Lebensgrundlagen sind verfassungsfeindlich.

Man kann über die Aktionen der Letzten Generation streiten. Es sind Regelübertretungen. Die Forderungen sind allerdings wenig radikal und mehr als legitim.

Aber das agieren der Sicherheitsbehörden ist es nicht. Ernsthaft diskutiert die Innenministerkonferenz darüber, die Bewegung pauschal als kriminelle Vereinigung zu kategorisieren. Es handelt sich dabei um Feindstrafrecht.

Begangen wurden bislang Vergehen und keine Verbrechen und diese auch noch mit Ankündigung. Dabei sollte man sich vergegenwärtigen, dass Protest und auch ziviler Ungehorsam zur Geschichte der Gesellschaft dazu gehören.

Völlig neben der Spur ist dagegen einmal mehr das Handeln der sächsischen Sicherheitsbehörden, die das Handeln pauschal als politische motivierte Kriminalität links einstufen mit der Begründung, dass Umwelt- und Klimaschutz links sei.

In der Endkonsequenz wird damit der Einsatz für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen fast staatsgefährdend. Auch der sächsische Verfassungsschutz stufte etwa in der Vergangenheit die Parole „System change Not climate change“ als staatsgefährdend ein.

Man muss sich wirklich fragen…

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