Urheberrecht oder Copyright? Ein Lehrstück

Es treten auf: ein anonymer Anwalt, der „kleine Künstler“ Gazmend Freitag, die facebook-Blogger Monika Grill, Gerhard Sokol, Christine Engel-Wiethüchter, Leon Einberger, Stefanie Wilhelm, Leah Angelo, Uli Bartolitius, die einzigste qualifizierte Person im WWW, die Galeristen Christiane Sandpeck, Ursula Pfeiffer und Hubert Thurnhofer, sowie die Kunstkritikerin Olga Kronsteiner.

VORGESCHICHTE: Der Linzer Künstler Gazmend Freitag (49) zeichnete vor zwei Jahren sein Jugendidol Falco. „Als Vorlage für seine Bleistift-Zeichnung verwendete er ein Foto aus dem Internet. Er veröffentlichte das fertige Portrait samt Foto-Vorlage auf seinem Blog. Und genau deswegen erhielt der 49-Jährige vor kurzem unerfreuliche Post, ein Anwaltsschreiben flatterte in sein Atelier: 1.500 Euro soll der Künstler zahlen, weil er das Falco-Foto aus dem Internet veröffentlichte ohne den Urheber zu nennen“, berichtet HEUTE (mit Bild vom Künstler und einem Foto von Falco).

Dazu mein KOMMENTAR: Was ich zum Kotzen finde: Anwälte, die nix anderes zu tun haben, als Künstler abzuzocken! Diesmal betroffen: Gazmend Freitag. Wer ist der nächste? HANDELT DIESER ADVOKAT ETWA IM AUFTRAG VON FALCO?? Darauf chronologisch folgende facebook-Postings:

Monika Grill Es scheint sich um einen bekannten Fotografen zu handeln, der für das Foto, das Gazmend auf seinem Blog veröffentlicht hat, das Urheberrecht besitzt.. Dessen sich Gazmend nicht bewusst war.

Gerhard Sokol Der Missbrauch des Urheberrechts hat immer Folgen!

Christiane Sandpeck Die Gratiszeitung HEUTE schreibt: 1.500 Euro soll der Künstler zahlen, weil er das Falco-Foto aus dem Internet veröffentlichte ohne den Urheber zu nennen! DA geht´s nicht um Falco! Da hat der Fotograf, Urheberrechtsverletzungen eingeklagt!!

Christine Engel-Wiethüchter Ich glaub er hätte seine Zeichnung zeigen dürfen- aber ohne das Foto! Liebe Kollegen, zeigt lieber nur eure eigenen Kunstwerke.. besser is es.

Leon Einberger Man muss mit Kopien sehr vorsichtig sein gr

Stefanie Wilhelm Es ist ok, das Foto mit Zeichnung zu posten, Aber man muss schauen, ob Urheberrechte auf dem Bild liegen, den Fotografen nennen und creative commons checken.

https://creativecommons.org/licenses/?lang=de

Leah Angelo Das Gute an der Sache, Künstler die es bisher nicht wussten sind nun auch informiert! Das steht normalerweise in jeden Galerievertrag! Ärgerlich ist es trotzdem!

Uli Bartolitius Tja , hätte er nicht Falco unters Bild geschrieben , es hätte wohl niemand erkannt. Und eine Vorlage aus dem Internet ist immer ein Problem. Murphy's Law

Maria Grossmann Zu kritisieren ist hier sehrwohl der Künstler, der in Unkenntnis des Urheberrechtsgesetzes fremdes Fotomaterial downloadet und dann OHNE Urhebernennung/Quellenangabe wieder ins Netz stellt, wie eben im Beitrag angeführt. Usus geworden im Internet. Gut, wenn dagegen vorgegangen wird!

Verwunderlich, wenn Sie, Herr Thurnhofer, in Ihrer Funktion dieses nicht anerkennen.

Hubert Thurnhofer Ich kenne Urheberrecht recht gut. Und sogar den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright! Die Quellenangabe hätte an dem Fall nix geändert :( Was Gazmend gemacht hat ist eine Lappalie im Vergleich zur ABZOCKE mancher Anwälte!

Maria Grossmann at Hubert Thurnhofer

Erstaunliche „Argumente“ von jemanden, der in der Szene eigentlich wissen sollte, dass es für jeden Künstler von Interesse ist (egal, ob Maler, Fotograf, Bildhauer or what ever), seine Werke nur mit Urhebernennung – wie in diesem Fall im Internet - wiederzufinden.

Oder darf man in Ihren Räumlichkeiten jedes Bild fotografieren und dieses dann einfach auf seinen Facebook-Account stellen? Achja, bevor ich’s vergesse: wenn jeder Betrachter dann den Eindruck gewinnt, es sei das Bild des Posters, macht das ja dem jeweiligen Künstler bestimmt nichts aus. Du meine Güte! Und Sie kennen das Urheberrecht? :-D

Abgesehen davon, dass Ihre einleitenden Worte „zum Kotzen“ völlig unqualifiziert sind, ist es zudem offensichtlich auch Ihre Einstellung zu Anwälten. Was ohnehin ein Unsinn ist, denn der FOTOGRAF beansprucht hier seine Rechte. Und das gerechtfertigt. Da gibt es nichts schönzureden und schon gar nicht ein Vergehen zu verteidigen.

Hubert Thurnhofer @ Maria Grossmann Ihre Probleme möchte ich haben!

Maria Grossmann Eine ebenso unqualifizierte Antwort. Man macht sich ein Bild ...

Hubert Thurnhofer @ Maria Grossmann freue mich, dass ich jetzt die einzigste qualifizierte Person im WWW kenne.

Uli Bartolitius Übertrieben ist es schon. Es war ja nicht in den Medien , sondern auf einer privaten Webseite. Und dort nur als Vergleich. Mit "Quelle: Internet" wäre es völlig sicher gewesen , hätte aber dem Original Fotografen nichts genützt. Da sind die Gesetze schon extrem pervers. Vor allem kann die Bilder jeder im Internet finden , und damit machen was man will.Lächerlich ist das also schon , da Geld rausschlagen zu wollen. Das sind dann fast schon amerikanische Zustände. Ich könnte es nur dann verstehen , wenn der Fotograf meint das Portrait habe keine Ähnlichkeit mit seinem Foto. Den Ansatz sehe ich schon eher. Übrigens lieber Hubert , http://www.einzigste.info/

Hubert Thurnhofer @ Uli Bartolitius Übrigens liebe/r Uli Bartolitius: Die supersten Superlative

Olga Kronsteiner @ Uli Bartolitius und immerhin bekommt dieser Linzer Künstler jetzt eine Aufmerksamkeit, die er bei Einhaltung der Regeln gar nicht erst bekommen hätte ;)

Uli Bartolitius sehe ich auch so. Gratis Werbung. Das Bild des Fotografen taucht aber in keinem Artikel auf 😂😂 , also doppelt bitter für ihn . Zuerst war kein Credit ,jetzt wo es wirklich Leute sehen - kein Bild mehr :-D

Olga Kronsteiner @ Uli Bartolitius ui, deppert aber auch -

Olga Kronsteiner sorry, aber Urheberrechte muss man einhalten. Das Web ist nun mal kein Selbstbedienungsladen - egal ob es um Fotos oder Texte geht.

Hubert Thurnhofer Schlimmstenfalls hat Gazmend ein Copyright verletzt, sicher nicht die Urheberrechte des Fotografen, zumal es 1000e Fotos von Falco gibt, die Gazmend Freitag zu einer künstlerischen Synthese geformt hat.. Zumindest Fach-Journalisten sollten diesen Unterschied kennen. http://www.geistiges-eigentum.eu/copyright_urheberrecht.php

Olga Kronsteiner @ Hubert Thurnhofer mimimimi - und auf welcher Basis meinen Sie, dass ein Anwalt aktiv wird bzw. auf welche rechtliche Regelung er sich beruft? Ungenannte Urheber.

§ 13. Solange der Urheber (§ 10, Absatz 1) eines erschienenen Werkes nicht auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, gilt der Herausgeber oder, wenn ein solcher auf den Werkstücken nicht angegeben ist, der Verleger als mit der Verwaltung des Urheberrechtes betrauter Bevollmächtigter des Urhebers. Auch ist der Herausgeber oder Verleger in einem solchen Falle berechtigt, Verletzungen des Urheberrechtes im eigenen Namen gerichtlich zu verfolgen

Christine Engel-Wiethüchter Natürlich sollte man kein Copyright verletzen. Wenn aber ein Künstler ein Copyright verletzt, hätte man mit Ihm auch erst einmal sprechen können. Man hätte Ihm auch schreiben können und ihn auf den Fehler aufmerksam machen können. Dann hätte er die Möglichkeit gehabt, sich zu entschuldigen und das Foto aus seinem Blog zu entfernen. Leider ist es heute nicht mehr modern erst einmal mit einander zu sprechen ohne gleich Anwälte einzuschalten. Das finde ich sehr schade. Aber ich bin ja auch Idealist.

Hubert Thurnhofer @ Christine Engel-Wiethüchter Auf den Punkt gebracht!

Ursula Pfeiffer Ja, die Zeiten sind härter und jeder will nur möglichst viel auf die Kralle bekommen. Es wäre beispielsweise auch eine Möglichkeit (gewesen), die Falco-Fotos mit entsprechenden Wasserzeichen zu versehen und entsprechende Hinweise zu geben, wer der Rechte-Inhaber ist...

REISPRÄTSELFRAGE

Wie viele Urheberrechte hab ich mit der Publikation dieser Facebook-Einträge, die ursprünglich auf meiner facebook-Seite gepostet wurden, verletzt? Und als Draufgabe für Fortgeschrittene: Wie viele Rechte hab ich mit der Publikation des folgenden Fotos verletzt?

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