hagerhard

Wir hatten ja schon einige sonderbare Auffälligkeiten im Zuge der Lockdowns.

So z.B. die Ausfallsentschädigungen der Glückspielbetreiber.

Ebenfalls sehr eigenartig ist die unterschiedliche Behandlung von Buchhandlungen und Waffengeschäften.

Angekündigt wurde die Schliessung des Handels wie im 1. Lockdown. Nur „kritische Infrastruktur“ bleibt geöffnet.

Also Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien usw.

Jetzt wird bekannt, dass auch der Handel mit „Sicherheits- und Notfallprodukten“ geöffnet bleibt.

Offensichtlich eine Regelung, die konkret auf den Waffenhandel zugeschnitten wurde.

Geschlossen wurde selbstverständlich der Buchhandel.

Lokalen Buchhändlern ist auch die kontaktlose Abholung von Onlinebestellungen im Laden verboten.

Allein an diesen beiden Meldungen lässt sich ermessen, welche Prioritäten diese Regierung setzt.

„Hungriger Mann, greifen Sie nach dem Buch: Es ist eine Waffe.“

Bertolt Brecht

„Bücher sind nicht Denkmäler der Vergangenheit, sondern Waffen der Gegenwart.“

Heinrich Laube

Vielleicht hält diese Regierung - ganz im Sinne Brechts und Laubes – Bücher für gefährlicher als Schusswaffen.

Warum wohl?

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