Afghanischer Gepäckträger wird wegen Beihilfe verurteilt.

Ein Flüchtling, der auf dem Weg übers Mittelmeer die Schleuser unterstützt, wird zum Straftäter. So der Bundesgerichtshof. Bei einer Schleuserschiffsfahrt kommen 35 Passagiere ums Leben. Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen einen afghanischen Flüchtling wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge. Das Landgericht Osnabrück verurteilt den Mann zu anderthalb Jahren auf Bewährung.

Der Afghane ist auf einem Boot unterwegs, das von der Türkei aus nach Griechenland fahren sollte. Das Boot kentert und mindestens 35 Menschen sterben. Der Afghane wird gerettet. Doch was hat der überlebende Afghane getan? Was wird ihm vorgeworfen?

Der Afghane arbeitet im Auftrag der Schleuser als Ansprechpartner, weil die Schleuser nicht alle Sprachen Afghanistans sprechen. Der Afghane hat zwei Frauen und deren Kindern beim Transport ihres Gepäcks geholfen. Der angeklagte Afghane hat kein Geld von den Schleusern bekommen, eventuell eine Fahrpreisermäßigung für die Überfahrt vom türkischen Festland zu einer vorgelagerten griechischen Insel.

Für die Verurteilung reicht dies aus, so der deutsche Richter. Erschwerend kommt hinzu, dass beide Frauen und vier Kinder bei dem Unglück vor der griechischen Küste sich unter den Todesopfern befinden.

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Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 16.11.2019 14:30:00

corpusdelictum

corpusdelictum bewertete diesen Eintrag 16.11.2019 07:49:59

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