Wikipedia/RobinandMarian

Und zwar zum Waldhäusl. Man könnte fast meinen, mein Interesse für den FP-Landesrat grenzt an Obsession.

Ich kann versichern, ist es nicht.

Andererseits ist dieser Herr immer wieder für Ausfälle gut.

Das kann kein Zufall mehr sein.

Nun sorgt er mit seiner Forderung nach „Sonderbehandlung“ für integrationsunwillige Asylwerber neuerlich für Aufregung.

„Sonderbehandlung“ war in der NS-Sprache eine Tarnbezeichnung für die Ermordung von Menschen.

Wikipedia schreibt dazu:

Diese euphemistische Bezeichnung sollte wie „Endlösung der Judenfrage“, „Deportation“, „Umsiedlung“ oder „Evakuierung“ die tatsächlichen Handlungen verschleiern helfen. Zum selben Zweck benutzten Ärzte der SS in der Hartheimer Statistik den Begriff Desinfektionen anstelle von Vergasungen. Auch die sogenannte Schutzhaft, die von der Gestapo verhängt wurde, diente dazu, die Betroffenen aus der Gesellschaft zu entfernen und in weiterer Folge töten zu können.

Der Begriff „Sonderbehandlung“ erschien als Codewort für Exekutionen am 20. September 1939 in einem Runderlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Reinhard Heydrich, an alle Staatspolizeistellen, in welchem es um „die Grundsätze der inneren Staatssicherheit während des Krieges“ geht. Es ist dort unter anderem ausgeführt: „Bei den Fällen zu Ziffer 1 (Zersetzung der Kampfkraft des Deutschen Volkes) ist zu unterscheiden zwischen solchen, die auf dem bisher üblichen Wege erledigt werden können und solchen, welche einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Im letzteren Falle handelt es sich um solche Sachverhalte, die hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit, ihrer Gefährlichkeit oder ihrer propagandistischen Auswirkung geeignet sind, ohne Ansehung der Personen (nämlich durch Exekution) ausgemerzt zu werden.“

Ein Beispiel unter vielen für die Verwendung dieses Begriffes ist auch der folgende Auszug aus einem Erlass des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) von Heinrich Himmler bezüglich der Behandlung von „fremdländischen Zivilarbeitern“:

(4) In besonders schweren Fällen ist beim Reichssicherheitshauptamt Sonderbehandlung unter Angabe der Personalien und des genauen Tatbestandes zu beantragen.

(5) Die Sonderbehandlung erfolgt durch den Strang.“

Ein Politiker, der nach den aktuellen Vorfällen um Drasenhofen, derart im Focus steht wie der Landesrat sollte mit der Wahl seiner Worte wohl vorsichtiger sein. Es liegt aber der Verdacht nahe, dass es eben KEIN Zufall, sondern Absicht ist. Damit werden bestimmte Codes bedient und die Provokation auf die Spitze getrieben.

Es ist schon gar nicht mehr erstaunlich, daß die NS-Diktion wie ganz selbstverständlich im Sprachgebrauch von Waldhäusl und anderen FP-Politikern zum Vorschein kommt. Damit wird der Boden für den nächsten Schritt aufbereitet.

Von der Sprache zur Tat.

Landeshauptfrau Mikl-Leitner gibt dazu zu Protoll, sie will sich an keinen "Begriffsdebatten" beteiligen.

Es ist daher in keiner Weise überraschend, daß in der heutigen Landtagssitzung ein von den niederösterreichischen Grünen eingebrachter Antrag auf Abberufung von Waldhäusl von ÖVP und FPÖ abgelehnt wurde.

Warum allerdings die SPÖ ebenfalls gegen diesen Antrag stimmte ist wohl schwer verständlich.

Das ist die wirkliche Überraschung.

Was ist nur mit dieser SPÖ los, die einen Landesrat stützt, der ummenschliche Asylpolitik macht und der sich NS-Wortwahl bedient. Der im Verdacht der Korruption und „Steuervermeidung“ steht.

Das ist etwas, worüber wir uns wirklich wundern.

P.S.: Ergänzend dazu die Infos über Waldhäusls wirtschaftliche Aktivitäten.

https://www.fischundfleisch.com/robin-and-marian/der-waldhaeusl-sein-gasthaeusl-und-zypern-alles-supersauber-52235

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