Brief des Jobcenters Aachen an einen Toten

Sehr geehrter Herr T.,

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (…) wird ab dem 01.11.2017 ganz aufgehoben. Grund für die Aufhebung der Entscheidung:

Sie sind verstorben.

Binnen eines Monats können Sie Widerspruch einlegen. Eine erneute Zahlung der Leistung ist nur dann möglich, wenn Sie diese (...) nach Wegfall des Grundes, der zur Aufhebung (…) geführt hat, erneut beantragen. Außerdem bitten wir Sie, sich unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung anbei.

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Tourix

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Spinnchen

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