Richter werden manchmal bestochen.Es wird zumindest versucht.

Richter sind auch oft befangen.

Es wird dann versucht, den Richter wegen Befangenschaft abzulehnen, hat aber wenig Aussicht auf Erfolg.

In Zivilverfahren ganz oft so.

Hier ein Auszug: In Zivilverfahren:

Die Befangenheit von Richtern ist in den §§ 19 bis 25 JN geregelt.

Einer Ablehnung ist nicht nur bei nachgewiesenener Befangenheit, sondern schon bei Besorgnis der Befangenheit stattzugeben. Allerdings ist eine Befangenheit nicht schon gegeben, wenn der Richter (angeblich) falsch entscheidet. Es darf nur nicht die Gefahr vorliegen, dass der Richter unsachliche Erwägungen einfließen läßt (z.B. zum Vater - im Obsorgeverfahren- meint: "Sie können Zeugen bringen, soviel sie wollen, Kinder gehören zur Mutter und nicht zum Vater, außer die Muter geht am Strich" oder im Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalles: "Motorradfahrer fahren immer zu schnell und halten sich an keine Verkehrsregeln".).

Hier mehrere Links dazu: http://www.mediengesetz.at/index.php?id=1784

Das sollte man wissen, wenn man von Thema Rechtsstaat spricht. Es ist keine Seltenheit.

https://de.wikipedia.org/wiki/Befangenheit_(%C3%96sterreich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch

Es ist oft ein sehr trauriges Spiel. Der eine zahlt 10.000 Euro, der nächste 15.000 Euro. Das geht immer weiter und weiter.

Auch im Sorgerecht nicht anders, und bei vielen anderen Zivilrechtlichen und Strafrechtlichen Anklagen ebenfalls nicht. Sollte man wissen, bevor man dieses Thema Rechtsstaat in den Mund nimmt.

https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/befangenheit-im-umgangsrecht-und-sorgerecht/

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