Spätestens seit der Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl wissen wir, dass ein erfolgreiches Anfechten von Wahlen möglich ist. Auch nach der gestrigen Nationalratswahl hängt das Damoklosschwert eines Richterspruch auf Wahlwiederholung über dem in wenigen Tagen festgestellten endgültigen Wahlergebnis sollten wie dies die Prognosen derzeit sehen, die GRÜNEN aus dem Parlament fallen.

Je knapper die GRÜNEN die 4 %-Hürde und damit den Einzug in den Nationalrat verfehlen, desto wahrscheinlicher ist eine Wahlanfechtung mit hoher Erfolgsaussicht, da nach meinen Informationen einerseits Wahlkarten auf dem Weg zu den Wählern verschwunden sind und andererseits auch diesmal wieder der Klebeteufel bei Briefwahlstimmen zugeschlagen hat. Hinzukommt, dass es bei jeder Wahl eine gewisse Zahl von "strittigen" Stimmen gibt.

Es bleibt somit abzuwarten, ob sich so manche Partei über ihr gutes Ergebnis zu früh freut und und letzten Endes die Wähler nochmals zu den Wahlurnen, was dann wahrscheinlich zu Jahresbeginn 2018 wäre, gerufen werden.

Robert Cvrkal

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Fischler

Fischler bewertete diesen Eintrag 16.10.2017 08:47:28

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