schon erstaunlich, welcher verrenkungen es bedarf, um säkularisiert-monotheistisch einen gottesbezug in der verfassung/des staates herzustellen.

dabei wäre es sehr einfach, wie ein blick in prolog+epilog des codex hamurapi zeigt: der herrscher/der staat setzt sich dem göttlichen urteil aus, ob seine rechtsprechung+handlungsweise eine gerechte war (findet sich auch im alten Ägypten in der idee der Maat).

statt eines pantheon, vertreten durch göttin so-und-so, nehmen wir die menschenrechte, vertreten durch AEMR mitsamt bereits vorhandener und noch zu entwickelnder folgekonventionen - diese bilden den maßstab, ob staat so handelt, dass er dem *göttlichen* anspruch gerecht wird, nämlich die schwachen zu schützen, ihre rechte zu garantieren/durchzusetzen.

im GG steht dieser anspruch nicht in der präambel, sondern in Artikel 1 "die würde des menschen ist unantastbar".

da wir alle wissen, dass menschenwürde sehr wohl antastbar ist, tagtäglich angetastet wird - wissen wir auch, was genau die macht des staates begrenzen, seine gewalt einhegen kann und muß: die menschenwürde.

was damit gemeint ist, formuliert Christoph Menke in „Von der Würde des Menschen zur Menschenwürde: Das Subjekt der Menschenrechte“ in Festschrift für Hauke Brunkhorst zum 60.Geburtstag so:

„Grund- oder Menschenrechte formulieren Minimalbedingungen für jeden sozialen Bereich und für jede soziale Rolle, denn sie sollen die Bedingungen gewährleisten, die in jedem sozialen Handlungsbereich gegeben sein müssen, damit jeder Mensch Subjekt sein kann.“

DAS kann von mir aus auch gern *leitkultur* genannt werden.

Zu https://www.fischundfleisch.com/der-nationalrat/gott-in-die-verfassung-30444

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