Bioethische Fragen auf Grundschulniveau: Wem gehört der eigene Körper?

Ich staunte vor Kurzem nicht schlecht als ich mir ein Interview der Vorsitzenden der Bioethikkommission beim morgendlichen Chai-Latte (natürlich aus fair-trade Beständen) und einem Croissant vom italienischen Bäcker nebenan zu Gemüte führte. *) In diesem Interview las ich Erstaunliches, unter anderem sei die Frage nach einer verpflichtenden Schutzimpfung gar nicht so einfach zu beantworten, da hier bioethische Fragen berührt würden, die komplexer Natur seien. (Anmerkung: frei aus dem Gedächtnis zitiert)

Ich erlaube mir dazu mit diesem Blogbeitrag sehr klar und eindeutig Stellung zu beziehen. Aus meiner Sicht ist die Rechtslage sehr klar und bioethische Fragen in diesem Zusammenhang sind verhältnismässig einfach zu beantworten.

Mit Blick auf die Souveränität über den menschlichen Körper gibt es eine einfache Grundregel, die in einem aufgeklärten westlichen Land eigentlich jeder kennen sollte: "Mein Körper gehört mir!" Es handelt sich dabei nicht nur um ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat, das auf Demos von Abtreibungsbefürworten regelmässig mantrenartig rezitiert wird (dort allerdings völlig unpassenderweise, denn der Körper des ungeborenen Kindes gehört eben nicht so ohne weiteres einer abtreibungswütigen Feministin) - sondern als solches um den Mindeststandard zivilisierten Verhaltens von gleichberechtigten Menschen untereinander.

Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit - so der juristische terminus technicus für den an sich einfachen Sachverhalt, dass eben jeder Mensch alleiniger Souverän über den eigenen Körper ist und zu sein hat - ergibt sich aus der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und ist auch in der Charta der Grundrechte der europäischen Union (Artikel 3) eindeutig verankert.

Anders sieht dies offenbar mittlerweile die steirische Landesregierung und verschiedene Arbeitgeber aus dem Gesundheits- und Pflegebereich. Für diese scheint der menschliche Körper inzwischen eher so eine Art Allgemeingut zu sein, dem mRNA-codiertes Material nach belieben verabreicht werden kann und darf. Jedenfalls haben sich besagte Stellen dazu entschlossen, einer Impfpflicht in offenbar vorauseilendem Gehorsam entgegenzukommen und "geimpften Bewerbern" in einigen Lebensbereichen den "Vorzug" vor "Ungeimpften" zu geben.

Dies mag zwar mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten begründet werden, die einen Scheinschutz (für wen eigentlich, da Impfungen ja bekanntlich weder vor Infektion noch vor Übertragung von Sars-Cov-19 schützen?) zum Inhalt haben, weist aber auf ein hochgradig problematisches Verständnis der Menschenrechte durch besagte Stellen hin.

Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit schließt offenkundig - ohne dass man lange und breit darüber diskutieren muss - auch den Schutz vor unerwünschten medizinischen Eingriffen mit ein, sodass der Stand der Rechtslage mit Blick auf eine verpflichtende Corona-Impfung mit unter Notzulassung stehenden mRNA-Impfstoffen (und ähnliche Szenarien) an sich als eindeutig gelten kann. Wer sich nicht impfen lassen will, der sollte dies auch nicht müssen. Und zwar ohne dass ihm oder ihr dadurch irgendwelche Nachteile erwachsen dürften.

In Servus-TV wurde ein besonderer Härtefall vorgestellt in dem eine alleinerziehende Mutter ihren Job verloren hatte, weil sie den Impfstoff als zu wenig erforscht und damit als unsicher ansieht. Und mit dieser Einschätzung hat die Frau aus meiner Sicht auch absolut recht, da zahlreiche Experten aus unterschiedlichen Gebieten von Medizin und Biologie hier exakt dieselbe Position vertreten und öffentlich vorstellen (worin sie übrigens durch Kanallöschungen willkürlich und menschenrechtswidrig von BigTech-Konzernen beeinträchtigt werden).

Was haben österreichische Naturschützer und Landwirte vor Jahren nicht für einen Aufstand gemacht als "genmanipulierter Mais" von einem international tätigen Unternehmen ausgesäät worden ist. Damals gab es zahlreiche Ängste, unter anderem auch davor dass dieser Mais in der Nahrungskette nicht absehbare Folgewirkungen nach sich ziehen könnte. Auch dies aus meiner Sicht absolut zu Recht. Aber wenn es um einen mRNA-Impfstoff geht, dann haben Landesregierung und Co da offenbar weniger bedenken. Und das sollte uns allen zu denken geben.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Schutz vor Diskriminierung - all diese Errungenschaften der Aufklärung und Menschenrechte werden uns heute zunehmend in Abrede gestellt. Von Regierenden und Konzernen, die wie wir alle hoffen zwar gute Absichten hegen. Über den Output ihrer Aktionen und Maßnahmen, kann derweil noch kein abschliepßendes Urteil gefällt werden - es wird eben abzuwarten bleiben.Doch eines steht fest: Es ist wichtig, dass wir alle uns zunehmend - über alle politischen und ideelen Grenzen hinweg - genau dafür einsetzen: den Schutz der Freiheit, der Menschenwürde und der Menschenrechte, damit uns dieses zentrale Institut der Aufklärung und europäischen Geistesgeschichte auch weiterhin erhalten bleibt.

#Menschenrechte #Menschenwürde #Unantastbarkeit #SchutzvorDiskriminierung

Quelle zur EMRK:

https://www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf

Quelle zur AEMR:

https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Quelle zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Artikel 3:

https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/3-recht-auf-unversehrtheit

*) So oder so ähnlich würde dieser Artikel beginnen, wenn irgendein avantgardistischer-linksorientierter Philosophiestudent ihn geschrieben hätte. Ich habe jedoch selbstverständlich nichts dergleichen zu mir genommen, sondern den Tag wie immer mit einer Tasse ungesüßtem schwarzen Kaffee ohne Milch und Zucker begonnen.

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