Die Burka-Buster - oder - ein Polizeistaat lässt grüßen

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[Ironie meets Sarkasmus]

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz  (RIS, Gesetzestext) war nur ein Vorbote, was uns mit der neuen Regierung mit Sicherheit an Negativentwicklung erwartet. Ganz im Stil einer türkischen oder auch amerikanischen Trump-Regierung, wurde ein durchaus unsinniges Gesetz beschlossen, das nun gesetzlich sanktionierte Polizeischikanen, und somit Übergriffe gegen die Bürger dieses Landes, nicht nur legalisiert, sondern sogar fordert. Dies angeblich zum Wohle unserer Zivilgesellschaft, um sie vor Terror und Islamisierung(?) zu schützen.

Vom Polizisten zum Büttel degradiert

Manchem Polizeibeamten mag es vielleicht erblich in die Wiege gelegt sein, die ihm anvertraute Amtsgewalt in übergebührlicher Strenge und mit einem gewissen Hang zum Sadismus walten zu lassen. Gemeinhin auch Polizeischikane oder Überschreitung der Amtsbefugnisse genannt. Dieser Vorwurf darf aber keinesfalls verallgemeinert werden. Zu viele Beamte und Beamtinnen setzen sich tatsächlich mit Leib und Leben für Schutz und Ordnung ein. Doch sie wurden durch dieses Gesetz jetzt einmal mehr von der Politik instrumentalisiert. Ob sie nun wollen oder nicht, ob es gerechtfertigt ist oder nicht, es ist nun eine ihrer scheinbar primären Aufgaben, für die Freilegung der Gesichter von Herrn und Frau Bürger zu sorgen und dabei auch nicht vor Strafen zurückzuschrecken. So macht die Politik aus respektierten Ordnungshütern Schergen des Systems, was wiederrum zu einer vermehrten Abwehrhaltung bei den ungerecht Betroffenen sorgen wird. Spinnt man diesen Faden weiter – erzeugen die aufeinanderprallenden negativen Energien ein Aufschaukeln der Fronten, wodurch der Gesetzgeber leicht geneigt sein wird, die Gesetzgebung zunehmend weiter zu verschärfen. Wo dies letztendlich hinführt, lässt sich in jeder Bananenrepublik deutlich beobachten. Es ist ein Weg zur Radikalisierung der Bevölkerung.

Einmal mehr „1984“

Es sind beileibe nicht die Gefahren, die zu diesem Gesetz führten und die uns – wie so gerne suggeriert – von einem islamistischen Terrorismus drohen. Selbst wenn dieser eine durchaus latente Gefahr darstellt. Es sind auch nicht die gar so arg bedrohten Grundrechte der durch die Flüchtlingswelle nunmehr hier neu angesiedelten Frauen, die ein solches Gesetz notwendig gemacht hätten. Es war schlichtweg Wahlpropaganda wie aus dem Lehrbuch, um die zuvor bei den Menschen erzeugten Ängste bedienen zu können. Überspitzt formuliert: „Um das Wahlvieh in die richtige Koppel zu lenken.“ Schon jetzt, unmittelbar nach den Wahlen, tritt dieses Thema vor dem römisch anmutenden „Koalitions-Ringkampf“ wieder in den Hintergrund. Denn das Volk braucht neue „Spiele“, will es doch unterhalten werden.

Nun denn – ein innenministeriöser Kontrollfreak darf sich dieser Tage freilich auf die schmale Schulter klopfen. Jungspund Sebastian Kurz hat mit einem gewinnenden Lächeln Weihnachten extra für ihn vorverlegt. Ein wesentlicher Schritt für die von Wolfgang Sobotka angestrebte Totalüberwachung, wie wir sie heute schon aus Berlin oder London kennen, ist vollzogen und durch den Wahlausgang in Stein gemeißelt. Die flächendeckende Kameraüberwachung mit Gesichtserkennung macht nämlich nur dann Sinn, wenn es auch Gesichter zu überwachen gibt, die sich erkennen lassen. Zudem wird der Polizei die Hemmschwelle zur Personenkontrolle verringert, da schon sich zu schnäuzen anlassgebend sein kann, hält man sich doch ein Taschentuch vor das Gesicht.  Diese Auslegung des gesetzlichen Rahmens scheint umso mehr gerechtfertigt, wenn man betrachtet, was alles unter das Verhüllungsverbot fällt. Für Schals braucht man dann sicher ein ärztliches Attest, bestätigt durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen und einem meteorologischen Gutachten, das eine rechtlich einwandfreie Aussage liefert, ab wann es genügend kalt für Schals ist. Im Übrigen wurde diese Ausdehnung wohl nur unter dem Vorwand geschaffen, um bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht zu diskriminieren. Besonders gut veranschaulicht durch die Infografik (s.o.) von APA/BMI. Der Verfassungsgerichtshof hätte das Gesetz sonst wohl schon im Ansatz gekippt.

Wie absurd das Gesetz allerdings wirklich ist, zeigen folgende Überlegungen: Terroristen, Attentäter, (Bank-)Räuber, gewalttätige oder radikale Demonstranten und ähnliches Gesindel, werden sich nicht im mindesten um dieses Gesetz scheren. Und der Geldstrafe bei Nichteinhaltung schon gar keine Beachtung schenken, planen sie doch weitaus übleres. Selbst die Verfolgung flüchtiger Straftäter wird hierdurch nicht beeinflusst. Denn nur ein abgrundtief doofer Straftäter wird sich vermummen, um dadurch noch mehr aufzufallen.

Etwas Positives könnte man dem Gesetz letztendlich vielleicht doch noch abgewinnen – möglicherweise liefert es der Modeindustrie antrieb, transparente Schals zu entwickeln. Ach ja, auch Karikaturisten und Kabarettisten werden weiterhin sicher genügend Material vorfinden, um ihr Publikum mit humoröser Nahrung versorgen zu können. Beispiele finden sich jedenfalls zur Genüge, sobald man die News-Suche von Google bemüht: Suchbegriff: Anti-Burka

Liebe Bürger und Bürgerinnen – vielen Dank, dass Ihr diese egomanischen Dilettanten gewählt habt. Und ja, es werden einige gewaltige Veränderung auf uns zukommen, für die wir – ganz demokratisch übrigens – ALLE die Rechnung werden zahlen müssen.

In diesem Sinne wünsche ich allen ÖVP-Wählern einen besonders kalten Winter, damit Euch die gesetzeskonform unverhüllten Nasen abfrieren mögen.

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Bildquelle: Help.gv.at

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