Gericht verneint Vergewaltigung: Neue Hiobsbotschaft aus dem Täterparadies Deutschland

Nach vier Stunden Sexualtortur waren die Gewaltspuren unübersehbar. Trotzdem spricht ein Brandenburger Gericht den Täter vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. War ein ‚Kulturrabatt‘ entscheidend?

„Ihre Schultern drückte er fest gegen die Metallstäbe am Kopfende seines Bettes, ihren Kopf klemmte er ein zwischen zwei dieser Stäbe.“ Peinliche Details, die schon beim Lesen weh tun, nachzulesen in einer Gerichtsreportage der 'Märkischen Zeitung'. Die Anschuldigung lautet: schwere Vergewaltigung. In Brandenburg wird eine junge Frau erst unter Drogen gesetzt, dann trotz eines vorherigen „Nein“ und anfänglicher Gegenwehr vier Stunden lang hart sexuell gequält. „Staatsanwalt und Gericht haben keinen Zweifel daran, dass die sexuellen Handlungen jener Nacht nicht im Sinne des Opfers waren und dass er sie mit Gewalt genommen hat“, heißt es in dem Bericht über den Prozess gegen den Täter und Drogendealer. Trotzdem endet die Gerichtsverhandlung mit einem: Freispruch.

Dem Opfer war eine Frage gestellt worden, welche es „falsch“ beantwortete. „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Die 23-jährige Frau, die nach der Tat zwei Wochen lang nicht mehr gerade hatte gehen können, hatte laut Gerichtsreporter erwidert: „Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für ‚wilden Sex‘ gehalten hat.“ Die offensichtliche, bittere Ironie, die in der Antwort des Opfers liegt, will die Richterin nicht erkennen. Sie vermag keine Absicht zu der Gewalttat festzustellen. So führt eine ziemlich taktlose Fangfrage einmal mehr zu einem offensichtlich großzügig gewährten Strafrabatt: wegen des orientalischen Kulturhintergunds beim Täter.

Beschämend, dass auch der Staatsanwalt keine Anstalten macht, dieses Urteil anzufechten. Eine Verurteilung sei wegen des angeblich nicht nachweisbaren Vorsatzes nicht möglich – auch wenn „der Freispruch ein ’schwerer Schlag‘ für die Geschädigte sein müsse“, so gibt die ‚Märkische‘ den Kommentar des Anklägers wider. Abgesehen davon, dass die Existenz einer 'Geschädigten' eines schweren sexuellen Übergriffs zwangsläufig einen 'Schädiger' voraussetzt: Solche Bemerkungen sind eine weitere Demütigung eines Opfers, dass von der Justiz eigentlich Hilfe und ein Stückchen Gerechtigkeit erwartet hatte.

Die ‚Märkische Zeitung‘ schließt den Bericht mit dem Hinweis: „Laut einer Studie von 2012 erlebten 8,4 Prozent der Frauen, die ihre Vergewaltigung angezeigt hatten die Verurteilung des Täter, berichtete Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen im Jahr 2014.“ Der Schutz von körperlicher Unversehrtheit von Frauen und die Bewahrung ihrer Freiheiten: Sie scheinen bei manchen deutschen Gerichten nicht in besten Händen zu sein – vorsichtig ausgedrückt.

Antonio Guillem / shutterstock

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