Kampf gegen Clankriminalität: Beschlagnahme von Immobilien entpuppt sich als Luftnummer

Medienwirksam haben Berliner Behörden im Juli 2018 insgesamt 77 Objekte, darunter einige Villen, im Gesamtwert von 9 Mio. Euro von Clanmitgliedern beschlagnahmt, weil der Immobilienerwerb mit Erlösen auf Straftaten finanziert wurde. Politik und Sicherheitsbehörden an der Spree wollten mit der Enteignung öffentlich Stärke zeigen gegen die mafiösen ausländischen Banden, die sich wie Mehltau über die Hauptstadt gelegt hatten und nicht nur staatliche Transferleistungen abzocken, sondern auch in schwere Gewalt- und Körperverletzungsdelikte, Schutzgelderpressungen, Raub, Drogenhandel, Geldwäsche, Diebstahl, illegalem Waffenbesitz verwickelt sind.

So beispielsweise Mitglieder des berüchtigten Remmo-Clans. Die Sippe zählt zu der im Süden der Türkei ansässigen Volksgruppe der Mhallami und umfasst Ermittler zufolge 13 Einzelfamilien mit etwa 500 bis 1.000 Angehörigen in Deutschland. Den Clanmitgliedern werden über 1.000 Straftaten zugerechnet – allein für das Jahr 2017. Der entstandene Schaden hierfür wird mit 28 Millionen Euro beziffert.

Auch dieser „ehrenwerte Familienclan“ war von den Beschlagnahmungen der Berliner Behörden betroffen. Wer aber nun glaubt, die Übereignung der herrschaftlichen Anwesen an den Staat würde dazu führen, dass die arabischen Clans der Hauptstadt den Rücken kehren, der irrt. Im Gegenteil: Die Sippenmitglieder wohnen auch weiterhin in den Villen – als Mieter! Denn die enteigneten Besitzer der Immobilie hatten offiziell langfristige Mietverträge mit ihren Familienangehörigen abgeschlossen, die es den Sicherheitsbehörden unmöglich machen, die Häuser zu räumen und zu verwerten. So hat beispielsweise ein 19jähriger Mann eines der beschlagnahmten Anwesen an seine Mutter vermietet. Woher der Heranwachsende das Geld für den Kauf einer Millionen-Villa hatte, bleibt sein Geheimnis.

Ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtschaffenden Bürger in unserem Land ist zudem, dass die Miete für diese Anwesen der Staat zahlt, denn die Clanmitglieder sind in der Regel angeblich mittellos und beziehen deshalb Transferleistungen.

An diesem Beispiel zeigt sich, wie wenig die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ausrichten können. Jahrelang haben Politiker aus falsch verstandener politischer Korrektheit weggeschaut und somit die Ausbreitung der kriminellen Clanmitglieder und deren Verfestigung in der organisierten Kriminalität begünstigt. Nun stehen wir vor einem Scherbenhaufen und die Sicherheitsbehörden haben große Mühe, die ausufernden strafbaren Handlungen der Sippenangehörigen sporadisch einzudämmen. Von einer effektiven „Bekämpfung“ der organisierten Kriminalität kann allerdings nicht die Rede sein.

Dieser Beitrag ist zuerst auf dem BLAULICHTBLOG erschienen-

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