Trump. Diktator, Despot und der nächste Adolf...?

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„Wie Erdogan zu seinen Anfangszeiten“ heißt es und „Machtergreifung“ wurde auch schon gesagt. Die meinen das ernst; wahrscheinlich weil sie den Begriff „unfreiwillige Realsatire“ nicht zuordnen können. Sogar von „Selbstermächtigung“ ist die Rede. Gemeint war, das ist klar, Donald Trumps Executive Order zum vielzitierten #MuslimBan, der ja eigentlich gar keiner ist.

Was, die sechs größten Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit sind gar nicht dabei? Stimmt! Und es gibt Leute, die sagen, wenn man die Moslems nicht reinläßt, werden sie erst recht zu Terroristen? Ja, das ist Geistesniveau grenzdebil hoch zehn, aber das ist nicht unser Thema.

Die USA sind eine Präsidialdemokratie mit einem mächtigen Staatsoberhaupt, das genau deshalb im Rahmen von Checks and Balances einer ganzen Reihe an Kontrollmechanismen unterworfen, die einen Ausgleich zum Mann im Oval Office bilden sollen. Aber eine Executive Order ist ein Stück vergleichbar mit einer Rechtsverordnung im deutschsprachigen Raum. Auch die können Ministerien, Regierungschef oder Kabinette an ihren Parlamenten vorbei einfach erlassen.

Und was in Amerika Checks and Balances sind, gibt es auch hierzulande: Die Gewaltenteilung. Man stelle sich also vor, die Bundeskanzlerin erläßt eine Rechtsverordnung ohne daß diese im Bundestag diskutiert worden wäre. Das geht. Und dann kommt das Bundesverfassungsgericht und hebt diese per einstweiliger Verfügung auf – so wie es in Amerika jetzt in etwa passiert ist.

An einem Tag, an dem eine solche Executive Order gerichtlich zunächst außer Kraft gesetzt (und vielleicht bald gänzlich aufgehoben) wird, ist es einfach nur dämlich zu behaupten, hier würde ein neuer Präsident autokratisch und undemokratisch regieren – denn das Gegenteil ist justament unter Beweis gestellt worden!

In der BRD könnte das übrigens ähnlich laufen. Wenn also die besagte Bundeskanzlerin an allen dafür zuständigen Organen vorbei an einem Spätsommerabend Anfang September entscheidet, alle Grenzen zu öffnen – oder sperrangelweit offen und unkontrolliert zu lassen und nur eine kurze Rücksprache mit dem österreichischen Bundeskanzler hält – dann bestünde zumindest im Prinzip die Möglichkeit, daß jemand juristisch dagegen vorgeht. Aus Bayern wurden solche Dinge ja auch öfter mal folgenlos angedroht …

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Margaretha G

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philip.blake

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Grossfire

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