Leonie-Urteile: Ist Strafausmaß rechtswidrig und terror-mitverursachend und Erdogan-bestätigend ?

Die drei migrationshintergründigen Täter im Falle Vergewaltigung und Mord Leonie wurden verurteilt zur formalen Höchststrafe von 20 Jahren unbedingter Haft, bzw. im Falle des minderjährigen, unbescholtenen Dritttäters wegen angeblichen "Mordes durch Unterlassung" zu fast der formalen Höchststrafe von 19 Jahren.

Man kann davon ausgehen, dass in diesen Fällen vermutlich nach der Haftverbüßung eine Abschiebung als quasi zusätzliche Strafe dazukommen wird.

Wenn man davon ausgeht, dass die etwaige Abschiebung als Zusatzstrafe als Entsprechung zu mehr als einem Jahr unbedingter Haft zu bewerten ist, so würde u.U. die kombinierte Strafe (also Formalstrafe plus Abschiebungsstrafe) das erlaubte Höchstmaß von 20 Jahren überschreiten.

Besonders krass ist der Fall des bisher unbescholtenen, minderjährigen Dritttäters, der wegen "Mordes durch Unterlassung" zur praktisch der Höchststrafe verurteilt wurde. Es gibt in der österreichischen Rechtsgeschichte, IIRC, kein auch nur annähernd hartes Urteil, dass ein bisher unbescholtener, minderjähriger Dritttäter wegen eines Unterlassungsdeliktes zu einer derart hohen Strafe verurteilt wurde, sodass der Eindruck entstehen kann oder muss, es handle sich großteils um ein rassistisches Urteil und der Täter wurde zu großen Teilen für seine Religion bzw. Herkunftkultur bestraft oder zusätzlich bestraft und nicht für seine Tat.

Wobei "Tat" natürlich relativ ist: die meisten Medienkonsumenten scheinen ihn als eine Art "Zuschautäter mit Mordabsicht" einzustufen; die Möglichkeit, er habe vielleicht keine Mordabsicht gehabt und vielleicht darauf vertraut, dass die Älteren wissen würden, was sie tun, und dass die Älteren schon das Richtige tun würden, wird in der stark emotionalisierten Öffentlichkeit nicht bedacht oder erwähnt.

Man kann vermuten, dass ein Österreicher an seiner Stelle für dieselben Delikte zu ca. 6 Jahren unbedingter Haft verurteilt worden wäre, wegen Vergewaltigung und unterlassener Hilfeleistung.

Auch die Diskrepanz zur autochton-österreichischen Totwürgedomina, die Null Monate unbedingt und 15 Monate bedingt erhielt wegen einer Tötung, erscheint krass.

Dieses sehr milde Urteil im Falle der Totwürgedomina bei gleichzeitig sehr hartem Urteil im Falle des Leonie-Dritttäters wurde nicht begründet damit, dass man in Zeiten des Männerüberschusses und des Frauenmangels Männer härter bestrafen muss als Frauen für dieselben oder ähnliche Delikte, das wäre vielleicht u.U. eine einigermaßen verständliche Erklärung für einen Teil des Unterschieds gewesen. Eine derartige Begründung wäre auch sehr fragwürdig gewesen, weil zum zum Urteilszeitpunkt Dezember 2022 Putins Angriffskrieg auf die Ukraine schon lief, der eine große frauendominierte Flüchtlingswelle ausgelöst hatte, die den Männerüberschuss ausgleichen oder zumindest srtark verringern könnte. Umgekehrt hätte man den Männerüberschuss zum Tatzeitpunkt auch als geringfügig-mildernden Umstand bei der Verurteilung der Leonie-Täter oder zumindest eines von ihnen gelten lassen können, was aber nicht passierte.

Da die Urteilsdebatte sehr abschiebungsorientiert ist, kommt jemand, der die Abschiebung auf nicht-Abschiebungs-bejubelnde Art und Weise thematisiert, leicht in den Verdacht, die Abschiebung verhindern zu wollen.

Um häufigen Verfälschungen und Falschdarstellungen (die erfahrungsgemäß erfolgen) vorzubeugen, möchte ich hiermit ausdrücklich betonen, dass ich die Abschiebung nicht verhindern will, sondern dass ich vorschlage, eine etwaig-zukünftige Abschiebung als etwaige Zusatzstrafe als geringfügig strafmindernd in das Strafausmaß miteinzuberechnen, damit nicht der Eindruck entstehen kann, der österreichische Staat würde rechtswidrige Urteile verhängen, weil die Kombinationsstrafe aus Strafe im engeren Sinn plus Abschiebungsstrafe die Höchststrafe überschreitet.

Der Eindruck, die Republik Österreich würde in diesem und in ähnlichen Fällen u.U. den Grundsatz "Gleiches Recht für Alle" verlassen, und Leute krass unterschiedlich hart bestrafen, je nachdem, ob sie Österreicher sind oder Ausländer, ob sie Christen sind oder Muslime, kann auch zu islamischem Terrorismus oder Ausländerterrorismus oder Migrationshintergrundsterrorismus beitragen. Womit nicht gesagt sein soll, dass es der einzige Faktor sei, wie ich wieder hinzufügen möchte, um Verfälschungen und Falschdarstellungen vorzubeugen.

Letztlich bestätigen derartige Fälle von Doppelmoral oder scheinbarer Doppelmoral bei dem Leonie-Dritttäter-Urteil vom Dezember 2022 auch den Sager des türkischen Präsidenten Erdogan aus den 1990er Jahren "Die EG/EU ist ein Christenklub, der Muslime ausgrenzt".

So gesehen kann man auch vermuten, dass Medienberichterstattung und optisch-doppelmoral-geprägtes und rechtswidrigkeitsverdächtiges Urteil im Fall Leonie dazu beigetragen haben kann, dass Erdogan und seine AKP in Österreich bei der Türkei-Wahl Mai 2023 so überproportional gut abgeschnitten haben.

P.S.: Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob Parteien wie die FPÖ durch ihre "islam-kritische", bzw. "islam-feindliche" Rhetorik ein Klima im gesamten Land schaffen können, sodass Gerichte, egal, ob Laienrichter oder Berufsrichter, gezwungen sind, Höchststrafen oder Überhöchststrafen zu verhängen.

Gerade Laienrichter sind stark abhängig in ihrer "Rechtssprechung" vom gesamtgesellschaftlichen Klima, das von Medien und Parteien wie der FPÖ geschaffen wird.

In diesem Zusammenhang sollten auch die Morddrohungen gegen die Verteidiger der Täter im Fall Leonie erwähnt werden. Derartige Morddrohungen gegen die Rechtsanwälte von Migrationshintergründigen könnten dazu führen, dass diese in Zukunft keine oder nur noch schlechte Rechtsanwälte bekommen, und auch dies könnte man betrachten als das Ende des Rechtsstaates, weil dann der Zugang zum Recht für Einige so stark verschlechtert ist, weil dann wegen der Morddrohungen nicht mehr Alle dieselben Chancen haben, zu Anwälten oder guten Anwälten zu kommen, was auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz "Gleiches Recht für Alle" widerspricht.

P.P.S.: der Kommentarbereich musste geschlossen werden, weil nur rassistische und rechtsextreme Kommentare reinkamen, die vielleicht auch illegal waren (Verhetzung) und weil die Teillöschungspraxis sehr aufwändig sein kann. Interessant auch, dass keiner der Kommentare den Maßnahmenvollzug erwähnt, der praktisch oft eine lebenslängliche Haftstrafe bedeutet, was auch über der 20-jährigen Höchststrfe liegt.

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