Behördenwillkür, Kanzler-Inszenierung, Saltobremsungen und Intim-Waxing

Das Arbeitsinspektorat ist immer wieder "verhaltensauffällig": ich hatte letztes Jahr eine Begegnung der seltsamen Art auf einem Radweg, der direkt durch ein Restaurant führt, nämlich das "Lucullus" in der Rechten Bahngasse, 3. Bezirk (Landstrasse).

Nachdem ich dort mehrmals nur haarscharf an Unfällen vorbeigeschrammt bin und mehrmals fast Leute niedergefahren hätte (darunter auch Kellner und Kinder), stellte ich den Geschäftsführer zur Rede. Laut seiner Schildung ist die Sache kurios: er wollte sein Geschäft erweitern, indem er eine benachbarte Fläche von der ÖBB pachtete. Eigentlich wollte er die von der ÖBB gepachtete Fläche, was die Funktion betrifft, mit einer Fläche der Stadt Wien (einem Radweg) tauschen, sodass erstens für ihn ein kompaktes Geschäftslokal mit kurzen Wegen entstanden wäre, und zweitens der Radweg außen um das Lokal herumgeführt worden wäre.

Allein, die ÖBB (damals war der heutige Kanzler Christian Kern ÖBB-Chef) und die Stadt Wien blockten ab: kein Tausch, kein kompaktes Geschäft, kein Radweg außenherum, sondern: der Radweg mitten durchs Lokal ! Dieser Radweg ist auf seine Art und Weise der gefährlichste von Wien, vielleicht von ganz Österreich. Ich kenne nichts vergleichbares, obwohl ich schon in vielen Österreichischen Städten radelnd unterwegs war.

Das hat natürlich auch einen Bezug zum Arbeitsinspektorat: laut Arbeitsstättenverordnung müssen gefährliche Verkehrswege besonders gekennzeichnet sein, durch Schranken, Lichtsignale, oder Ähnliches. Passiert ist allerdings gar nichts. Das Arbeitsinspektorat war zwar da laut Angaben des Inhabers, hat aber keine Auflagen gemacht, sondern sich mit den Bedingungen, die Stadt Wien und ÖBB in Pachtvertrag und Betriebsanlagengenhemigung festgelegt hatten, zufriedengegeben. (Eine Sensorplatte, mit der Personen Lichtsignale aktivieren, wäre eine technisch aufwändige, aber mögliche Lösung des Problems.)

Daher ergriff ich Eigeninitiative und sagte dem Lokalinhaber als quasi privates Arbeits-oder Verkehrswege-Inspektorat, was ich wollte bzw. womit ich zufrieden gewesen wäre, und das war insbesondere ein Austausch der dicken Säulen, die auch wegen des Grünzeugs, das darum rankt, ein Sichthindernis sind, durch dünne Eisen- oder Metallstangen, die eine gute Sicht auf Leute ermöglichen, die den Radweg queren wollen. Und zwar mit einer 24-wöchigen Frist, denn genauso lang dauert die Winterpause, in der diese bahnseitige gepachtete Fläche nicht genutzt wird.

Der Mann schien nicht ganz so zu wollen, die Sache war für ihn ohnehin schon kompliziert genug gewesen; und er schien mich hinhalten zu wollen. Also drohte ich ihm letzten Herbst damit, nächstes Frühjahr an genau dieser Stelle Leute zu überfahren. Genau genommen benutzte ich am Schluß, nach wochenlangem Hin-Und-Her die Worte: "Nächstes Jahr ist wieder Jagdsaison, da kann ich bei Ihnen Leute überfahren".

Es hat am Wiener Straflandesgericht Fälle gegeben, in denen Autofahrer, die am Zebrastreifen Kinder überfahren hatten, freigesprochen wurden, weil zum entsprechenden Zeitpunkt ein Kastenwagen die Sicht auf die Leute vor dem Zebrastreifen blockiert hatte. So gesehen hatte ich eine gewisse Chance, trotz meiner Drohung im Falle eines Unfalls glimpflich davonzukommen.

Andererseits ist es natürlich eine Hochrisikostrategie, offen eine derartige Drohung auszusprechen, denn ein strenger Richter kann im Fall des (Un-)Falles natürlich argumentieren, dass ich wußte, dass es eine gefährliche Stelle war und die Säulen die Sicht behinderten und sich hinter den Säulen unsichtbare Personen verbergen können, daher hätte ich entsprechend langsam fahren oder überhaupt absteigen müssen.

Allerdings fahre ich jede Woche dort 12-mal durch, der Zeitverlust läppert sich aufs Jahr gerechnet so gesehen ordentlich zusammen. Und irgendwas passieren kann immer, ein Reflex irritiert mich, eine Gelse fliegt mir ins Auge, irgendeine Kleinigkeit,und es gibt einen Unfall. Der Lokalinhaber hat die sichtbehindernden Säulen bis heute nicht ausgetauscht, allerdings: er hat noch 12 Wochen bis zur Eröffnung der Sommersaison.

In der Arbeitsstättenverordnung heisst es zum Thema der "gefährlichen Verkehrswege": "§2 (6) Der Abstand, in dem Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr an Türen, Toren, Durchgängen oder Treppenverbindungen vorbeiführen, ist so zu bemessen, dass diese gefahrlos benutzt werden können. Wenn dieser Abstand 1,0 m unterschreitet, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung zu vermeiden, wie Hinweise auf den Querverkehr, Abschrankungen oder Lichtsignale".

Die rote Fläche, die im Normalfall Radwegkennzeichen ist, ist kein Hinweis auf den Querverkehr, auch deswegen nicht, weil sie fast quadratisch ist, und unklar ist, ob sie sich an den Fußgängerverkehr oder den Radverkehr richtet. Von Kellnern und Kellnerinnen sowie von Gästekindern wird die rote Fläche ignoriert, von ersteren aus Zeitgründen, von letzteren, weil es für kleine Kinder furchtbar unlogisch und unverständlich ist, dass ein Radweg mitten durch ein Restaurant führt. Es gibt keine Schranken, keine Lichtsignale, keine Hinweise auf den Querverkehr, (abgesehen von einem "Achtung ! Fußgänger !"-Schild im Schilderwald in einiger Entfernung, die man aber auch als allgemeine Warnung vor der beginnenden Touristenzone in der Innenstadt verstehen kann. Es gibt auch keine Verspiegelungen, die das Problem lösen könnten (die Verspiegelungsmöglichkeit kommt übrigens in der AStV nicht als mögliche Problemlösung vor, obwohl sie das ist). Gerade die kleine-Kinder-Frage zeigt, dass es sich hier nicht um einen reinen Arbeitnehmerschutz handelt, sondern dass auch die Sicherheit anderer Personen mitbedacht werden muss oder sollte.

Einmal war die Bremsung so scharf (Vorderrad- und Hinterradbremsung gleichzeitig), dass es zu einem Stoppie kam. So nennt man das im Motorradrennsport, wenn die Vorderradbremsung scharf genug ist, damit das Hinterrad in die Höhe geht. Bei Stoppies (dem Gegenstück zum Wheelie) kann es auch zu saltoartigen Überschlägen nach vorne kommen. Das Überfahrenwerden bleibt den Fussgängern dann zwar erspart, dafür können sie ebenso wie der Fahrer dadurch verletzt werden, dass Zweirad und Fahrer beim Überschlag nach vorne auf sie drauffallen. Wenn ich mich recht erinnere, war das mein erster Stoppie in meinen mehr als 40 Jahren als Radfahrer, der Überschlag blieb mir und dem Fussgänger glücklicherweise erspart. Der einmalige Stoppie und die damit verbundenen Gefahren war vielleicht auch der Grund für die Drohung, die ich unüblicherweise dem Inhaber gegenüber ausstiess. Einmal hat eine Beifahrerin mitten auf der Strasse in der Wiener Innenstadt ihre Autotür geöffnet, und ich bin mit dem Fahrrad reingecrasht und über die Autotür auf die Motorhaube eines geparkten Autos gesegelt, wurde dabei leicht verletzt, ebenso wie das Fahrrad beschädigt; das hatte als Quasi-Vollbremsung durch Autotür und folgende Flugphase eine gewisse Ähnlichkeit zum Stoppie-Salto.

Und dann kam der Fall mit Katia Wagner und ihren Problemen mit dem Arbeitsinspektorat: sie bietet in ihrer "Beauty Bar" auch Intim-Waxing an, Entfernung der Intimbehaarung durch Wachs, sogenanntes Brazilian Waxing. Und sie hat damit scheinbar ordentliche Probleme mit dem Arbeitsinspektorat bekommt. Auf Anfrage sandte sie mir einen Auszug aus dem Bescheid zu, der lautet: "Die im Obergeschoss befindlichen Arbeitskabinen gewähren keine Sichtverbindung mit dem Freien. Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, die eine Sichtverbindung zum Freien aufweisen. Diese muß so gelegen und beschaffen sein, dass von ortsgebundenen Arbeitspplätzen aus Sichtkontakt mit der äußeren Umgebung möglich ist. Lichtkuppeln gelten nicht als Sichtverbindung (§25 Abs. 5 und Abs. 6 AStV); Frist: 12 Wochen"

Es stimmt zwar, dass in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) eine derartige Passage vorkommt, aber ich zweifle daran, ob sie im konkreten Fall zutrifft: die Waxing-Kabinen sind - wie ich annehme - kein stationärer Arbeitsplatz, an den Angestellte die ganze Arbeitszeit gebunden sind, sondern nur eine vorübergehend genutzte Fläche.

Eine im Falle der "Beauty Bar" möglicherweise relevante Passage ist aus meiner Sicht AStV "§5 (3) Alle Räume in Arbeitsstätten sind entsprechend ihrer Nutzungsart, natürlich oder mechanisch, erforderlichenfalls ins Freie, ausreichend lüftbar einzurichten."

Hier wird Bezug genommen auf die Nutzungsart, die Entsprechung zur Nutzungsart und die in Bezug auf die Nutzungsart ausreichende Belüftung. Dies ist kein absolutes und absolut fixes Gebot. Ein Stahl-Hochofen, der massiven Ausstoß von Verbrennungsrückstände (Kohlestaub,etc.) erzeugt, ist wegen der großen Unterschiede in der Nutzung anders zu bewerten als eine Brazilian-Waxing-Kabine, bei der geringe Rückstände von Wachsdampf auftreten. Und diese Unterschiede in der Nutzung und in den Belüftungsnotwendigkeiten haben auch Unterschiede in den Belüftungsvorschriften zur Folge. Der Wunsch der Brazilian-Waxing-Kundinnen nach Intimität ist daher im Rahmen der "Entsprechung zur Nutzungsart" zu berücksichtigen. Genauso wie die Tatsache, dass sich Arbeitnehmerinnen wohl nicht permanent, sondern nur kurzfristig in der Kabine aufhalten.

So gesehen ist die Interpretation des Arbeitsinspektorats möglicherweise eine falsche.

Beide Fälle von fragwürdigem Verhalten sind so eklatant, dass sich weitere Fragen ergeben: im Falle des Lucullus in der Bahngasse ist es wohl die Befürchtung des (roten) Arbeitsinspektorats, eine genaue Prüfung und strenge Auflagen könne die Stadt Wien und die ÖBB (und damit auch den damaligen ÖBB-Chef und heutigen Kanzler Kern) in ein schlechtes Licht bringen.

Umgekehrt könnte die Behördenstrenge im Falle des Brazilian Waxing in der "Beauty Bar" mit dem Fall Kampusch-Priklopil zusammenhängen.

Laut manchen feministischen Theorien macht Intimhaarentfernung Frauen mädchenhafter und verringert so den Unterschied zum Kindersex; laut diesen Theorien führt die Gewöhnung von Männer an schamhaarlose Frauen dazu, dass sie sich mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auch an minderjährigen Mädchen "vergreifen"; laut diesen Theorien ist die Intimhaarentfernung, wie von Katia Wagner in der "Beauty Bar" angeboten, ein Beitrag zur Erzeugung von mehr "Kinderverzahrern", also "Mädchenentführern" wie Wolfgang Priklopil, auch wenn die wahren Hintergründe des Falles Priklopil auch wegen seines mysteriösen Todes genauso im Dunkel sind wie zu Anfang.

Die nicht-feministische, realpolitische Version der Thematik wäre genau umgekehrt: Manche pädophilienahe Männer sind auch mit schamhaarentfernten Frauen befriedigbar. Gemäß der unfeministischen, realistischen Interpretation erhöht Katia Wagner mit ihren Schamhaarentfernungen nicht die Zahl der Mädchenentführungen a la Kampusch-Priklopil, sondern senkt sie.

Eine interessante Frage in diesem Zusammenhang in beiden Fällen wäre die Frage des genauen Kausalzusammenhangs: handelte es sich um wissentliche Einflußnahme, also ungefähr um Amtsmißbrauch, haben z.B. Kern und Frauenberger in den Fällen Lucullus und BeautyBar interveniert, um eine gesetzwidrige bzw. problematische Interpretation zu erreichen, oder handelt es sich um vorauseilenden Gehorsam, der sich auf eine untere Ebene beschränkt, ohne direkte Einflußnahme von Politikern bzw. -innen der Bundes- bzw. Landesregierung ? Oder um etwas drittes, ganz anderes ?

In diesem Zusammenhang wäre auch der Byzantinismus und ähnliche Fälle in der SPÖ-Vergangenheit zu erwähnen. Unter Byzantinismus versteht man die Abkopplung und Abgehobenheit von Herrschern von ihrem Volk, die dadurch entsteht, dass sich im Umfeld der Regierenden Milieus von Jasagern, Speichelleckern und falschen Beratern sammeln, die im Eigeninteresse den Herrscher falsch oder mangelhaft informieren. Historisch wurde der Trend zum Byzantinismus erstmals beobachtet bei Kaisern des Oströmischen Reichs, die in Byzanz residierten, bzw. später bei Khalifen in derselben Stadt, die nach der muslimischen Eroberung auf Istanbul umgetauft worden war.

1994 erklärte der SPÖ-Kanzler Franz Vranitzky, der eine dramatische Niederlage (Verluste von 8%) zu verantworten hatte, diese teilweise mit dem "Teerpappeeffekt", worunter er verstand, dass der Mittelbau an SPÖ-Funktionären eine Isolierschicht ähnlich der in der Baubranche üblichen Teerpappe gebildet habe, die verhindere, dass Informationen von Unten nach Oben gelangen konnten. Die Glaubwürdigkeit von Vranitzky, der von Kern in seinem sogenannten "Plan A" äußerst positiv dargestellt wurde (schließlich war Kern, der behauptet, ein Polit-Newcomer zu sein, ja selbst Kostelka-Sekretär in der Regierung Vranitzky III gewesen), dabei ist eher gering, denn Vranitzky behauptete auch die Schuld von AK-Präsidenten Vogler an der SPÖ-Nationalrats-Wahlniederlage. Gerade die Erfahrungen von Vranitzky mit dem "Teerpappeeffekt" sind ein Argument dafür, dass Kern als indirekter Mitarbeiter eigentlich hätte Bescheid wissen müssen bzw. können, und Vorkehrungen gegenüber Byzantinismus treffen. Vielleicht führte aber in seinem Fall die Gewöhnung an risikoignorierendes Verhalten, frei nach Michael Häupl´s Motto "Es wird sich schon alles irgendwie einspielen".

Aber prinzipiell ist gerade bei der SPÖ die Byzantinismus-These durchaus plausibel. Auch Bruno Kreisky soll seinem Umfeld mißtraut haben, und sich nicht mehr an den Beratern, sondern mehr an den Wandaushängen orientiert haben, die er auf seinen Wegen direkt zu sehen bekam, was sein Umfeld allerdings im Laufe der Zeit bemerkte, worauf es begann, selbst Wandplakate im Eigeninteresse zu entwerfen, um Kreisky zu manipulieren.

Diese Formen des Byzantinismus sind charakteristisch für große Herrschaftssysteme (Großparteien) und treten bei einer pluralistischen (Parteien-)Landschaft geprägt von vielen Kleinparteien seltener auf. Sie sind so gesehen ein Argument für ein reines Verhältniswahlrecht, wie vom SP-nahen "Verfassungsvater" Hans Kelsen favorisiert, und gegen Formen des verzerrten Verhältniswahlrechts, seien es nun Poier´sche Systeme, die von Mitterlehner und Kurz favorisiert, aber von Alt-Parteigranden Andreas Khol am VP-Parteitag abgewürgt wurden, oder das gewaltenteilungswidrige zbw. -problematische Wahlrecht, das Kern in seinem sogenannten "Plan A" favorisiert, das vorsieht, dass Minister Exekutiv- und gleichzeitig Legislativgewalt haben, noch dazu ohne Ministerienanzahlbegrenzungsgesetz, sodass eine Partei mit 15% Stimmenanteil theoretisch 85% der Mandate stellen kann. In der österreichischen Verfassung gibt es Fälle bzw. die Möglichkeit von Bürgermeisterdirektwahl, aber diese erfolgt separat und getrennt von der Gemeinderatswahl. Eine Vermanschung von Kanzlerdirektwahl mit Parlamentswahl ähnlich wie bei der EU-Wahl halte ich auf die vorgeschlagene Art und Weise für schlampige Vermischung von Exekutiv- und Legislativwahl. Die EU hat andere Regelungen in Bezug auf Wahlrecht, aber in Österreich müsste eine derartige Regelung auch wegen des hohen Einflusses des Ministerienorganisationsgesetzes auf die Mandatsverteilung (und damit des geringen Einflusses der WählerInnen auf die Mandatsverteilung) wohl auch als Bruch mit dem Demokratieprinzip gesehen werden, womit die Sache wegen Änderung von Grundregeln der Verfassung volksabstimmungspflichtig würde. Eine derartige verpflichtende Volksabstimmung ist aber in Kerns "Plan A" nicht vorgesehen, wohl in Erinnerung der Volksabstimmungsniederlage, die Genosse Renzi wegen einer harmloseren Reform in dieselbe Richtung erlitt.

Die SPÖ-Minister Broda und Gratz haben ca. 1969 in dem Buch "Für ein besseres Parlament - für eine funktionierende Demokratie" ein System vorgeschlagen, das - wenn ich mich recht erinnere - 100 Einerwahlkreise - und eine Ergänzung durch Verhältniswahl vorsieht. Scheinbar auf jeden Fall ein besserer Vorschlag. Wenn man alle Formen zusammenfasst von dem, was in Österreich unter dem Begriff "Mehrheitswahlrecht" gehandelt wird, dann ergeben sich beträchtliche Unterschiede in Hinsicht auf die innerparteiliche Demokratie. Anders gesagt: ein Wahlsystem, in dem direkt in Einer- oder Dreier-Wahlkreisen legitimierte Parlamentarier vertreten sind, erzeugt Parteien mit einer höheren innerparteilichen Demokratie als eine Kanzlerdirektwahl, an der noch eine Liste mit machtlosen, nicht im Wahlkreis legitimierten und nicht-direkt gewählten Apparatschiks dranhängt.

In seiner Plan-A-Rede kritisierte Kanzler Kern "kafkaeske" Regeln, allerdings erzeugte die ÖBB in seiner Zeit so manche kafkaeske Situation. Vielleicht sind gar nicht die Regeln als solche das Problem, sondern die Interpreten, die eher danach schielen, mit dem mächtigen Parteigenossen keine Probleme zu bekommen, statt danach, was wirklich im Sinne der Arbeitnehmer und -innen bzw. anderer beteiligter Personen ist. Wenn Regeln überwiegend falsch interpretiert werden, ist das ein Argument, sie abzuschaffen, selbst wenn Regelungsbedarf besteht. Oder es könnte ein Argument dafür sein, dass es einmal im Sozialministerium einen ganz normalen demokratischen Wechsel geben soll. Erbpachtdenken ist am Entstehen der Mißstände unter Umständen mitbeteiligt.

(Wenn statt der roten Fläche ein Zebrastreifen wäre, dann wüßte man als Radfahrer wenigstens, was Sache ist; laut Aussage des Inhabers gibt es aber dort keinen Zebrastreifen wegen Haftungsfragen, wobei die Haftungsfrage wegen der Unsichtbarkeit ohnehin fraglich ist; anders gesagt: selbst wenn hier statt der roten Fläche ein Zebrastreifen wäre, könnte man laut Judikatur straflos und haftungslos Leute überfahren, solange sie plötzlich aus der Unsichtbarkeit auftauchen)

(Unfreiwillige Ironie beim benachbarten Fahrradständer: "Ich freu´ mich, weil ich hier fast mehrere Unfälle hatte" ????)

(Copyright: D.Knoflach, das "Achtung! Fussgänger !"-Schild kann man auch auf die rechts am Gehsteig gehenden Fußgänger beziehen; dass man links mit aus dem Nichts hinter Säulen und Fässern plötzlich auftauchenden Fussgängern zu rechnen hat, sagt einem ja niemand, aber nach dem zweiten Beinahe-Unfall weiß man´s)

Links:

Arbeitsstättenverordnung

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098

ArbeitnehmerInnenSchutzgesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtechnik#Auf_dem_Vorderrad_fahren

Hier ein Stoppie mit Drehung und guter Schutzkleidung und ohne überraschend auftauchende Fußgänger / Copyright Wikipedia, if any

https://de.wikipedia.org/wiki/Brazilian_Waxing

http://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/wirtschaftktnhp/5154500/Generalreform_So-will-Mitterlehner-das-Arbeitsschutzrecht-entruempeln

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5154933/Mitterlehner_Arbeitsinspektoren-sollten-mit-Augenmass-handeln

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sisterect

sisterect bewertete diesen Eintrag 16.01.2017 15:40:10

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