So wie´s derzeit aussieht, scheint es auch einen Deal Finanzmarktaufsichtsreform gegen Postenbesetzungen gegeben zu haben.

An und für sich hat das Argument, dass es gut sei, die Finanzmarktaufsicht, bzw. Bankenaufsicht in einer Stelle zu konzentrieren, durchaus etwas für sich:

erstens wegen möglicher Kostenreduktionen.

zweitens weil Kompetenzkonflikte zwischen verschiedenen Finanzmarktaufsichtsgremien, bzw. Bankenaufsichtsgremien zu Blockaden führen können und zum Hin-Und-her-Schieben von Verantwortung bei Problemfällen, dass bei Finanzmarkt- bzw. Bankenaufsichtsmängeln sowohl die FMA als auch die ÖNB (Öst. Nationalbank) sagen, dass die Probleme nicht aufgetreten wären, wenn sie mehr und der jeweils andere weniger Kompetenzen gehabt hätte.

Und so grob gesagt ist die FMA das schwarze Aufsichtsorgan, hingegen die ÖNB das rote Aufsichtsorgan.

Die SPÖ stellte ja in der zweiten Republik zahlreiche Male den Finanzminister und konnte so die Nationalbank rot einfärben, und jede Änderung dieser roten Einfärbung kann die SPÖ nun als "Umfärbung" kritisieren. Und SPÖ-Vertreter wie der ansonsten vielfach geschätzte Ewald Nowotny tun das auch.

Nowotny bezeichnete als Lehre der Finanzkrise, dass Nationalbanken in ihrer Funktion der Finanzmarktaufsicht und Bankenaufsicht nicht geschwächt werden sollten.

Das kann man auch anders sehen:

die Lehre der Finanzkrise ist, dass Liberalisierungen zu weit gehen können, und die Politik Warnungen der Aufsichtsorgane, egal, ob Nationalbank oder FMA, ernst nehmen sollten.

Ich bin noch nicht ganz durch, die letzte FMA-Reform zu evaluieren, aber es erscheint mir prinzipiell möglich, dass sie vom Grundkonzept her positiv war, und vielleicht auch geringe Konzessionen auf Personalebene rechtfertigte.

Man darf nicht übersehen, dass von den drei Parteien SPÖ, ÖVP, FPÖ die FPÖ diejenige war, die am seltensten in der Regierung war, und immer nur als kleiner Koalitionspartner, somit mit sehr schlechten Chancen, "ihre" Leute in den Apparat hineinzusetzen.

Verbindungsleute in den staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen bzw. Unternehmen zu haben, kann auch ein wichtiger Aspekt bei der parlamentarischen Kontrolle sein.

Und für mich als einen Sympatisanten der Allparteienregierung / Konsensregierung stellt sich hier auch die Frage eines prinzipiellen Systemwechsels zu Allparteienpostenbesetzung, auch der Grünen und der NEOS.

Den sogenannten Qualifikationskriterien stehe ich kritisch gegenüber, auch deswegen, weil sie auf Individuen abstellen, nicht auf Kollektive wie Parteien. Auch wenn eine Person isoliert betrachtet mangelhaft sein mag für einen Posten, so ist möglicherweise sein Freundeskreis bzw. seine Partei in ihrer Gesamtheit nicht mangelhaft.

Wenn man Unternehmen im Staatsbesitz hat, oder im teilweisen Staatsbesitz, dann stellt sich schon die Frage, ob nicht erstens der Rechnungshof Kontrollrechte (z.B. ab 25% Staatsbesitz) haben sollte, und ob zweitens nicht alle Parteien von "beträchtlicher Größe", wie der Verfassungsgerichtshof das nennen würde, Kontrollpersonen in diesen Unternehmen haben sollten.

Nun zum internationalen Vergleich: in den USA ist es üblich, dass bei einem Regierungswechsel auch die oberste Ebene in der Verwaltung "umgefärbt" wird.

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