Schwarz-Blau: Warum kein Rauchverbot in Haushalten mit Kindern ?

Den Medienberichten nach hat sich die sich anbahnende schwarz-türkis-oder-was-auch-immer-blaue Regierung auf ein Rauchverbot a la Berliner Modell geeinigt, angereichert um ein Rauchverbot in Autos, wenn Jugendliche mitfahren.

Es stellt sich die Frage, warum kein Raucherverbot in Haushalten mit Kindern oder Jugendlichen vorgesehen wurde, so oder so ähnlich, wie ich das vorgeschlagen hatte.

Und es stellt sich auch die Frage, warum kein Rauchverbot vorgesehen wurde in Autos, in denen regelmässig, aber nicht aktuell Kinder bzw. Jugendliche mitfahren.

Und es stellt sich die Frage, wieso die sich anbahnende Regierung NICHT eine Versteigerungsmethode (wie von mir vorgeschlagen) wählte, die zusätzliche Einnahmen gebracht hätte. Und es stellt sich die Frage, wieso man sich nicht auf eine Volksabstimmung oder Volksbefragung (wie von mir vorgeschlagen) zu diesem Thema einigte, wo man doch prinzipiell angeblich für den Ausbau der direkten Demokratie gewesen sei (und das angeblich beide Parteien). Auch die Möglichkeit, durch die Debatten, die einer Befragung bzw. Abstimmung vorausgegangen wären, das Bewußtsein über Gefahren des Rauchens zu erhöhen, wurde mit dieser Absage an die direkte Demokratie durch Schwarz-Blau verspielt. Die Frage eines Rauchverbots in Wohnungen mit Kindern hätte auch als Zusatzfrage bei einer Abstimmung oder Befragung gestellt werden können.

Autos, für die die kommende Regierung ein Rauchverbot vorgesehen hat, wenn Kinder mitfahren, sind klein und es besteht in ihnen prinzipiell eine Belüftungsmöglichkeit. Allerdings bleibt auch die Problematik der Rauchrückstände, des sogenannten Third Hand Smoke. Auch diese stellen eine Gefahr dar, insbesondere für Kinder und Jugendliche, auch wenn momentan im Auto nicht geraucht wird.

In Kleidern, Tapeten oder Autositzbezügen können sich Rauchrückstände festsetzen.

Es besteht die Gefahr, dass mit diesem Gesetz rauchenden Eltern suggeriert wird, sie würden ihre Kinder ausreichend schützen, wenn sie nicht rauchen, wenn im Auto gleichzeitig die Kinder mitfahren. Und es besteht die Gefahr, dass mehr in Wohnungen mit Kindern geraucht wird, wenn das Rauchen in gut belüftbaren Autos mit Kindern verboten wird, wie von der kommenden Regierung vorgesehen. Da man sich mehr in Wohnungen aufhält als in Autos und da viele Leute eine Wohnung, aber kein Auto haben, könnte diese schwarz-blaue Einigung ein Lenkungseffekt in die falsche Richtung von erheblicher Bedeutung sein.

Das dürfte allerdings die geringere Gefahr sein im Vergleich zu Passivrauchen in der Wohnung und zu den Rauchrückständen sowohl im Auto als auch in der Wohnung. Das Rauchverbot in den Autos, wenn Kinder mitfahren, könnte so gesehen eine Art Alibi sein, um argumentieren zu können, dass man beim gesundheitlich problematischeren Fall (Passivrauchen von Kindern in Wohnungen und dortige Rauchrückstände) nichts unternimmt.

Gleichzeitig kann diese Einigung gesehen werden als Beschädigung und Desavouierung der FPÖ-Abgeordneten Petra Steger, die sich für eine Volksabstimmung bzw. Volksbefragung zum Raucherthema ausgesprochen hatte. Aus Kostengründen ist es sinnvoll, mehrere Abstimmungsthemen oder Befragungsthemen zusammenzulegen, oder Abstimmungen bzw. Befragungen mit bundesweiten Wahlen (EU-Wahl, Nationalratswahl) zusammenzulegen. Zumindest in dieser Hinsicht hatte die Wiener Volksbefragung (2013) einen sinnvollen Aspekt.

CC BY SA 4.0 uploaded von 10probst https://de.wikipedia.org/wiki/Petra_Steger#/media/File:Petra_Steger_2016.jpg

FPÖ-Abgeordnete Petra Steger, vom eigenen Parteiobmann beschädigt und desavouiert, weil die von ihr angekündigte Abstimmung zum Raucherthema nicht kommt ? Wie so manche Frau in der FPÖ (z.B. Barbara Rosenkranz, die von Strache entmachtet wurde, weil sie durch die Konkurrenz des "Team Stronach" einmal ein mittelmäßiges Ergebnis bei Landtagswahlen als Spitzenkandidatin zu "verantworten" hatte) ?

Laut Abkommen zum Schutz des Kindes ist Österreich jetzt schon verpflichtet:

Zitat: "Artikel 24

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird."

Artikel 33 kann man auf das Suchtpotenzial von Nikotin beziehen:

Zitat: "Artikel 33

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um Kinder vor dem unerlaubten Gebrauch von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen im Sinne der diesbezüglichen internationalen Übereinkünfte zu schützen und den Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Herstellung dieser Stoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zu verhindern."

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Dieter Knoflach

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