Angenommen, eine Person wird von über 30 Personen beschuldigt, sexuelle Handlungen mit Ziegen begangen zu haben. Diese Person streitet die Vorwürfe grundsätzlich ab. Gleichzeitig gibt es folgende Indizien:
- Die Person äußert sich über Jahrzehnte hinweg öffentlich in einer Weise, die als Hinweis darauf gedeutet werden könnte, dass sie sexuelle Vorlieben in Bezug auf Ziegen hat.
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- Sie organisiert einen „Schönheitswettbewerb“ für Ziegen, bei dem es um die Auswahl besonders attraktiver Tiere geht.
- Sie ist eng befreundet mit einer Person, die rechtskräftig verurteilt wurde, weil sie sexuelle Handlungen mit Ziegen begangen und Ziegen an Gleichgesinnte weltweit vermittelt hat.
- Ihr Name taucht über 5.000 Mal in Aufzeichnungen auf, die als „bestätigte Chroniken“ von Personen gelten, die sexuelle Handlungen mit Ziegen begangen haben.
- Sie äußert öffentlich Solidarität mit anderen Personen, die wegen solcher Taten im Gefängnis sitzen.
Frage:
Kann man unter diesen Umständen vernünftigerweise zu dem Schluss kommen, dass diese Person selbst sexuelle Handlungen mit Ziegen begangen hat?