Coronavirus.wien.gv.at beantwortet die Frage: Was passiert, wenn sich ein Gast nicht registrieren lässt, falsche Daten angibt oder sich verschreibt?

wien.gv.at https://coronavirus.wien.gv.at

"Bei falschen oder unabsichtlich fehlerhaften Angaben drohen KEINE STRAFEN für den Gast. Damit Sie die Gesundheitsbehörde im Verdachtsfall kontaktieren kann, EMPFIEHLT ES SICH aber, alle Daten korrekt anzuführen. Bei offensichtlich falschen oder fehlerhaften Angaben ist es die Pflicht des Gastronomie-Betriebs nachzufragen. Es gibt aber weder ein Recht noch eine Pflicht zur Ausweiskontrolle."

Als NAIVER Bürger dieses Landes und Wiener mit Migrationshintergrund (aus der Steiermark) stelle ich mir die Frage: Za wos brauch ma a VERORDNUNG, die in der Praxis nur als EMPFEHLUNG angewendet werden kann?

Anders gefragt: Wieviele illegitime Gesetze hätte sich die Regierung seit März ersparen können, wenn sie von Anfang nach altem Epidemiegesetz die Hotspots abgeriegelt hätte - bei der Schweinegrippe gab es "Seuchenteppiche" - und an die Bürger Empfehlungen ausgesprochen hätte, mit der legitimen Prämisse, dass aufgeklärte Bürger dieses Landes Eigenverantwortung übernehmen!

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Scherzkeks

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Spinnchen

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philip.blake

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pirandello

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