Europäischer Konsumentenschutz vs. Herkunftslandprinzip

Vor einigen Wochen äußerte der Minister für EU, Kunst, Kultur und Medien, Gernot Blümel, er wolle im Sinne einer Stärkung des Subsidiaritätsprinzips den europäischen Konsumentenschutz wieder auf die nationale Ebene verlagern . Die Tageszeitung „Die Presse“ fragte ob dieser doch einigermaßen seltsamen Aussage noch einmal nach und berichtete: „Blümels Sprecherin reagierte mit einem Dementi und sprach von ‚einer sehr bewussten Missinterpretation‘. ‚Der Bundesminister hat in keinster Weise darüber gesprochen, den Konsumentenschutz auf nationale Ebene zu überführen.‘ Es sei ihm etwa um die Rückbesinnung auf das Herkunftsstaat-Prinzip gegangen.

Dazu ist einerseits zu sagen, dass in jenem Ausschuss, in dem der Sager gefallen ist, niemand den Minister „bewusst missinterpretiert“ hat. Vielmehr haben Vertreter mehrerer Oppositionsparteien sachte versucht, ihm einem Ausweg aus der eigenen verbalen Vergaloppierung zu bieten. Doch Blümel beharrte auf seinem Statement.

Ich habe daher die parlamentarische Fragestunde an den Minister am 17.05.2018 dazu genutzt, nochmals nachzufragen, welchen Unterschied das Herkunftsstaat-Prinzip seiner Meinung nach im Konsumentenschutz mache.

Minister Blümel antwortete wie folgt: „Also, ich hab jetzt die Frage so nicht ganz nachvollziehen können. Das Herkunftsland-Prinzip ist aus mehreren Gründen ein sehr wesentliches. Nicht nur, weil es auch dazu beiträgt, dass der Konsument klar weiß, aus welcher Region, woher genau ein Produkt kommt, sondern weil es für die Vermarktung ein ganz ein großer, wesentlicher Punkt ist. Insgesamt, dass die Regulierung dort passieren soll, wo es sinnvoller ist, hab ich schon ausgeführt. Das gilt in allen Bereichen, auch beim Konsumentenschutz.

Was für ein Unfug. Dass der Konsument weiß, aus welcher Region ein Produkt kommt, liegt an der Angabe des Ursprungslandes. Ob das Ursprungsland angegeben werden muss, ist eine Frage der Konsumentenschutzvorschriften. „Herkunftslandprinzip“ hingegen bedeutet, dass für die Ware oder die Dienstleistung immer die Regeln des jeweiligen Herkunftslandes gelten – also das genaue Gegenteil eines gemeinsamen europäischen Konsumentenschutzes.

In einem gemeinsamen europäischen Markt ergibt ausschließlich ein gemeinsamer Konsumentenschutz einen Sinn. Unternehmen profitieren, weil sie für alle EU-Mitgliedsländer dieselben Produkt- und Kennzeichnungsvorschriften haben. Gleichzeitig profitieren Konsumenten, weil sie beispielsweise beim Online-Shopping immer denselben Schutz haben, unabhängig davon, in welchem EU-Land der Händler seinen Sitz hat. Dass der EU-Minister das nicht einmal begrifflich erfasst, ist ein veritables Armutszeugnis.

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Weber Claudia

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Spinnchen

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