4 Jahre Haft für ein zerstörtes Leben

Der Vergewaltiger eines 10 jährigen Buben könnte schon bald wieder frei sein.

Jetzt hat sich das Justizministerium selbst zu den Urteil gemeldet und meint: "Die Strafe sei angemessen, der Flüchtling sei ja nicht vorbestraft gewesen"!

Da fehlen einem die Worte, sogar unser Justizministerium ist dafür diesen Häftling frei zu lassen.

Materieller Nichtigkeitsgrund

Der OGH habe das gemacht, wozu er gesetzlich verpflichtet ist, gab Pilnacek zu bedenken: "Er hat einen materiellen Nichtigkeitsgrund im Strafausspruch des Erstgerichts erkannt, diesen aufgehoben und in der Sache selbst entschieden." Die erste Instanz hatte über den mittlerweile 21-jährigen irakischen Asylwerber wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren eine siebenjährige Freiheitsstrafe verhängt.

Als ein Erschwerungsgrund wurde dabei die "Schwere des Verbrechens" herangezogen - in unzulässiger Weise, wie Pilnacek erläuterte: die schweren Folgen waren bereits Tatbestandsmerkmal, hätten daher bei der Strafbemessung nicht mehr gewichtet und somit nicht doppelt verwertet werden dürfen. Der OGH habe auf diesen Fehler dem Gesetz entsprechend reagiert und eine neue Strafe festgesetzt, so Pilnacek.

Hier der ganze unglaubliche Artikel: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Vergewaltigung-Justizministerium-verteidigt-Strafreduktion/284554687

Wie muss sich die Mutter des Buben bei so einem Urteil fühlen?

Wie der Bub selbst?

http://zeitimblick.info/4-jahre-fuer-ein-zerstoertes-leben/

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Noch keine Kommentare

Mehr von zeit im blick