Georgische Mädchen abgeschoben, syrische Männer angelockt?

Die Zahl der Asylanträge ist trotz anhaltender Corona-Pandemie heuer stark nach oben geschnellt. Im ersten Quartal gab es den höchsten Wert seit 2017, nämlich 5024 Ansuchen, was einem Plus von gut 42 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der überwiegende Teil der Asylwerber (82 Prozent) ist männlich.

Was die Herkunftsländer angeht, sind Syrer mit 2267 Ansuchen klar an der Spitze. Syrer haben im Asylverfahren auch unverändert sehr gute Chancen auf Anerkennung. Mehr als 90 Prozent der Flüchtlinge aus dem Land wurde im ersten Quartal positiv beschieden.

Quelle: Krone

Die sozialdemokratische, aber trotzdem rational denkende Regierung Dänemarks hat damit begonnen, Syrern den Asylschutz wieder zu entziehen, da der Krieg in Syrien weitgehend beendet wurde (woran hoffentlich auch die Wahl Bidens nichts mehr ändern wird).

Das türkisgrüne Österreich hat hingegen genau das Gegenteil getan. Obwohl der für Asyl zuständige Innenminister Nehammer für seine Strenge gegen georgische Schulmädchen berüchtigt ist, hat seine Asylbehörde Syrern den Schutzstatus nicht aberkannt, sondern im Corona-Jahr 2020 sogar 5.000 zusätzlichen Syrern Asyl gewährt. Diese Behördenpraxis hat in Kombination mit den (besonders für Großfamilien) weiterhin extrem hohen Sozialleistungen Österreich im Verhältnis zur Einwohnerzahl zum aktuellen Zielland Nr. 1 für Syrer gemacht. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl hatte Österreich 2021 sogar fast doppelt so viele Anträge wie Germoney.

Mit der einen Hand bekämpft Nehammer die (von der Justiz oft gleich wieder auf freien Fuß gesetzten) bösen Schlepper. Mit der anderen Hand lockt er durch die Asylgeschenke seiner Asylbehörde viele weitere Kunden der Schlepper an, die trotz Kriegsendes in Syrien Österreichs legendären Sozialstaat auskosten wollen.

Nicht ob nach 10 Jahren vielleicht vereinzelt die eine oder andere Familie wieder nach Georgien abgeschoben wird, ist für die Asylmigration relevant, sondern die Entscheidungspraxis für Männer aus Syrien, die mit einer positiven Asylentscheidung sofort ihre ganze Familie nachholen können. Durch die Familienzusammenführung können sie ohne einen Tag arbeiten zu müssen, in der Regel gleich ein beachtliches Einkommen (5 Kinder = 4.000 €) erwirtschaften. Der Verfassungsgerichtshof hat nicht nur die Reduktion (auf immer noch stattliche 3.000 €) verhindert, sondern hat nun auch dafür gesorgt, dass syrische Väter wie in ihrer "Oppositions"-Hochburg Idlib nicht darauf verzichten müssen, ihre Töchter bereits als 6jährige zu verschleiern.

Auf die Linksjustiz der Verfassungsrichter hat die Regierung keinen Einfluss. Um so wichtiger wäre eine strenge Entscheidungspraxis der Asylbehörde, die sehr wohl dem Innenminister untersteht. Österreich scheint jedoch bei den Syrern genau die gleichen Fehler zu wiederholen, die man vor 10 Jahren bei den Tschetschenen gemacht hatte.

Statt nach Beendigung des Tschetschenienkrieges alle Nicht-Integrierten wieder zurückzuschicken und nur die Integrierten mit einem Bleiberecht zu belohnen, hatte man so gut wie alle bleiben lassen und sogar noch weitere 15.000 aufgenommen. So hatte man das Problem der „unintegrierten Tschetschenen“ teilweise selbst gezüchtet.

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