Dänemark: Arbeitspflicht für manche Sozialleistungsempfänger bei Integrationsnotwendigkeit

Im Unterschied zu den FakeNews/Lügen, die Rechtsextremisten im Internet über die aktuell geplante Gesetzesänderung in Dänemark verbreiten, geht es dabei nicht um eine Arbeitspflicht für alle Sozialleistungsempfänger mit Migrationshintergrund, sondern um eine Arbeitspflicht für diejenigen Leute, die erstens Sozialleistungen beziehen, zweitens Migrationshintergrund haben und drittens Integrationsmängel haben.

Welche Motive dahinterstehen, dass Rechtsextremisten und Rassisten den dänischen Vorschlag verfälschen zu einer Arbeitspflicht für ALLE Migranten, die Sozialleistungen beziehen, ist unbekannt, aber man kann mutmaßen, dass diese Verfälschungen erfolgen, um eine abschreckende Wirkung auf Migranten auszuüben.

Diese Verfälschungen treten auch oft auf in Kombination mit übertriebener und verfälschender Kritik an anderen Regierungen, beispielsweise der österreichischen oder deutschen Regierung.

Gerade der österreichische Bundeskanzler Kurz hat immer wieder auf die Schwierigkeiten hingewiesen, Migration und Sozialstaat aufrechtzuerhalten, und die Absicht bekundet, z.B. die Zumutbarkeitsbestimmungen zu verschärfen oder die Höhe der Sozialleistungen zu senken (was auf eine Sozialausgabensenkung hinausläuft, und somit in eine ähnliche Richtung geht wie der dänische Vorschlag).

Auch aus Sicht der verfassungsrechtlichen Haltbarkeit macht eine teilweise Arbeitspflicht nur für diejenigen migrantischen Sozialleistungsbezieher, bei denen ein Integrationsbedarf besteht, durchaus Sinn, weil das dem Gleichheitsgrundsatz aller europäischer Verfassungen viel eher entspricht.

Wenn also deutsche und österreichische Rechtsextremisten und Rassisten den dänischen Vorschlag zu einer allgemeinen Arbeitspflicht für ALLE migrantischen Sozialleistungsbezieher verfälschen, dann tun sie das wahrscheinlich auch deswegen, um mit dieser Verfälschung den falschen Eindruck zu erwecken, eine Arbeitspflicht für ALLE migrantischen Sozialleistungsbezieher wäre verfassungsrechtlich völlig in Ordnung bzw. genauso haltbar wie Arbeitspflicht nur für diejenigen migrantischen Sozialleistungsbezieher, bei denen Integrationsbedarf besteht.

Ein weiteres mögliches Motiv für diese rechtsextrem-rassistischen Verfälschungen könnte sein, den falschen Eindruck zu erwecken, bei ALLEN Leuten mit Migrationshintergrund, die Sozialleistungen beziehen, bestünden gravierende Integrationsmängel, was aber nicht der Fall ist.

Damit diese vielen Verfälschungen nicht aufgedeckt werden können, neigen österreichische und deutsche Rechtsextremisten auch dazu, Kritik an ihren Blogs unmöglich zu machen, durch Blocken und Zensurieren und Löschen der verfälschungskorrigierenden Postings.

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