Tiere, die in ihren kleinen und kargen Gehegen teilnahmslos ihr Dasein fristen, kontinuierlich im Kreis laufen oder mit ihren Körpern permanent hin und her schaukeln, sind in deutschen Zoos und Tierparks kein seltener Anblick. Die Enge und Beschäftigungslosigkeit machen die Tiere krank und viele von ihnen entwickeln sogar sichtbare Verhaltensstörungen, welche Ausdruck schweren seelischen Leidens sind. Viele Zoo- und Tierparkbesucher sind schockiert über die Haltungsbedingungen und den Zustand der Tiere, haben jedoch zu diesem Zeitpunkt die Einrichtung mit Eintrittsgeldern bereits unterstützt. Umso wichtiger ist es, die festgestellten Missstände nicht einfach hinzunehmen, sondern aktiv dagegen vorzugehen.

Kein Zoo kann den Bedürfnissen eines Wildtiers gerecht werden, denn artgerecht ist nur die Freiheit!

1. Gespräch mit den Verantwortlichen suchen

Sprechen Sie das Personal vor Ort an und weisen Sie auf die von Ihnen festgestellten Missstände hin. Teilen Sie dem Zoo oder Tierpark auch nach Ihrem Besuch per Telefon oder E-Mail mit, dass Sie die beobachteten Missstände nicht hinnehmen, den Zoo bzw. Tierpark nicht mehr besuchen und auch Freunde, Bekannte und Verwandte dazu auffordern werden, den Zoo bzw. Tierpark ebenfalls zu meiden.

2. Missstände bei der zuständigen Behörde melden

Die Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks ist in Deutschland leider nicht durch ein verbindliches Gesetz geregelt – dagegen sträubt sich die Zoo-Lobby seit Jahren -, sondern lediglich durch Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgelegt. In den folgenden Dokumenten können die konkreten Vorgaben zur Haltung einzelner Tierarten eingesehen werden:

Leider erfüllen die meisten Zoos und Tierparks noch nicht einmal diese Mindestanforderungen, denn die Angaben des 2014 überarbeiteten Säugetiergutachtens wurden bisher kaum umgesetzt. Die aktuellen Haltungsempfehlungen werden den natürlichen Bedürfnissen der Wildtiere zwar in keiner Weise gerecht, sie stellen jedoch zumindest eine Grundlage dar, um Verbesserungen für die Tiere erreichen zu können.

Zuständig und verantwortlich für die Bedingungen in Zoos und Tierparks ist das örtliche Veterinäramt. Dieses ist in der Regel auf Landkreisebene in dem jeweiligen Landratsamt oder in den Stadtverwaltungen größerer Städte angesiedelt. Bitte kontaktieren Sie das zuständige Veterinäramt und schildern Sie genau, was Sie beobachtet haben. Bestenfalls sollten die folgenden Informationen an die Behörde übermittelt werden:

Anzahl der Tiere, die in dem Gehege untergebracht sind

Größe des Geheges (möglichst genau mit Quadratmeterangaben)

Gesundheitszustand und Verhalten (hat das Tier äußerlich erkennbare Wunden, lahme Pfote/n oder zeigt es auffällige Verhaltensweisen, wie Aggression oder sich permanent wiederholende Bewegungsabläufe?)

Fotos oder Videos, auf denen das gesamte Gehege zu sehen ist, sowie gegebenenfalls einzelne Nahaufnahmen der Tiere mit Datum

Weisen Sie zudem auf die allgemeinen Haltungsempfehlungen in den oben genannten Gutachten hin und bitten Sie um eine Überprüfung der Haltung sowie um die Anordnung zur Einhaltung der Mindestanforderungen.

3. Zoos und Tierparks meiden

Solange es Menschen gibt, die Geld dafür ausgeben, eingesperrte und verhaltensgestörte Tiere zu sehen, wird es Zoos geben. Bitte besuchen Sie diese Tiergefängnisse nicht und bitten Sie auch Ihre Familie und Freunde, Zoos und Tierparks zu meiden. Hier finden Sie die 10 wichtigsten Gründe dafür: PETA.de/ZooIrrtuemer

shutterstock/Alta Oosthuizen

3
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Daniela Noitz

Daniela Noitz bewertete diesen Eintrag 26.05.2016 22:57:55

Globetrotter

Globetrotter bewertete diesen Eintrag 24.05.2016 09:03:20

fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 23.05.2016 22:33:51

4 Kommentare

Mehr von Harald Ullmann