Konzentrierter Extrakt zu 9Cgs360/08z und 5St423/09p

9Cgs360/08z (Sozialgericht)

Richterin Berner:

Mag. Berner verstößt gegen BGH-Judikaturen (2StR 367/049) – Pflicht des Gerichts für vollständige Gutachten zu sorgen und auch gegen §87 ASGG auch für ausreichende Begründung zu sorgen.

Mag. Berner verstößt gegen die Manuduktionspflicht, dazu: OGH, Entscheidungstext, 6ObS 524/76, Norm ZPO § 182, ZPO §503 Z 2 die da sagt: Die Unterlassung der Belehrungspflicht begründet den Revisionsgrund des §503 Z 2 ZPO!

Mag. Berner verletzt das Willkürverbot dadurch, dass sie das „Schrank-“ nicht gleichwertig wie das „Maly-Gutachten“ behandelt, ja den Inhalt des „Schrank-Gutachtens“ praktisch nicht erwähnt. (§ 295 StGB Beweismittelunterdrückung, umfassendes Willkürverbot, BVG, Art. 7, dazu auch: 8Ob67/86, 8Ob110/02p, 16Ok8/10 Entscheidungsdatum 4.12.1986 Norm ZPO§351, ZPO §496Abs.1 Z2,

Mag. Berner verwendet die „Maly-Gutachten“ in vollem Wissen und in Kenntnis der gegen diesen Mann vorgebrachten Beweismittel, gegen die Diagnosen von 6 behandelnden Ärzten und Fachärzten! Ihre Begründung: „Gerade deswegen, weil die Diagnosen der Ärzte nicht berücksichtigt werden ist das Gutachten des Maly schlüssig…! Die Fälschung des Gutachtens wird in der Sachverhaltsdarstellung 5St423/09p angezeigt und obwohl gerichtsfeste Beweise beigebracht wurden eingestellt.

Orthopädischer Gutachter Dr. Reisner:

Dieser Gutachter hätte niemals berufen werden dürfen da eine Befangenheit Offenkundig war! Es war bekannt (und auch in Netz zu finden) dass dieser Mann bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) Vorträge hielt zu dem Thema: „Wie Zugänge zu Berufsunfähigkeitspensionen reduziert werden können!

Des Weiteren war im Netz ein Posting des Dr. Reisner zu finden in welchem er sich lobte wie viele Gutachten er schon erstellt habe. Wenn man hochrechnet mit 300.- € pro Gutachten kommt man auf einen 7-stelligen Betrag. Das liegt extrem weit über der Einkommensgrenze welche da in einer fragwürdigen Meldung aufschien in der man einen Freibrief für Gutachter erkennen kann. Spricht doch der OGH zum Befangenheits-§ wie folgt: „…wenn nur der geringste Anschein einer Befangenheit zu erkennen ist, ist auf Befangenheit zu erkennen!“.

Was die Richterin Berner und der Orthopäde Reisner wussten, aber unterdrückten: (§ 295 StGB Beweismittelunterdrückung,

Extrakt aus MRT 8.2.08, RÖ 3.12.07, RÖ 21.3.07, RÖ 1.2.06, (liegen dem Gericht vor):

• Leichte Bandscheibenprotrusion C4/5

• Einengung der Neuroforamina C3-C7, rechts etwas enger als links

• Diskusprotrusion L3/4

• Vorwiegend durch Retrospondylophyten aber auch dorsale Osteochondrosehöcker und diskrete zirkuläre Diskusprotrusionen bedingte Neuroforameneinengungen von C3 bis C6 mit Hinweis auf intraforaminäre radikulo Kompressionen multisegmentär.

• Spondylosis deformans C4/5,

• Spondylarthrose und Uncovertebralarthrose C5/6,

• Bandscheibeninterponat C5/6. (Carbonkörbchen)

• u.s.w.

Und dazu zu beachten:

Leitlinien zur sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung bei Bandscheiben- und bandscheibenassoziierten Erkrankungen. (Deutsche Rentenversicherung Bund, laut einem OGH-Urteil vergleichbares und d.h. anwendbares Recht, es entspricht ja auch die Untersuchung und die Bewertung dieser Leitlinie)!

Ein Auszug:

• Seite 17, Störung der statischen Funktion: Vibrationsbelastungen sind wegen der gestörten Pufferfunktion der Bandscheiben zu vermeiden!...

• Seite 17…: Zu berücksichtigen sind außerdem die radiologischen Befunde (laut OGH-Urteil sind Röntgen und MRT u.s.w absolute Beweise!) Nukleusprolaps, Diskusprotrusion, Osteo- bzw. Spondylochondrose, Spondylosis deformans,) die mit Bewegungseinschränkungen einhergehen können. In gutachterlicher Hinsicht ist die dynamische WS-Belastbarkeit eingeschränkt für WS- Zwangshaltungen, Bewegungsmonotonien,…)

• Seite 19: Komorbidität, 5.1.2: Bandscheibenbedingte HWS-Erkrankungen führen sehr häufig zu einer erheblichen Einschränkung des Drehvermögens oder einer Fehlhaltung des Kopfes, In Kombination mit Gesichtsfeldeinschränkungen, die durch Kopfbewegungen kompensiert werden müssen, kann Bildschirmarbeit unzumutbare Beschwerden auslösen und aus einer qualitativen Einschränkung „keine Bildschirmarbeit“ gegebenenfalls eine quantitative Leistungsminderung für entsprechende Tätigkeiten entstehen.

• Seite 20, Besondere Gefährdungs- und Belastungsfaktoren: „Reisetätigkeit, gehäufte PKW-Fahrten, Arbeit in Flugzeugen, Vibrationen“

• Seite 24, Beurteilung der Gefährdungs- und Belastungsverfahren……ebenso eine dauernde Vibrationsbelastung vermieden werden. Bei rezidiv. Nervenwurzelreizungen sollte eine Reisetätigkeit mit häufigen bzw. längeren PKW-Fahrten oder längere Flugreisen nicht mehr zugemutet werden.

Psychologischer Gutachter Dr. Maly (und kurz erwähnt Dr. Heves)

Vorweg: der als Maly nicht mehr zu halten war, zu Hilfe geholte Dr. Heves: Der Mann brillierte negativ als er eine „Prostataneurose“ erfand und dann noch zu den Schmerzen bei Vibrationen und Drehungen einen „Tennisschiedsrichter“ ins Gespräch einbrachte.

Dazu etwas KI:

Eine "Prostata-Neurose" ist kein etablierter medizinischer Begriff. Es ist jedoch möglich, dass Symptome, die mit einer Prostataerkrankung in Verbindung stehen, psychische Belastungen verursachen, die als "Neurose" bezeichnet werden könnten.

(Nun, meine Prostata war und ist heute gesund!). Den „Tennisschiedsrichter“ des Dr. Heves klassifiziere ich als eine geistige Entgleisung – im Besonderen da er hier in ein fremdes Fachgebiet geht.

Zu dem gerügten und auch bei der Staatsanwaltschaft (5St 423/09p) als Sachverhaltsdarstellung eingebrachten Gutachten dieses Herrn:

• Die angezweifelte „Diagnose“ entsprach weder der Diagnose der Dr. Schrank die von der Richterin Berner unterdrückt (nicht anerkannt) wurde = § 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels.

• Diese „Diagnose entsprach auch nicht meiner Selbstanalyse

• Das „Gutachten“ zeigte auffällige Heftklammermarkierungen – Verdacht auf Manipulation

• Etwas spezielles MMPI-Wissen: f-k=8 ist Teil einer Validitätsbeurteilung. Aber NICHT, wie Maly aussagt ein Hinweis auf mangelnde Gültigkeit, SONDERN eine Bestätigung der Verwertbarkeit. (§§288 StGB Falsche Beweisaussage!

Da mir der Rechtsschutz der AK durch eine Intervention der „höchsten Stelle“ dieses Gerichts genommen wurde wandte ich mich um Hilfe an die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt. Und dort begann mit dem Verfahren 5 St 423/09p ein Kafkaesker Leidensweg durch bis jetzt 15+ Jahren.

• Alles was diesem „Verfahren“ dort folgte kann nur als „Kafkas Prozess 2.0“ bezeichnet werden.

• Durch die Hilfe einer dort untergeordneten Person (deren Namen ich vergessen habe) erfuhr ich, dass dieses Verfahren dort absolut nicht normalem Verhalten einer Staatsanwaltschaft entspricht!

• Es kam zu einem „Geheimgespräch“ mit dem Strafverteidiger des Maly – ohne jede Aufzeichnung! Durch Fuchs, Hausner und Blüml. Die Leiterin dieser StA war immer informiert.

• Das Verfahren wurde daraufhin sofort eingestellt!

• Aber ich erhielt eine vom Strafverteidiger des Maly abgegebene VOLLSTÄNDIGE Kopie zu sehen und wurden die beim Sozialgericht abhanden gekommenen 4 Blätter mir beglaubigt kopiert!

• Damit konnte und kann ich auch noch heute (da Maly alle Unterlagen verbotener Weise vernichtet hat) gerichtsfest die Fälschung der Auswertung durch Maly belegen.

• Denn das MMPI-Profil ermöglicht die Profilauswertung!

• Maly bestritt vor Gericht „neurotische Trias“, aber das klassische 231 Profil, dass ich leider erreichte ist klassisch für eine neurotische Trias! § 288 StGB Falsche Zeugenaussage.

• Das von mir erreichte Profil hat eine Entsprechung im Buch der Testherausgeber. Nämlich das Beispielbild Nr. 10. Dieses Profil deutet auf eine mögliche organische Gehirnschädigung hin.

• Tragischerweise wird das in meinem Fall durch einen Zufallsbefund nach einer MRT-Untersuchung nach dem Schlaganfall in den ich getrieben wurde voll bestätigt Die Diagnose Subcortikale Enzephalopathie ist ein Todesurteil mit offener Zeitschiene. Ja und damit muss ich leben. Möglicherweise eine Familiensache. Ich weiß also seit >10 Jahren was auf mich zukommt.

• Berner hat auch diesen Befund den ich ihr traumatisiert per Brief mitteilte unterdrück!

• Berner hat auch meinen Entlassungsbescheid nach einem mehrwöchigen Klinikaufenthalt (depressiver Zusammenbruch) unterdrückt….

Die bis zu einem Dutzend Folgeverfahren führe ich hier nicht an, denn diese beruhen auf den beiden genannten Wurzelverfahren. Wie in diesen Verfahren mit mir umgegangen wurde zeige ich noch an einem Beispiel:

Aber es geht noch erbärmlicher:

Ich sandte ein Einschreiben (vertraulich, persönlich) an die Leiterin der WKStA Wien, Frau Hofrätin Vrabl-Sanda. Dieses Einschreiben wurde NICHT behoben - aber der Inhalt gestohlen und irgendwie an die OStA Wien gegeben! Von der OStA Wien gingen meine Anzeigen - mit dem Vermerk: "daschlogtsas" (Einstellen) an die StA Wr. N. wo sie auch brav "daschlogn (eingestellt) wurden! Meine Anzeigen: eine in der hier gegenständlichen Sache und eine wegen eines Betrugsfalls dessen Opfer ich bin. Das leere Kuvert wurde mir von der Post zurückgesandt! Wohl um mich zu verhöhnen und mir die Macht zu demonstrieren.

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