Bareinzahlung bei tele.ring und EVN möglich

In diesem Beitrag berichtet JOACHIM FASCHING über die Möglichkeit, bei tele.ring (T-Mobile) und EVN (niederösterreichischer Energieversorger) Rechnungen in bar einzubezahlen. Beide Fälle gestalteten sich kniffliger als erwartet, konnten letztendlich aber positiv abgeschlossen werden. Hier nun eine Zusammenfassung der Ereignisse.

Ich wollte im Juli 2015 Guthaben für meinen Internet-Stick aufladen und bin dazu in ein tele.ring-Geschäft gegangen. Nach dem obligatorischen Nummer-Ziehen und Anliegen-Erklären durfte ich meine fünfzig Euro loswerden. Der Mitarbeiter hat mir angekündigt, dass die Bareinzahlung mit einer Pauschalgebühr in der Höhe von fünf Euro belastet werden würde. Und tatsächlich, so war es dann auch. Auf der nächsten Rechnung Anfang August waren mein 50€-Guthaben und ein 5€-Abzug aufgelistet. Die Buchungszeile zum Abzug lautete „Einzahlung Rechnung“. Da mir bis dahin nicht bekannt gewesen war, dass für die Einzahlung von Rechnungen gesonderte Gebühren verrechnet werden dürfen, habe ich mir die Entgeltbestimmungen von tele.ring durchgelesen (bloß ein siebenseitiges Dokument) und dort keine weiteren Informationen über die Zulässigkeit dieser Abbuchung gefunden.

Anschließend habe ich den VKI (Verein für Konsumenteninformation) kontaktiert und mir weitere Tipps eingeholt, was ich gegen diese Abbuchung tun könne. Eine Beschwerde gegen die Rechnung bei tele.ring brachte mir bloß eine lapidare Antwort in die Richtung „Wir haben Ihre Anfrage erhalten – leider können wir nichts für Sie tun.“ ein. Daraufhin habe ich mich an die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) gewandt, im Wesentlichen habe ich ein aus meiner Sicht unzulässigerweise erhobenes Entgelt durch tele.ring beanstandet. Als rechtlicher Hintergrund dazu dient das Zahlungsdienstegesetz (§ 27 Abs 6), in dem vereinfacht gesagt steht, dass mir die Nutzung einer bestimmten Zahlungsvariante (in meinem Fall die Barzahlung) nicht durch die Einhebung zusätzlicher Entgelte vermiest werden darf.

Ab dem Einbringen des Sachverhalts bei der RTR ist dann alles sehr flott gegangen: das unzulässigerweise abgebuchte Service-Entgelt für „Einzahlung Rechnung“ wurde storniert, ich bekam sogar eine schriftliche Bestätigung, „dass zukünftig bei Shopzahlungen keine Gebühren verrechnet werden“. Im gleichen Atemzug wurde mir allerdings mitgeteilt, dass tele.ring die Zahlungsart „Shopzahlung“ nicht anbietet. Insgesamt eine äußerst kuriose Situation – man bietet einen rechtlich obligatorischen Service nicht an und verlangt dafür dann auch keine unzulässigen Gebühren. Ich werde jedenfalls dranbleiben und das nächste Mal wieder probieren, mein Guthaben im Shop aufzuladen.

Nun zum zweiten Fall, dem niederösterreichischen Energieversorger EVN. Ich habe diesbezüglich bereits vor einiger Zeit ausführlicher berichtet.[1] Endlich liegt das konkrete Endergebnis dieser Herumschickerei (ich war alleine deswegen dreimal in der Bezirksstelle, einmal im EVN-Shop in Wiener Neustadt und dreimal im Kundenzentrum in Maria Enzersdorf) vor: Bareinzahlung ist möglich! Nachdem lange die interne Zuständigkeit unklar war (jeder Gläubiger muss Barzahlung an zumindest einer Niederlassung akzeptieren, das steht so im Gesetz drinnen) und ich zwischen Kundenbetreuern, Juristen, Geschäftsführern und Mitarbeitern der Bezirksstelle im Kreis geschickt worden bin, hat sich ein freundlicher Geist meiner erbarmt und hat mein Bargeld entgegengenommen.

Um es abzukürzen: die Bareinzahlung ist bei einem Mitarbeiter im Kundenzentrum in Maria Enzersdorf möglich. Oder genauer gesagt: man begleitet diesen Mitarbeiter zur RAIKA schräg gegenüber, wo dieser den offenen Rechnungsbetrag mittels Erlagschein einbezahlt und die Erlagscheingebühr (derzeit: fünf Euro und fünfzig Cent) auf Kosten der EVN übernimmt (Vorsicht: in den AGB von EVN steht dazu etwas Widersprüchliches!). Dabei müssen gegenüber der Bank nicht einmal die üblicherweise bei Einzahlungen abgefragten persönlichen Informationen (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) bekanntgegeben werden. Das Ergebnis ist im Endeffekt nicht zufriedenstellend (ich könnte ja auch einfach einen Mitarbeiter der Bezirksstelle, die fünf Minuten vom Hauptwohnsitz entfernt ist, zur Bank in der Nähe der Bezirksstelle begleiten, anstatt zwei Stunden quer durch Niederösterreich fahren zu müssen), entspricht aber meines Erachtens den rechtlichen Vorgaben.

Abschließend noch eine „leider immer wieder wahr“-Weisheit: früher war alles besser. Ich erinnere mich noch an Zeiten (und so alt bin ich nun auch wieder nicht), da ist man einmal im Jahr zur Gemeindesekretärin im Ort gegangen (fünf Minuten Fußweg) und konnte bei der Dame alles (Kanalgebühr, Müllabfuhr, Wasser, Wasserzähler, Seuchenvorsorgeabgabe, Grundsteuern, uvm.) auf einmal einbezahlen. Heutzutage kennt sich ein Großkonzern mit einer Million Kunden nicht aus, wenn man seine Rechnung einbezahlen möchte und schickt den Kunden gefühlte 20 Stunden (die sonst 20 Stunden produktive Arbeitszeit wären) im Kreis.

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Silvia Jelincic

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fischundfleisch

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