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Der Beschuldigte Ex-Kanzler Kurz bestellt und bezahlt (über seinen Anwalt oder die ÖVP?) ein Rechts-Gutachten, in dem die bestellten und bezahlten, im Boulevard plazierten Meinungsumfragen als strafrechtlich nicht relevant dargestellt werden und das die Inseratekorruption als „sozial-adäquate Verhaltensweise“ beschreibt.

Dieses Gutachten wird „versehentlich” auf dem Briefpapier und mit dem Logo der Universität Wien erstellt.

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Dieses somit als „amtlich” und „wissenschaftlich“ aufgewertete Rechtsgutachten wird dann an ausgewählte Medien verteilt, die dieses veröffentlichen und Kurz kann danach öffentlich, zb in Interviews, auf diese Pressemeldungen bezugnehmen, die seine Unschuld „offiziell“ bestätigen.

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Die Krone zB schreibt:

Zweite Expertenkritik an Justiz binnen weniger Tage

Das ausführliche Gutachten des Uni-Strafrechtlers ist schon die zweite öffentliche Experten-Schelte an der rechtlichen Vorgehensweise der Korruptionsjäger binnen weniger Tage.

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Die Universität Wien dementiert umgehend

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Auch die Krone muss zurückrudern:

Uni Wien: „Kein Gutachten der Institution“

Gedruckt ist das Privatgutachten auf Papier, das mit dem Logo der Universität Wien versehen ist. Lewisch arbeitet dort als Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie. Die Uni Wien wollte sich als Institution jedoch nicht vereinnahmen lassen: Lewisch habe bestätigt, das Gutachten als Professor geschrieben zu haben. „Es handelt sich um ein persönliches Gutachten, nicht um eines der Institution“

Es geht also nicht darum das Gericht zu beeinflussen, sondern die öffentliche Meinung zu manipulieren. Nach dem gleichen Muster und mit Methoden, mit dem die, in dieser Causa gegenständlichen Meinungsumfragen, manipuliert und gekauft wurden. Es geht dem Ex-Kanzler, wie bei seiner Tour durch die Bundesländer, nur darum seine nächste Spitzen-Kandidatur, bei einer eventuellen NR-Neuwahl, für die ÖVP abzusichern.

Chuzpe nennt man so etwas in Wien.

Der Gutachter, Dr.Dr. Lewisch, arbeitet neben seiner Tätigkeit an der Universität Wien auch als „Senior Counsel“ bei der Kanzlei Cerha Hempel, aus der eine Partnerin, Edith Hlawati, unlängst zur Vorsitzenden der Staatsholding ÖBAG berufen wurde. Diese ist damit die Nachfolgerin des wegen seiner peinlichen Chatnachrichten und der Inseratenaffäre in Verruf geratenen Ex-Öbag-Chefs Thomas Schmid

Dieser „Herr Professor“ war auch schon als Gutachter für die Ex-Minister KHGrasser und Strasser aktiv.

2013 „gutachtete“ er, dass der Bestechlichkeitsparagraph 304 für Strasser “hier nicht anwendbar” sei. 2014 wurde Strasser zu drei Jahren Haft nach dem Bestechlichkeitsparagraphen 304 verurteilt

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Ähnlich der Erfolg seiner Beratung für Grasser: 8 Jahre Gefängnis (nicht rechtskräftig).

Bereits vor einigen Jahren gab es eine Kontroverse um Uni-Logos auf Privatgutachten. Daran beteiligt: ein gewisser Peter Lewisch.

Auch der dubiosen „Einkaufsgemeinschaft“ Lyoness erstellte Lewisch ein Gutachten. Er war sich sicher: Bei Lyoness handelt es sich um kein illegales Schneeballsystem. Später bewerteten verschiedene Gerichte, darunter der Oberste Gerichtshof, das Lyoness-Modell als genau das: ein Schneeballsystem.

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Wirtschaftsblatt vom 18.2.2015

Selbstbeschreibendes Zitat aus dem aktuellen Gutachten von DDr. Peter Lewisch :

„unerträgliche Sachverhaltsverdrehung“

In der Zwischenzeit ist ein neuerliches, entlastendes Gutachten aufgetaucht.

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