Hier ist die finale Version des Netzdurchsetzungsgesetzes(NetzDG). https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2017/06/Synopse-NetzDG-final.pdf

Die Diskussion findet wahrscheinlich am Freitag 8:00 Uhr statt.

Die Änderungen am Gesetz sind unwesentlich. Die Strafen bis zu 5 Mio. Euro bleiben bestehen, werden Facebook/Twitter aber nicht wesentlich treffen. Einschneidender wirken wird die Löschung von Inhalten oder die Sperrung von Usern im Ansinnen der Plattformen den Behörden nur ja nicht aufzufallen. Dies wird Wirkung zeigen und zu Löschorgien führen.

§ 2 (1) "Anbieter sozialer Netzwerke, die im Kalenderjahr mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte erhalten, sind verpflichtet, einen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen mit den Angaben nach Absatz 2 halbjährlich zu erstellen und im Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Homepage spätestens einen Monat nach Ende eines Halbjahres zu veröffentlichen. Der auf der eigenen Homepage veröffentlichte Bericht muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein."

Diese Vorgabe nenne ich Bürokratisierung. Denn lesen werden diese Berichte nach dem anfänglichen Interesse nur noch wenige, wahrscheinlich nur die zuständigen Behörden. Und auch diese wohl nur, bei auffälligen Netzwerken.

Es wurden sogar Ergänzungen vorgenommen, die das Gesetz sogar noch weitreichender machen:

Artikel 2 - Änderung des Telemediengesetzes

(3) Der Diensteanbieter darf darüber hinaus im Einzelfall Auskunft über bei ihm vorhandene Bestandsdaten erteilen, soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte, die von § 1 Absatz 3 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfasst werden, erforderlich ist.

(4) Für die Erteilung der Auskunft nach Absatz 3 ist eine vorhe-rige gerichtliche Anordnung über die Zulässigkeit der Auskunftserteilung erforderlich, die vom Verletzten zu beantragen ist"...

Entschärfend wirkt, dass der Netzbetreiber dem User die Möglichkeit zur Beschwerde einräumen darf. Wohlbemerkt darf, nicht muss. Über diese Beschwerde kann eine Selbstregulierungskommission entscheiden, die die zuständige Behörde vergeben kann, bei Facebook wäre dies vom Justizministerium, was ein Hohn ist.

Dazu gilt das Gesetz nur noch für Netzwerke, die mehr als 2 Mio. registrierte Nutzer haben. Das zusätzliche Wort "registriert", nimmt viel gelesene Blogs aus der Zuständigkeit dieses Gesetzes.

Entfallen wird die Vorgabe sämtliche auf den Plattformen befindlichen Kopien des rechtswidrigen Inhalts ebenfalls unverzüglich zu entfernen oder zu sperren. Was sowieso niemand umsetzen könnte.

Man macht Nägel mit Köpfen. Die Volksparteien haben Angst vor der Meinung des Volkes.

Niemand soll mehr anonym etwas zu Kritisches schreiben, eine zu heftige Vermutung zu texten. Das Gesetz wird beschlossen werden, die Koalition ist sich einig. Die Medienfreiheit wird zu Gunsten kurzfristiger Vorteile der regierenden Parteien eingeschränkt. Niemand wird dies wieder zurücknehmen, denn es werden selten Gesetze gestrichen. Und wenn SPD, CDU und die Grünen, die Treiber dieses Gesetzes, denken dieses Gesetz könnte sich nie gegen sie selbst richten, dann werden sie belehrt werden. Es ist geradezu ein prächtiger Hebel für spätere Diktatoren die Macht der Parteien einzuschränken, sie mit den Kritikern mundtot zu machen.

Die Gefahr der Glättung der Meinung in den sozialen Netzwerken ist aktueller denn je. Katzenbildchen werden mehr denn je den Ton angegeben. Eigene Meinungen werden out sein, schon gar, wenn sie kritisch ist. Selbst sie anzuklicken wäre heikel, denn die Netzwerke sammeln jede Handlung der User, haben wie kleine Ordner zu jedem User. Auch wäre es leichter, dass Gesetz auszuweiten. Die Diskussion dazu würde nicht in der Öffentlichkeit geführt.

Hier die Tagesordnungspunkte des Bundestages diese Woche. Auffällig die hysterische Betriebsamkeit in den letzten Wochen der Großen Koalition.

https://www.bundestag.de/tagesordnung

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Matt Elger

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Margaretha G

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