Burkinis dürfen nicht diskriminiert werden, aber Menschen schon?

Der angeblich für diskriminierte Menschen zuständige "Klagsverband" sieht in der Abweisung eines bekannten rechten Aktivisten durch ein Wiener Lokal "keine Diskriminierung".

Als Mensch darf man nicht diskriminiert werden, selbst wenn man Islamist, Linksradikaler oder Rechtsradikaler ist. Extremisten gehören beobachtet, verboten und bestraft, aber eben nicht als Menschen diskriminiert.

Wenn man Sellners Aktivismus verbieten will, soll man entsprechende Verfahren führen, wobei eine Pro- oder Antimigrationshaltung grundsätzlich nichts mit Verfassungsfeindlichkeit zu tun hat. Ich teile Sellners Position zur Remigration zwar nicht und halte sie für eine rechte Extremposition. Sie ist jedoch auch nicht extremer als das salonfähige linke "Bleiberecht für alle". Dass der "Klagsverband", der zuvor das islamistische Recht auf Burkini in Österreichs Bädern eingeklagt hatte, als linke NGO rechtliche Doppelstandards pflegt, war erwartbar.

Es wäre wohl ok, im Rahmen des Hausrechts politische T-Shirts zu untersagen und Martin Sellner aufgrunddessen nicht zu bedienen, sowie auch Bäder Kleidervorschriften machen dürfen. Badegäste, die sich an die Kleidervorschriften halten, wegen ihrer Religion oder Weltanschauung nicht reinzulassen, würde dem Diskriminierungsverbot widersprechen, sowie es nicht zulässig ist, den rechten Sellner nur wegen seiner Weltanschauung nicht zu bedienen.

Der "Klagsverband" sieht es jedoch komplett verkehrt. Es ist für ihn zwar grundsätzlich ok, Menschen wegen ihrer Weltanschauung zu diskriminieren, aber gegenüber ideologischen Lieblingen wie Burkini-Islamisten darf es keinerlei Einschränkungen geben. Die linke Justiz folgte der linken NGO in der Perversion unseres Rechtsstaates.

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