Der nicht schuldfähige Täter muss in die geschlossene Psychiatrie

Ein mutmaßlich 27 Jahre alter Asylbewerber aus Dschibuti in Afrika wird wegen einer tödlichen Messerattacke eine Weile zwangsweise in der Psychiatrie wohnen. Er ist nicht schuldfähig, stellt jedoch eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. So das Landgericht Offenburg.

Der mutmaßlich nicht Schuldfähige tötet vor etwa einem halben Jahr einen Allgemeinarzt mit 20 Messerstichen, die Arzthelferin überlebt die Stichverletzungen.

Das Gericht gibt ein Gutachten in Auftrag, welches attestiert, dass der afrikanische Flüchtling unter Verfolgungswahn leidet und somit nicht schuldfähig ist. Als Grund seiner Tat gibt der Flüchtling an, dass er seine fehlerhafte ärztlichen Behandlung gerächt hat. Bei einer Blutentnahme hat ihn der Arzt vergiftet. Belege für medizinische Fehler gibt es nach Ansicht des Gerichtes nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Problematik liegt beim Gutachten, genauer beim Verfolgungswahn. Ohne diesen Verfolgungswahn wäre der Flüchtling aus Dschibuti in Afrika ein Mörder, wahrscheinlicher Totschläger, und müsste eine mehr oder weniger lange Haftstrafe absitzen mit anschließender Rückführung nach Dschibuti in Afrika, falls er nicht zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben wird oder Dschibuti die Annahme verweigert.

Ob das teure Gutachten der Realität entspricht, tut hier nichts zur Sache. Das Gericht akzeptiert das Gutachten und somit ist es richtig und wahr. Lediglich aufrechten Psychiatern wird es Probleme bereiten:

Kann ein Mensch, der unter Verfolgungswahn leidet, ein echter Flüchtling sein? Wahrscheinlich ist dies nur in Deutschland möglich!

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philip.blake

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