UNO-Chef Guterres: völlig ahnungslos, was Österreich, Neutralität, Islam, etc. betrifft ?

http://derstandard.at/2000060884832/Bures-bei-Guterres-Uno-Quartier-in-Wien-intensiver-nutzen

UNO-Generalsekretär Antonio Guterres, der aufgrund einer möglichen frauenfeindlichen Intrige anstelle von eigentlich rotationsprinzipsgemäß vorgesehen gewesenen z.B. Bulgarinnen, in einer dubiosen Nacht- und Nebelaktion UNO-Generalsekretär wurde und somit die westchristliche Dominanz bei den UNO-Generalsekretären verschärfte und zementierte, sagte in einer seiner gewohnt faktenfreien Reden, Österreich sei "neutraler Boden", "traditioneller Brückenbauer", "höchst respektierter Ort".

Das ist in vielerlei Hinsicht falsch.

1.) Österreich war neutral im Kalten Krieg von 1946-1991, und war damals ein Land, das gelegentlich für Verhandlung zwischen Ost und West, zwischen USA und Sowjetunion, in FRage kam. AUch Kennedy und Chruschtschow, also die "Chefs" von USA und UdSSR, haben sich einmal in Wien getroffen.

Aber: Österreich ist natürlich ein Land des Nordens, ein EU-Mitglied. Österreich beteiligte sich am Wirtschaftssanktionskrieg gegen Russland und war so gesehen extrem unneutral. Und die österreichische Politik durfte auch gar nicht neutral sein, weil Neutralität ein Verstoss gegen die GASP, die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik der EU gewesen wäre.

Überhaupt stellt sich die Frage, ob die EU-Beitritts-Volksabstimmung von 1991 die Neutralitätserklärung von 1955 außer Kraft setzt und derogiert. Außerdem stellt sich die Frage, ob das Neutralitätsgesetz von 1955 einen erpresserischen Akt der Sowjetunion darstellt (die die Position "Kein Abzug der roten Armee ohne Neutralitätsgesetz" bezog) und somit rechtlich ungültig ist.

Zudem ist die Neutralität laut Gesetzestext eine Zielgebundene, das heisst, sie gilt nur, solange die Neutralität der Aufrechterhaltung der Souveränität dient.

Außerdem hat Guterres völlig unrecht, wenn er behauptet, dass nur neutrale Staaten Brückenbauer und Konferenzstaaten sein können.

Der Hauptsitz der UNO ist in New York, also einem sehr unneutralen Land.

Der Oslo-Prozess bzgl. Nahem Osten wurde in Norwegen eingeleitet, also einem NATO-Mitgliedsland, ebenfalls sehr unneutral.

Überhaupt ist Neutralität bei den heute üblichen assymmetrischen Konflikten ein völlig unbrauchbares Konzept, weil Gleichbehandlung aller Konfliktparteien (und genau das ist Neutralität) immer die entscheidende Frage unbeantwortet läßt: "Wie behandelt man Ungleiches gleich ?"

2.) "Österreich sei ein respektiertes Land". Antonio Guterres, selbst Mitglied der Sozialistischen Internationale, und einer der Hauptbetreiber der Sanktionen gegen Schwarz-Blau, die ganz Österreich in Mitleidenschaft zogen, bezeichnet Österreich als respektiertes Land ? Das lachen ja die Hühner, selbst die, die gar nicht portugisisch können ! (Guterres ist Portugiese)

Diese rechtlich ungedeckten und extrem problematischen Sanktionen gegen eine Regierung, bzw. ein Land, das nichts getan hatte außer demokratische Wahlen abzuhalten und eine Regierung zu bilden, die der SPÖ, bzw. dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl, nicht passte, waren so ziemlich die verrücktesten und genau deswegen auch erfolglosesten Sanktionen in der Geschichte der Sanktionen.

3.) Guterres und Haider: Antonio Guterres gehört zu den linken Politikern bzw. Journalisten bzw. Künstlern, die jahrelang und jahrzehntelang NICHT (!) auf die Frage geantwortet haben, ob die Jörg Haider genauso brutal bekämpft hätten, wenn sie gewußt hätten, dass H.C. Strache nachkommt.

Ein Antifaschismus Marke Guterres oder Joschka Fischer oder Ähnlichem, der moderate Postfaschisten massiv bekämpft, was in der Folge dazu führt, dass sie durch radikalere bzw. in anderer Hinsicht problematischere ersetzt werden, ist absolut lächerlich und verrückt; ist reine Gesinnungsethik ohne Verantwortungethik, um es Max Weber´sch auszudücken.

Das ist wohl reine Home-Consumption, reine antifaschistische Pose, die nur dazu dient, sich innerpolitisch zu inszenieren, die aber außenpolitisch genaus das Gegenteil des Beabsichtigen, bzw. Angestrebten, bzw. Angebtrebt-Zu-Sein-Wollenden erreicht.

"Die Dummen Antifaschisten sind die nützlichen Idioten der Faschisten". Und Guterres sollte sich einmal die Frage stellen, ob er ein solcher ist.

4.) Guterres behauptet, Österreich sei "stolzer Sitz der UNO". Nein, ich bin Österreicher, aber nicht automatisch, bzw. 100%ig stolz auf die UNO, alleine schon wegen der vielen Fehler der UNO, der UNO-Charta, wegenb der vielen Schwächen und fehler in UNO-Resolutionen.

5.) Man kann nicht alleine neutral sein. Neutral kann nur sein, wessen erwünschte Neutralität von allen Konfliktparteien respektiert wird.

Falls Antonio Guterres den Koran gelesen hätten, dann wüßte er, das der Koran das Konzept der Neutralität mnicht kennt. Der Koran spricht in ca. 200 Stellen von Gewalt gegen die "Ungläubigen". Koransure 9,5 lautet "Tötet die Ungläubigen, wo auch immer sie ihr findet", ganz ohne Berücksichtigung der Neutralität.

Koransure 9,5 lautet NICHT (!!!!) "Tötet die Ungläubigen, wo auch immer ihr sie findet, es sei denn, sie haben sich vorher neutral erklärt."

Und eben, weil der Koran das Konzept der Neutralität nicht kennt, wurde Österreich auch Schauplatz des islamisch-christlichen bzw. islamisch-atheistischen Kulturkrieges; und ich bin ein Opfer desselben.

Das Konzept der Neutralität erscheint maßgeschneidert für Nationalstaaten und für europäisch-geprägte Staaten und für Konflikte zwischen Nationalstaaten.

Die Schweizer Neutralität, die laut Moskauer Memorandum ein Vorbild für die österreichische hätte sein sollen, war anfangs eine reine Neutralität zwischen den Nachbarn. Falls es zu Kriegen zwischen frankreich, Deutschland, Italien, der k.u.k.-Monarchie kommen sollte, dann sollte die Schweiz mithilfe der Neutralität ein Mittel haben, um sich aus diesen Kriegen herauszuhalten.

Aber die Minarettabstimmung in der Schweiz zeigt, dass sich die Schweiz keineswegs als neutral in den neuen Kulturkriegen empfindet.

Neutralitätgesetz:

"Artikel I.

(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000267

Eine Verfassungsnovelle fügte neben der GASP hinzu, dass die Neutralität nur mehr eingeschränkt gelten würde, und vom Geist, bzw. den Grundsätzen der UNO-Charta overruled werden dürfe.

"Artikel 23j. (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 43 Abs. 1 dieses Vertrags sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Auf Beschlüsse des Europäischen Rates über eine gemeinsame Verteidigung ist Art. 50 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.

(2) Für Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon gilt Art. 23e Abs. 3 sinngemäß.

(3) Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 42 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben.

(4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluss eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, dass es diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens bedarf."

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=b0e69137-2cbe-405c-9262-9b0455118f8a&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=B-VG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=08.07.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=NOR40119812

Der springende Punkt ist: Formulierungen wie "Geist der UNO-Charta" oder "Grundprinzip der UNO-Charta" ist völlig blödsinnig und nichtssagend, weil die UNO-Charta in sich widersprüchlich ist.

Die UNO-Charta umfasst sowohl die "Gleichheit aller Nationen" als auch das Vetoprivileg und UNO-Sicherheitsratssitzprivileg der Großen Fünf (USA, GB, F, Ru, Ch).

Es mag sein, dass Gueterres nur UNO-Generalsekretär werden konnte unter der stillschweigenden, heimlichen und intransparenten Vereinbarung, dass er die Widersprüche in der UNO-Charta vertuschen und verheimlichen muss, aber derartiges sollte niemanden davon abhalten, die Wahrheit zu sagen.

http://www.unric.org/de/charta

"Artikel 2

Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:

1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder."

"Artikel 23

(1) Der Sicherheitsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern der Vereinten Nationen. Die Republik China, Frankreich, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrats. Die Generalversammlung wählt zehn weitere Mitglieder der Vereinten Nationen zu nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats; hierbei sind folgende Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen: in erster Linie der Beitrag von Mitgliedern der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Verwirklichung der sonstigen Ziele der Organisation sowie ferner eine angemessene geographische Verteilung der Sitze."

Der Sitz der UdSSR wurde nach dem Untergang der UdSSR auf Russland, den geographisch größten und bevölkerungsreichsten Nachfolgestaat übertragen, so ähnlich, wie nach dem Auseinaderfallen des britischen und französischen Kolonialreichs die betreffenden Sitze im UNO-Sicherheitsrat auf die Restsstaaten Großbritannien und Frankreich übertragen wurden. Alle drei Übertragungsprozesse haben eine gewisse Problematik und gleichzeitig eine gewisse Berechtigung.

Der chinesische Sitz wurde anfangs von Tschiang-Kai-Scheks Republik China besetzt, als deren Nachfolgestaat heute nur mehr Taiwan betrachtet werden kann.

Rotchina, bzw. die Volksrepublik China erhielt diesen ständigen UNO-Sicherheitsratssitz mit Vetorecht erst nach dem Vietnamkrieg zugesprochen (insbesodnere von den USA), die chinesische Sitzübertragung hat wie die drei anderen Sitzübertragungen eine gewisse Problematik und eine gewisse Berechtigung.

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