Wenn sich heute jemand auf die Menschenrechte beruft, muss man hellhörig werden. Kaum ein anderer Begriff wird so gerne und so häufig missbraucht wie dieser. Jede Person oder Gruppierung, die gesellschaftlich oder grundsatzpolitisch etwas erreichen will, führt spätestens im dritten Satz die Menschenrechte und deren Gefährdung an.

Immunisierung durch Begriffsverwendung

Prinzipiell steht es natürlich jedem in der politischen Debatte frei, sich zunächst auf die Menschenrechte zu berufen, was immer auch für ein Anliegen in Wirklichkeit hinter seinen oder ihren verbalen Argumentationen stecken mag. Allerdings führen die dauernd erwähnten Menschenrechte zu einer Art Immunisierung desjenigen, der sie zitiert. Das ist natürlich gewollt, weil es jede Diskussion erschwert und derjenige, der die Gegenfrage stellt, vom Menschenrechtler sofort attackiert werden kann - scheinbar berechtigt. Aber eben nur scheinbar.

Menschenrechte als Argumentations-Keule

Die Menschenrechte sind auf diese Weise zu einer Art Totschlag-Argument verkommen, das sich immer und überall einsetzen lässt. Wer "Menschenrechte!" sagt, fühlt sich automatisch ins Recht gesetzt und verlangt vom Gegenüber jeden Respekt. Dabei ist es ganz egal, was der Menschenrechts-Kämpfer wirklich will, zuerst muss der Hinweis auf die Menschenrechte erfolgen, erst dann darf auf dem dadurch massiv eingeengten Diskussionsfeld weiter debattiert werden.

Als Grundlage etabliert

Aktuell gibt es wieder einige Parade-Beispiele dafür, wie sehr der Missbrauch des Begriffs sich durch die westliche Gesellschaft zieht. Wir können zwar getrost davon ausgehen, dass in den westlichen Demokratien die Einhaltung der Menschenrechte zum Standard gehört und von niemandem grundsätzlich in Frage gestellt wird, weil die Konvention in den meisten Ländern ohnehin Verfassungs- oder Grundrechtsrang genießt.

Der WomensMarch kommt als Menschenrechts-Demo daher

Trotzdem wird deren drohende Aushöhlung und gar ihre angeblich politisch geplante Aufhebung ständig herbeigeredet, um mit diesen Beschwörungen politisches Kapital herauszuschlagen. Bestes Beispiel: Nach der Angelobung von Donald Trump erfolgte eine weltweit organisierte Frauen-Demo namens WomensMarch, die als zentralen Inhalt den Schutz der Menschenrechte besonders aus der Sicht der Frauen in den Fokus ihrer Anliegen stellte.

Menschenrecht auf Abtreibung?

Unter diesem Deckmantel wurde unter anderem ein neu zu schaffendes "Menschenrecht" konkretisiert und eingefordert: Nämlich dasjenige auf Abtreibung. Getarnt als Kämpferinnen für die Menschenrechte (welche explizit in Artikel 2 der Menschenrechtskonvention das Recht auf den Schutz des Lebens beinhalten), traten also Frauen auf, die offen rin Menschenrecht auf Vernichtung menschlichen Lebens einforderten. Damit wird die gesamte Menschenrechtsdebatte zur völligen Karikatur ihrer selbst. Vorsätzliche Vernichtung von Leben kann niemals ein Menschenrecht werden und wer solche Dinge fordert, verliert auf ganzer Linie die Glaubwürdigkeit.

Massenmigration als Menschenrecht?

Das größte Problem unserer Zeit wird ebenfalls gern mit dem Hinweis auf die Menschenrechte kleingeredet. Auch dahinter steckt eine üble, linksideologisch unterlegte Agenda, die natürlich auch unter geopolitischen Gesichtspunkten betrieben wird und als gefährliche Unterstützer ganz andere Interessenten hat als die braven Verteidiger der Menschenrechte. Faktum ist zunächst: Es gibt kein Menschenrecht auf Migration.

Der linke Argumentationstrick

In der Debatte werden daher die Menschenrechte der Migranten und die angebliche dauernde Gefährdung derselben hochgepusht, um den Eindruck zu erwecken, es sei hier eine besondere Intervention notwendig und man müsse sich daher primär dem Druck der Massenmigration in gewisser Weise beugen. "Humanitäre Verpflichtung" und "Alternativlosigkeit" sind hier die üblichen Schlagworte und Debatten-Knebel. Dadurch darf man sich aber keinesfalls einschüchtern lassen und muss erst recht versuchen, die Dinge klar zu sehen und dann die unüberwindbaren Gegenargumente auf den Tisch legen.

Artikel 15 legitimiert den Staat zu Notfallsmaßnahmen

Im Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist klar festgehalten, dass Staaten, wenn es um deren Überleben geht, unter Einhaltung gewisser Bedingungen von der Konvention abweichen dürfen. Interessanterweise ist der Artikel 15 aber bisher kaum jemals ein mediales oder politisches Thema gewesen, obwohl viele Migrationsexperten und politisch Verantwortliche der Ansicht sind, die Gefährdung zumindest der sozialstaatlichen Strukturen sei bereits eingetreten.

Staats- und Völkerrecht wurde gebrochen

Dass völkerrechtlich durch die offenen Grenzen und den Masseneinstrom illegaler Migranten eine Verletzung der gegebenen Rechtslage leider zum Alltag geworden ist, wurde von namhaften Juristen wie dem deutschen Verfassungsrichter Udo di Fabio schon klar festgestellt. Menschenrechtskämpfer spielen diese Tatsache aber herunter und stellen trotzdem ein nicht vorhandenes "Recht auf Migration" und unsere unbegrenzte Pflicht zur Hilfe in den Vordergrund. Freilich wird dort und da von früheren Migrations-Fans bereits moniert, der Staat hätte begrenzte Kapazitäten, aber diese Aussagen sind verbale Feigenblätter, denn konkrete Maßnahmen zum Schutz der Nation trifft bisher niemand.

Die Auflösung der Nationen bekämpfen

Dass es mit dieser pseudohumanitär begründeten Argumentationslinie aber zu einer Zerrüttung des Staates kommen wird, deren Vorboten schon spürbar sind, kümmert die Vertreter der nämlichen Agenda wenig. Und trotz aller bereits recht lauten Kritik an der katastrophalen Migrationspolitik und an der Falschmünzerei der internationalen Menschenrechts-Aktivisten müssen wir feststellen: Die patriotischen Gruppierungen, die es ernst meinen mit dem Schutz der Nation und denen die Menschenrechte der eigenen Bevölkerung das wichtigste Anliegen sind, müssen noch viel stärker und klarer auftreten. Die Legitimation ist da: Das Recht ist auf unserer Seite.

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