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Rätedemokratie: Definition: Was ist "Rätedemokratie"?

Bisher nicht realisiertes Konzept einer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung mit Gesellschaftseigentum an den Produktionsmitteln und gesamtgesellschaftlicher Planung der Produktions- und Verteilungsprozesse. Die Gesellschaftsmitglieder sind dem Räteprinzip zufolge in den einzelnen Basiseinheiten (Betriebe, Wohngebiete, Universitäten etc.) als Urwahlgemeinschaften zusammengeschlossen. Aus ihrer Mitte wählen sie als ihre Vertretung Räte, deren Mitglieder an den Wählerwillen gebunden sind (imperatives Mandat) und zur Verhinderung elitärer Führungsstrukturen der Ämterrotation unterliegen. Aus der Mitte dieser Räte wiederum werden nach dem gleichen Prinzip übergeordnete (überregionale) Räte bis hinauf zum obersten Rat gewählt.

Dirk Sauerland

Prof. Dr. Dirk Sauerland

Universität Witten/Herdecke, Lehrstuhl für Institutionenökonomik

und Gesundheitspolitik

Lehrstuhlinhaber

Autoren dieser Definition

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

Ausführliche Definition im Online-Lexikon

1. Charakterisierung: Bisher nicht realisiertes Konzept einer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung mit Gesellschaftseigentum an den Produktionsmitteln und gesamtgesellschaftlicher Planung der Produktions- und Verteilungsprozesse. Vertreten bes. von neomarxistischer Seite (Sozialismus, Marxismus) als ein Gegenentwurf zur Marktwirtschaft bzw., unter dem Stichwort des „Dritten Weges”, zu einer staatssozialistischen Zentralplanwirtschaft.

2. Aufbau: Die Gesellschaftsmitglieder sind dem Räteprinzip zufolge in den einzelnen Basiseinheiten (Betriebe, Wohngebiete, Universitäten etc.) als Urwahlgemeinschaften zusammengeschlossen. Aus ihrer Mitte wählen sie als ihre Vertretung Räte, deren Mitglieder an den Wählerwillen gebunden sind (imperatives Mandat) und zur Verhinderung elitärer Führungsstrukturen der Ämterrotation unterliegen. Aus der Mitte dieser Räte wiederum werden nach dem gleichen Prinzip übergeordnete (überregionale) Räte bis hinauf zum obersten Rat gewählt. Eine Übertragung von Handlungs- und Entscheidungskompetenzen an die nächsthöhere Ebene erfolgt nur soweit wie nötig (ähnlich wie vom Subsidiaritätsprinzip gefordert), damit der übergeordnete Rat die ihm übertragenen Funktionen erfüllen, aber nicht eigenmächtig ausfüllen kann.

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Winterbach:

A) Das wäre das Interessen-Netzwerk von klein-Klein-Interessen, Bürokraten, Funktionären, Wichtigtueren, Schwätzern etc. ...

B) Viel einfacher und besser wäre eine intaktes Unternehmertum (mit entsprechenden Rechtsrahmen), wo allerdings endlich die öko-schädlichen Projekte samt und sonders verboten sind - wie Verbrechen, denn das sind sie ja mit Zeitverzögerung an unseren Folgegenerationen! (Auch in einem flüssigen Verkehrswesen der Mobilität gibt es Ge- und Verbote - das geht schnell und einfach - und wirkt durch entsprechende Sanktionen!

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