Warum jedes AfD-Mitglied verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und unterstützt

Die AfD wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Damit ist amtlich festgestellt, dass die Partei als Ganzes aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, insbesondere durch Missachtung der Menschenwürde, des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips. Die Grundlage dieser Einstufung ist ein umfassendes, über 1.000 Seiten starkes Gutachten, das zahlreiche Belege für verfassungsfeindliche Aussagen und Positionen der Partei und ihrer führenden Mitglieder aufführt.

Die AfD propagiert ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Sie bedient sich völkisch-nationalistischer, rassistischer und antidemokratischer Rhetorik, verbreitet Verschwörungserzählungen über eine angebliche „Umvolkung“ und fordert offen eine „Remigration“ von Hunderttausenden Menschen. Zudem werden demokratische Institutionen und Parteien delegitimiert und als „Vaterlandsverräter“ diffamiert. Diese Positionen sind mit den Grundwerten des Grundgesetzes unvereinbar und erfüllen nach Ansicht des Verfassungsschutzes den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit.

Wer Mitglied dieser Partei ist, unterstützt durch seine Mitgliedschaft und sein Engagement diese Ziele. Auch wenn nicht jedes Mitglied persönlich extremistische Aussagen tätigt, trägt es durch die Zugehörigkeit zur Partei zur Stärkung und Verbreitung dieser verfassungsfeindlichen Ideologie bei. Die AfD ist keine heterogene Bewegung mehr, sondern laut Verfassungsschutz eine Partei, in der sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchgesetzt haben.

Verbleib von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst

Für den öffentlichen Dienst in Deutschland gilt das Prinzip der Verfassungstreue. Beamte sind verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen[7][9]. Die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wie der AfD kann daher dienstrechtliche Konsequenzen haben, besonders für Lehrer, Polizisten oder Richter, die einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt haben[9].

Allerdings reicht die bloße Mitgliedschaft in der AfD nach aktueller Rechtslage nicht automatisch für eine Entfernung aus dem Dienst. Es bedarf eines individuellen Disziplinarverfahrens und eines gerichtlichen Nachweises der mangelnden Verfassungstreue. Dennoch ist klar: Wer Mitglied einer Partei ist, die aktiv gegen die Grundwerte des Staates arbeitet, steht im Widerspruch zu den Anforderungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst. In der Praxis werden daher künftig verstärkt Einzelfallprüfungen und Disziplinarverfahren gegen AfD-Mitglieder im Staatsdienst erwartet.

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