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Entsprechend Innenminister Sobotka sei das Ausmaß an Schlampereien, welches bisher ans Tageslicht trat "untragbar".

Neben dem Einholen von Blankounterschriften von Juristen haben die Zeugenaussagen ergeben, dass oft ein schlampiger Weg bei der Auszählung beschritten wurde. In Wien-Umgebung hat man beim ersten Wahldurchgang für 6.500 Briefwahlstimmen von 9 Uhr bis 18 Uhr 30 gebraucht. Bei der Stichwahl gab es 11.000 Stimmen zum Auszählen verbunden mit dem "Wunsch" der Landeswahlbehörde diesmal schneller zu sein, weshalb man schon am Sonntag "Vorarbeiten" geleistet, etwa Listen erstellt und Wahlkarten ausgewertet habe, meinte der Zeuge. Die Wahlbeisitzer hätten von diesen Arbeiten am Sonntag nichts gewusst und hätten somit auch nicht teilnehmen können, womit Manipulationen Tür und Tor geöffnet war.

Als eindeutig qualifizierbar ist, dass in Hermagor rechtswidrig vorgegangen wurde. Weiters wollen die Höchstrichter vom Villacher Bürgermeister Peter Albel (SPÖ) wissen, was er dazu sagt, dass in seinem Bezirk am Montag schon um 9 Uhr die Auszählung der Briefwahlstimmen abgeschlossen war während bei Einhaltung der gültigen Rechtsnormen überhaupt erst mit dem Auszählen begonnen hätte werden dürfen.

Wenn jetzt eingeworfen wird, dass bisher keinerlei Stimmenmanipulationen nachgewiesen werden konnte und deshalb die Wahl anzuerkennen ist dann ist man auf dem Holzdampfer, weil

- für die Gültigkeit der Wahl ausschließlich die Schwere der Verstösse gegen die Wahlordnung zählt.

- der VfGH nicht dafür zuständig ist mögliche einzelne falsche Stimmen zu korrigieren.

- die Personen, die Wahlmanipulationen vermuten diesen Verdacht für sich behalten werden, da sie ansonsten schadenersatzpflichtig werden, wenn sie den Wahrheitbeweis nicht erbringen können.

- Personen, die manipuliert haben ihr Wissen für sich behalten werden, weil dies strafrechtliche Folgen für sie nach sich ziehen könnte.

Alles ANDERE als die Anordnung einer Wiederholung der Stichwahl durch den VfGH erscheint im Hinblick auf die bisher aufgezeigten Problemfelder und der von Innenminister Sobotka geäußerten "maßlosen" Enttäuschung ein Wunschdenken von Personen zu sein, die ein Ergebnis unabhängig ob es rechtskonform zustande gekommen ist anerkennen wollen.

Selbstverständlich wird diese Wahl auch noch längere Zeit die Staatsanwaltschaft und die Gerichte beschäftigen und es ist auch zu erwarten, dass einige Schuldsprüche fallen werden.

Auch könnte dies für einige Verantwortliche noch sehr teuer werden, da bei Vorsatz zumindest theoretisch die gesamten Kosten der Wahl als Schadenersatz eingeklagt werden könnte.

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