Im Seniorenwohnheim St. Georgen sind Februar/März 2019 – insgesamt 9 Personen an der Influenza erkrankt, davon sind 2 Senioren gestorben.

Dem Volksanwalt ist das zu Ohren gekommen, und er hat dem Seniorenwohnheim eine „Visite“ abgestattet. Dabei wollen sie Hygienemängel entdeckt haben. Die Hygienebeauftragte ist gerade in Karenz, es gibt keine Vertretung durch eine fachkundige Person. Dieses Ereignis hat hohe Wellen bis zur Landesregierung Oberösterreich hinauf – geschlagen.

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Ich stelle dazu folgendes fest:

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Wenn ein Besucher oder ein Mitarbeiter des Seniorenheimes an einem Virus erkrankt und somit eine Keimquelle ist, kann es gar nicht verhindert werden, dass einer/mehrere der Senioren daran erkranken (können). Im Heim wird dann die Infektion weiter verbreitet.

Es ist nicht die Schuld der Pflegedirektion und auch nicht des Bürgermeisters, weil sie das nicht verhindert haben.

Es wurden 7 oder (9?) von den Influenza-Patienten in das Krankenhaus gebracht, vielleicht sind sie dabei zögerlich vorgegangen. Der zuständige Arzt kommt ohnehin jeden Tag, weil von den 85 Senioren immer jemand krank ist. Aber er kommt nur in Ausnahmefällen mehrmals am Tag.

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https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/zwei-senioren-an-grippe-gestorben-hygiene-maengel-in-altenheim-festgestellt;art4,3113258

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Lösungsansatz (meinerseits):

Den Senioren sollte eine Grippeimpfung angeboten werden. Die Angehörigen sollten sich darum kümmern und den Impfstoff + Arzt bezahlen. Es könnte auch die Gemeinde bezahlen, das würde das Gemeindebudget nicht so arg belasten.

Eine Anekdote meinerseits:

Meine Großmutter ist 1918 an der Spanischen Grippe im Alter von 30 Jahren gestorben; mein Vater war damals 3 Jahre alt.

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