Vielgerühmtes, vielgeprüftes, vielgeliebtes Österreich! Als Bürger dieses Landes bin ich der Überzeugung, dass ich nicht nur unsere Bundeshymne, sondern auch unsere Verfassung kennen sollte. Nun legt das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) mit Nebenverfassungsrecht (siehe Online-Fassung) bei einem Umfang von 621 Seiten (Ausgabe MANZ'sche Verlagsbuchhandlung 2014) die Vermutung nahe, dessen Lektüre sei nur für Experten geeignet. Vermutlich unterschreiben 8,8 von 8,822 Millionen Österreichern diese Vermutung. Doch als Bürger dieses Landes möchte ich mich nicht mit Vermutungen abspeisen lassen und hab mich der Lektüre hingegeben. Naja, sagen wir ausgeliefert. Meine Diagnose – und ich weiß, mangels Rechts-Wissen ist sie naiv und (im ursprünglichen, griechischen Sinn des Wortes) idiotisch: Unsere Verfassung ist in einer schlechten, ja sogar bedauerlichen Verfassung!

Das VOLK kommt im B-VG nur zwei Mal vor: in Artikel 1 und 91, das BUNDESVOLK erhält seinen einmaligen Platz in Artikel 44.

Artikel 1. Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Artikel 91. (1) Das Volk hat an der Rechtsprechung mitzuwirken.

Artikel 44. (3) Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung … ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen.

Wenn das Recht vom Volk aus geht, so stellt sich die Frage: wo kehrt es danach ein? Und die Antwort lautet: im Staatsapparat. Anders gesagt: das Recht geht vom Volk aus und ist dann ausschließlich im Staatsapparat zu hause!

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Lange hegte ich den Verdacht, dass die österreichische Realverfassung (Parteibuchwirtschaft, übermäßige Macht der Landesfürsten, Klubzwang) von der geschriebenen Verfassung abweicht. Nach Lektüre des B-VG bin ich zur Überzeugung gelangt: die Realverfassung basiert auf der geschriebenen Verfassung. Das B-VG konstituiert nicht die Demokratie, sondern die Macht der Räte, der Nationalräte, der Bundesräte, der Landesräte, der Gemeinderäte und natürlich auch der Minister, Landeshauptleute, Bezirkshäuptlinge und Bürgermeister. Das B-VG konstituiert nicht unsere Demokratie, sondern unsere Räte-Republik.

z.B. Artikel 7

Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. … (2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. … (3) Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen. (4) Den öffentlich Bediensteten, einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres, ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet.

Der Artikel 7 erfasst zunächst einen substanziellen Grundwert unserer Verfassung: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Auch gut, dass die staatstragenden Institutionen sogar die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau verfassungsgemäß garantieren. Doch ist es wirklich substanziell für die Verfassung des Landes, dass Amtstitel gegendert werden (können, nicht müssen)? Und ist es tatsächlich erforderlich, das Volk darüber extra in Kenntnis zu setzen, dass auch öffentlich Bedienstete, einschließlich der Angehörigen des Bundesheere unter den Artikel 7, der ja ohnehin für alle Staatsbürger gilt, zu subsumieren sind? De facto wird an der Stelle (und an vielen anderen Stellen ebenso) dem Stand der Beamten eine Sonderstellung in der Verfassung eingeräumt, obwohl das Vorrecht eines Standes im gleichen Artikel formal ausgeschlossen wurde.

Das ist nur ein Beispiel dafür, dass es in der Österreichischen Verfassung nicht um die Bürger dieses Landes geht, sondern um die Macht der Apparate und seiner Apparatschiki.

Mehr dazu:

- Unsere Verfassung kennt keine Bildung

- Finanzindustrieller Lobbyismus in der Verfassung

Resümee: Verfassung und Grundwerte

Da ich kein Politiker bin, kann ich abschließend hier eine idiotische Vision für eine künftige Verfassung dieses Landes formulieren: jeder Bürger und jede Bürgerin dieses Landes sollte die Verfassung spätestens zum Abschluss der Pflichtschule gelesen und verinnerlicht haben. Das setzt voraus, dass die Verfassung für jeden verständlich sein muss und sich auf die Grundrechte und Grundwerte unserer Gesellschaft konzentriert. So eine Verfassung muss auf 20 Seiten Platz finden! Es ist klar, dass diese Vision mit der derzeitigen Verfassung Österreichs nicht verwirklicht werden kann. In dieser Hinsicht ist die Österreichische Verfassung in einer bedauerlichen, vielleicht sogar bedrohlichen Verfassung.

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