Was wir alle gegen die Jagd-Lobby tun können.

PETA

Grünflächen, die kleiner als 75 Hektar sind, gehören automatisch einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an. Die Eigentümer sind somit Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft. Seit Dezember 2013 müssen Grundstückseigentümer aber nicht länger dulden, dass auf ihrem Grund und Boden aus dem Hinterhalt Tiere erschossen oder in Fallen regelrecht zerquetscht und verstümmelt werden. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde der Bundesregierung auferlegt, Grundstückseigentümern zu erlauben, die Jagd auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen zu verbieten.

Machen Sie Ihr Grundstück zu einem sicheren Rückzugsort für die Tiere!

Der Antrag auf Befriedung kann bei der unteren Jagdbehörde des betreffenden Landkreises gestellt werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

Nicht abschrecken lassen: Aufgrund der in Politik und Behörden bestens vernetzten Jägerlobby wurde die Befriedung von Grundstücken an einige Hürden geknüpft. Tierliebe Grundstückseigentümer lassen sich davon jedoch nicht abschrecken, was die hohe und stetig steigende Anzahl an Anträgen und bereits jagdfreien Gebieten in ganz Deutschland zeigt.

Gewissensprüfung: Der Grundstückseigentümer muss der Jagdbehörde glaubhaft darlegen, dass er die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Dabei muss die Ablehnung der Jagd Ausdruck einer persönlichen Überzeugung und Gewissensentscheidung sein. Argumente hierfür können beispielsweise eine vegetarische oder vegane Lebensweise sein oder auch die Gefährdung von Mensch und Tier durch Jäger. Viele gute Gründe, die Jagd grundsätzlich abzulehnen, finden Sie auf unserer Internetseite.

Zeitpunkt: Eine Befriedung erfolgt erst zum Ende des Jagdpachtvertrages (eine Pacht dauert mindestens neun Jahre!), es sei denn, dies ist dem Antragsteller nicht zuzumuten. Weisen Sie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hin und beharren Sie aufgrund Ihrer ethischen Gewissenskonflikte auf einer schnellstmöglichen Befriedung Ihres Grundstückes. Die Jagdbehörde kann die Befriedung in solchen Fällen auch bis zum Ende des Jagdjahres (31. März) vollziehen.

Kosten: Die Kosten können sich je nach Bundesland oder gar Landkreis enorm unterscheiden. Immer wieder kommt es vor, dass Behörden zur Abschreckung mit hohen Kosten drohen. Informieren Sie sich genau, stellen Sie unverhältnismäßige Antragsgebühren in Frage und wenden Sie sich gegebenenfalls an eine übergeordnete Behörde.

Dauer: Die Dauer des Antragverfahrens ist abhängig von der Behörde und kann je nach Sachlage mehrere Monate dauern.

Erfahrungsaustausch: Mittlerweile gibt es eine große Anzahl an Bürgerinitiativen und Internetplattformen, in denen Erfahrungsberichte ausgetauscht und nützliche Hinweise und Informationen eingeholt werden können.

Rechtsbeistand: Da die Umsetzung der neuen Rechtslage in einigen Jagdbehörden nur schleppend vorangeht, ist es je nach Verlauf ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Informationen zu juristischen Fragen finden Sie auf den Internetseiten entsprechender Fachanwälte.

Bei allen Angaben handelt es sich um eine unverbindliche Einschätzung, es wird kein Rechtsrat an Dritte vergeben!

Was Sie noch tun können.

Informieren Sie Freunde und Bekannte und bitten Sie sie, die Jagd auf ihren Grundstücken zu verbieten

Klären Sie Freunde und Bekannte über die Sinnlosigkeit der Jagd auf

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Daniela Noitz

Daniela Noitz bewertete diesen Eintrag 23.03.2016 18:51:57

FerdinandK

FerdinandK bewertete diesen Eintrag 23.03.2016 12:21:31

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