Lieber Leser, liebe Leserin.

Jetzt ist es so weit. Du kannst dich noch erinnern?

Was sagt dir die CRC, zu Deutsch die UN-Kinderrechtskonvention – KRK? Wenn nichts, verlierst du kurzfristig einen Teil meines Respektes ... womit du aber auch sicher weiterleben kannst.

Sollten wir die Kinderrechte nicht alle draufhaben? So wie übrigens auch die wichtigsten Punkte der Menschenrechtskonvention? Damit wir danach leben können?

Die 71 Flüchtlinge, damals am 27. August 2015 im Kühlwagen auf der A4, können das jedenfalls nicht mehr. Die haben nicht einmal mehr die Entscheidung.

Die KRK wurde am 20. 11. 1989 angenommen – vorerst mit Vorbehalten seitens Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Wie das in D und CH weitergegangen ist, weiß ich nicht. Für unser Ösiland immerhin kann ich Folgendes aus der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (eine Kombination, die mich immer wieder nervös macht) zitieren:

»Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 (doch so bald! Anmerkung des Verfassers) mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Bundesverfassung ein gesellschaftspolitisches Signal gesetzt und das umfassende Wohl von Kindern und Jugendlichen zu den grundlegenden Staatszielen erklärt. Damit wird sichergestellt, dass bei allen Rechtsakten die eventuellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt werden müssen.«

Na, das ist doch mal ein Wort!

20. 11. 1989 – 20. 1. 2011 ... Leute, da haben wir einer ganzen Generation diese Rechte noch vorenthalten. Aber wahrscheinlich müssen noch einige Generationen durch das Nadelöhr, bevor die Kinder echt emanzipiert sind. Bei den Frauen hat es ja auch wesentlich länger gedauert.

Übrigens: Unser aller Vorbildstaat, die U.S.A., haben die CRC bis heute noch nicht ratifiziert. Außer den U.S.A. dann auch noch Somalia und der Südsudan nicht, die haben die Konvention aber nicht einmal unterzeichnet. Da die 54 Artikel der Konvention in einer eher nicht kindergerechten Sprache auf 20 Seiten verfasst wurden, hat sich die UNICEF die Mühe gemacht, die Rechte im Wesentlichen in zehn Grundrechten zusammenzufassen – hier sind sie:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht; das würde uns in eine ganz andere, auch nicht so schöne Thematik führen.

2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit; das haben wir in Europa schon ziemlich gut hinbekommen. Weltweit ist das aber schon ein Riesenthema.

3. Das Recht auf Gesundheit; weite Teile der Nahrungsmittelindustrie haben das wohl noch nicht gelesen ... und die Politik hat wohl auch eher eine komische Vorstellung von gesunder Jugend.

4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung; leider empfinden wir das eher als Pflicht. Als lästige Pflicht. Heißt ja auch SchulPFLICHT und nicht SchulRECHT ...

5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung; um mit einem Kind – seinem Kind – Mensch-Ärgere-Dich-Nicht, Federball oder Tisch- tennis zu spielen, braucht es nun einmal Zeit. Das geht nicht in fünf Minuten. Da ist Schluss mit dem Qualität-geht-vor-Quantität- Gefasel ...

6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln; ob du’s glaubst oder nicht: Es gibt in der EU Staaten, wo per Gesetz erlaubt ist, dass Menschen das Ver- sammlungsrecht kategorisch verweigert wird. Wenn du da zur recht- lichen Zielgruppe gehörst, wirst du schon verhaftet, wenn du dich mit zwei Freunden triffst ...Und wie viele von uns Kindern wurden zu Hause nicht gehört? Und wie viele Kinder werden heute noch nicht gehört?

7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens; Gleichberech-

tigung ist hier natürlich geschlechtlich gemeint. Ich hätte da ger- ne eine Diskussion hinsichtlich der Gleichberechtigung der Genera- tionen ... und ob die aktuelle EU-Politik und die damit verbundene Trostlosigkeit weiter Teile der vor allem südländischen Jugendlichen im Sinne des Friedens ist ... meine Angst ist eine wachsende ...

8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen­ und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;Schutz vor Grausamkeit? Der ist noch massiv unterent- wickelt. Die Kinder werden noch viel zu wenig vor unseren psychi- schen und physischen Grausamkeiten geschützt.

9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause; wer hat jetzt mehr Rechte an den Vatis und den Muttis? Die Kinder oder die Wirtschaft? ... Und kann es sein, dass für viele Kinder ihr Zuhause zu ist?

10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Und? Taugt dir die KRK? Dann häng sie im Kinderzimmer auf.

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