Archaische Tieropferungen auch in Deutschland und Österreich…

Schafe werden betäubungslos abgemetzelt – mit Billigung der Establishment-Parteien und einer abgestumpften Gesellschaft.

O.A.B.A. (Ulrich Dittmann)

Durch die massive Steigerung der Aufnahme von muslimischen Asylanten sowie Familien-Nachzug, bzw. nicht abgeschobenen Kriminellen, verändert sich die Situation in Deutschland und Österreich von Jahr zu Jahr - auch für Tiere - zum Negativen.

Denn immer mehr dieser Zugereisten wollen auch hier der Tradition des betäubungslosen Schächtens von Tieren frönen.

Das Islamische Opferfest, „Kurban Bayrami“ (türkisch), oder „Idul Adha“(arabisch), bei dem weltweit millionenfach Tiere, hauptsächlich Schafe, Ziegen und Rinder betäubungslos geschächtet werden, steht kurz bevor.

Es findet in diesem Jahr vom 20.7. 2021 bis einschließlich 23.7.2021 statt.

Unsere Politiker sind aufgefordert konsequent dafür Sorge zu Tragen, dass keine Ausnahmegenehmigungen für barbarisches betäubungsloses Schächten unserer Tiere erteilt werden.

Es ergeht von Tierschutzseite an alle Landesbehörden die dringliche Forderung, das in der Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen, keine „Ausnahmegenehmigungen“ zum betäubungslosen Schächten zu erteilen, sowie im Zeitraum des Islamischen Opferfestes mit Hilfe der Polizei, Ordnungskräften und Veterinärämtern besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten.

Dies auch um Corona-Inzidenz-Werte nicht wieder in die Höhe schnellen zu lassen. Die Vernunft gebietet es, Menschenansammlungen, wie sie gerade bei den Kurban-Bayrami-Schächtungen usus sind, dringlich zu vermeiden. Auch deshalb sind Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG nicht zu erteilen.

Nicht umsonst ist in unserem TierSchG die qualmindernde Betäubung der Tiere vor dem Schlachten festgeschrieben!

Die sog. „zwingenden Vorschriften“, mit denen Ausnahmegenehmigungen gerechtfertigt werden sollen, existieren in keiner Religion. Rein zeitgeschichtlich kann eine Betäubung vor dem Schächten nicht als verboten aufgeführt sein, da eine heute mögliche (reversible) Elektro- Betäubungsform zur Zeit der Schriftlegung der maßgeblichen Heiligen Schriften für Muslime (und Juden), nicht einmal existent war.

Zudem: Der Koran fordert nicht nur einen schonenden Umgang der Menschen mit den Tieren, sondern Sure 2/256 bestätigt: „Es gibt keinen Zwang im Glauben.“.

Tierärzte und die Bundestierärztekammer, Berlin bestätigen explizit, dass betäubungsloses Schächten vorsätzliche grausame Tierquälerei und völlig inakzeptabel ist. Nicht umsonst ist nicht nur in Deutschland und Österreich und praktisch allen zivilisierten Ländern ein betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen laut Gesetz verboten. Wenn die Steinzeit-Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens eine so geniale, schnelle und tierfreundliche Tötungsartart darstellen würde, wie von Schächtbefürwortern pharisäerhaft behauptet, warum praktiziert man diese kostengünstige Schlachtmethode dann nicht überall in der westlichen Welt und verschrottet all die teuren, offenbar "unnützen" Betäubungsgerätschaften ?

Auch die Bürger sollten in dem Zeitraum vom 20.7. 2021 bis einschließlich 23.7.2021 besonders wachsam sein und sich nicht scheuen, bei Verdacht entsprechend Anzeige zu erstatten!

(Tiertransport im Autokofferraum, Schlachtungen an abgelegenen Orten etc.)

Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Bei-hilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen, bis 25.000 Euro, bestraft werden.

Schlußanmerkung:

Manche Allerversteher-Möchte-gern-gut-sein-Menschen versuchen gerne das grauenvolle betäubungslose Schächten mit den bekannten schlimmen Missständen in “normalen” Schlachthöfen zu relativieren. Das ist der traurige Versuch, eine Tierquälerei mit einer anderen entschuldigend aufzurechnen und der unzulässige Vergleich eine vorsätzlich zugefügte Qual kleinzureden und mit einer anderen unabsichtlich zugefügten zu vergleichen.

Genau die Taktik, die von Schächtbefürwortern dem Tierschutz um die Ohren gegeben wird!

Es geht darum, dass man keinen Freibrief, keine "Ausnahmegenehmigung" zum langsamen zu Tode quälen ausstellen darf. Ebensowenig, wie für Diebstahl, Vergewaltigung etc. "Son-dergenehmigungen" erteilt werden dürfen!

NIEMANDEN, weder Muslimen noch Juden, darf schlicht Narrenfreiheit für ein lebensverachtendes, BEWUSSTES(!) und VORSÄTZLICHES(!) BETÄUBUNGSLOSES zu Tode quälen von Leid und Schmerz empfindenden Mitgeschöpfen zugestanden werden. Schlachten ist schlimm – BETÄUBUNGSLOSES Schächten aber eine grauenhafte Perversion des Schlachtvorgangs.

Weitere Informationen, Fotos, Videos und über ein Dutzend Dokumentationen, Gutachten und Stellungnahmen - siehe: https://wolodja51.wordpress.com/das-betaeubungslose-schaechten-von-tieren-im-focus-des-21-jahrhundert/ und dort weiterweisende Links.

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