Gerichtlich bestätigt: AFD NICHT verfassungsfeindlich

Kurz nach der letzten Bundestagswahl ist die damalige Innenministerin Nancy Faeser vor die Presse getreten und hat ein "Gutachten" des Verfassungsschutzes präsentiert, mit dem dieser die AFD als "gesichert Rechtsextremistisch" einstuft.

Ihre Erklärung, dass das "Gutachten" aus Gründen des Informantenschutzes als geheim eingestuft wurde, entpuppte sich schon wenige Tage später als glatte Lüge, als mehrere Medien Zugriff auf das Gutachten erhielten und es vollständig veröffentlichten.

Dass der wahre Grund des "Gutachtens", seiner Präsentation und vor allem seiner Geheimhaltung rein politisch motiviert war und dieses "Gutachten" noch nicht einmal ansatzweise ausreicht, um die AFD als "gesichert Rechtsextrem" einzustufen, konnte jeder sofort erkennen, der es objektiv, statt voller ideologischen Hass im Herzen gelesen und auch verstanden hat.

Das wurde jetzt auch vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Dieses stellte fest, dass zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vorliegt, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".

Es wurde also von einem ordentlichen Gericht offiziell festgestellt, dass die AFD weder Verfassungsfeindlich, noch rechtsextrem ist und sie vom Verfassungsschutz weder als solches bezeichnet, noch eingestuft und auch nicht behandelt werden darf.

Damit dürften wohl die Träume all der linken "Demokrativerteidiger" geplatzt sein, "unsere Demokratie" dadurch "verteidigen" zu können, indem, wie einst bei den Nazis, eine staatlich kontrollierte Institution einfach Parteien zu Staatsfeinden erklären und anschließend verbieten kann.

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