sicher nie passieren (rund 30 Anwärter 2022, von denen sieben die Hürden auf den Wahlzettel schafften).
Durch das Parteiengesetz (teilweise in Verfassungsrang) sichern sich die Parlamentsparteien (bei gleichzeitigem Ausschluss aller Kleinparteien) 250 Millionen (jährlich und inflationsgesichert!) an staatlichen Subventionen. Dagegen findet sich weder im BP-Wahlgesetz noch in der Verfassung eine konkrete Aussage, wie ein unabhängiger Kandidat seine Wahl organisieren und finanzieren soll. Es gibt auch keine Bestimmung darüber, dass und wie Chancengleichheit aller qualifizierten KandidatInnen nicht nur zu deklarieren, sondern auch herzustellen ist. Hat "der Gesetzgeber" darauf vergessen oder wollte er es genau so einrichten?
Die Vorauswahl der KandidatInnen durch die hochsubventionieren Parteien garantiert deren finanzielle Mittel und deren offenen Zugang zu allen Hofberichterstattern des Landes, die selbstherrlich über „Öffentlichkeitswirksamkeit“ der KandidatInnen entscheiden. Das ist - so wie der aktuelle Artikel der SN einmal mehr beweist - einseitige Einflussnahme für die Interessen der Parteien und gegen die Interessen unseres Landes.
Wer immer bei der nächsten BP-Wahl „ins Rennen geschickt wird“, die Österreicher und Österreicherinnen sollten wissen: 2028 geht es um die Zukunft unserer Demokratie und um eine bessere Verfassung als Fundament einer besseren Demokratie! Nur ein Bundespräsident, der nicht aus dem Parteienspektrum kommt, kann so einen Prozess moderieren und fördern.
Grundlegende und tiefgehende Informationen dazu finden sich in keinem Leitmedium, aber täglich auf www.hofburgwahl.at !