Ich war gestern nicht hier und verfolge jetzt nicht alles nach, was in den letzten Stunden geschrieben wurde, aber es hat sicher zahlreiche "Kickl muss weg!!!" bis hin zu Totengräber von was weiß ich gegeben, und morgen steht das Nazireich wieder auf, stimmts?

Die Diskussion wird wieder mal von Links mit absoluter Hysterie und ebensolcher Unsachlichkeit geführt.

Allerdings kenne ich das hier schon aus eigener Erfahrung, dass einem jede vielleicht nicht so ganz gelungene Formulierung in schönster Bösartigkeit in der schlechtest möglichen Art und Weise ausgelegt wird, und schon geht es nicht mehr um die Sache, sondern um Erklärungen und Rechtfertigungen, was ja für geübte Kampfrethoriker meistens auch der Zweck der Übung ist. Ablenkung.

Vielleicht hätte der Kickl die Sache lieber seinen Justizminister erklären lassen sollen, denn selbstverständlich hat er in der Sache Recht, sollte aber endlich lernen, sich besser auszudrücken, denn der hätte vielleicht klar gemacht - oder doch nicht, wenn man sich nun seine Äußerungen so ansieht- :), um was es hier wirklich geht, wenn man über Änderungen im Asylrecht reden möchte, nämlich um einen

Grundrechtskonflikt

Statt dessen wird nun wieder landauf, landab künstlich empört, aber niemand diskutiert über die eigentliche Sache, und niemand diskutiert sachlich, sondern die Diskussion ist an Bösartigkeit und Alarmismus kaum noch zu überbieten.

Tatsächlich ist eine seriöse Diskussion darüber gar nicht so einfach, denn es geht um weit mehr als plattes Rechts oder Links, und es gibt Unmengen an juristischen Lehrbüchern, die sich mit dieser Materie befassen, es geht um Rechtsphilosophie, Grundrechtsdogmatik, Interessenskonflikte, internationales Recht und hier eben um Konflikte zwischen zwei oder sogar mehreren Grund- und Menschenrechten. Allein die Sache mit den Menschenrechten ist eine hochkomplizierte Materie. Wobei ich ja schon lange die Meinung vertrete, man sollte alle Gesetze verbieten, die ein normaler Mensch nicht mehr verstehen kann.;)

Wozu gibt es überhaupt Gesetze? Die meisten Gesetze verdanken ihre Existenz dem Versuch des Interessensausgleiches, und zwar sowohl Zivilgesetze als auch solche auf höherer Ebene wie Grundrechte, die in Verfassungen und auch in internationalen Abkommen wie MRK oder GFK geregelt sind. Gelegentlich kommt es vor, dass zwei Grundrechte oder andere Rechtsnormen miteinander in Kollision geraten, weil die Ausübung des Einen die Ausübung eines anderen beschneiden würde.

Typische und allgemein verständliche Fälle solcher Konflikte sind:

- Meinungsfreiheit und rassistische Propaganda

- Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz

- Recht auf Leben eines Embryos gegen das Recht auf Leben der Mutter

- Religionsfreiheit und Säkularität oder

- Religionsfreiheit und körperliche Unversehertheit

- Durchgriffsrecht des Staates z.B. im Straf- und Polizeirecht und Freiheitsrechte/Recht auf körperliche Unversehertheit

Jedem leuchtet wohl ein, dass man in solchen Fällen nicht einfach zwei Grundrechte dogmatisch aufeinander krachen lassen kann, sondern man einen Ausgleich finden muss. Wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft schwer gefährdet ist, wartet man nicht, bis am Ende beide tot sind, sondern man wird einem von beidem, in unseren Breitengraden in der Regel dem Embryo, das Recht auf Leben nehmen.

Oder um es am Beispiel Staat - Verbrecher zu erörtern: Der Staat muss Mittel haben, um mit Verbrechern fertig zu werden und darf einen Menschen dafür auch seiner Freiheit berauben. Der Verbrecher kann sich nicht mehr auf sein Grundrecht auf Freiheit berufen, dieses wird hier beschnitten. Der Staat muss aber dabei trotzdem Menschenrechte beachten, z.B. das auf körperliche Unversehertheit, dh. die Polizisten dürfen mich im Verhör nicht verprügeln oder foltern, um ein Geständnis abzupressen.

Das ist wohl jedem verständlich, oder? Grundsatz: Das Grundrecht des einen darf beschnitten werden, zB. des Verbrechers, um nicht die Grundrechte anderer zu gefährden, etwa das Recht der Bürger auf Schutz vor Verbrechern und Ahndung der Straftat. Im obigen Fall werden beide beschnitten: der Verbrecher in seinen Freiheitsrechten, aber auch der Staat, der seine Rechte nicht wie weiland absolute Monarchen ausüben darf, sondern dabei Menschenrechte zu beachten hat.

Grundrechtskollision durch Massenmigration

Die Massenmigration hat nun einen Konflikt zwischen konkurrierenden Grundrechten verursacht, und dieser muss gelöst werden.

Es geht um den Konflikt zwischen dem Menschenrecht eines (kriminellen) Migranten, z.b. nicht in ein Land abgeschoben zu werden, in dem ihm Folter und so droht, zwischen dem Recht des Einheimischen auf ein sicheres Leben, sprich körperliche Unversehertheit und Leben an sich. So gut wie alle Migranten, die zu Mördern oder Terroristen wurden, waren zuvor bereits verhaltenssauffällig und hatten teils ein langes Strafregister, mit schweren Körperverletzungen etc. Weshalb ich es für legitim halten würde, jemanden nicht erst abzuschieben, wenn er zum Mörder wurde, sondern das bereits bei Intensivtätern anwenden würde, auch wenn das einzelne Delikt jeweils noch nicht ausreichen würde, jemanden abzuschieben. Es sollte nicht nur die Schwere des Verbrechens, sondern auch eine auffällige Häufung ins Gewicht fallen, wer bereits 20 Vorstrafen hat, kann wohl kaum als noch resozialisierbar betrachtet werden. Wobei ich mich ja auch hier immer frage: in was genau sollen solche Täter re-sozialisiert werden? In eine Gesellschaft, in der sie nie sozialisiert wurden und die sie schlimmstenfalls aus religiösen Gründen verachten?

Politik sollte unter anderem eben genau dazu da sein, die vorhandenen Gesetze laufend auf ihre Tauglichkeit zu prüfen, denn Gegebenheiten ändern sich durch diverese Dinge, und immer wieder tritt der Fall ein, dass man mit den bisherigen Gesetzen heute nicht mehr weiter kommt, dass sie nicht mehr passen, oder unter ganz anderen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Wenn man sich z.b. ansieht, was denn der

Ursprung der modernen Menschenrechte

ist, dann sieht man, diese wurden, abgesehen von jenen Gesetzen, die es tatsächlich schon seit der Monarchie gibt, wie das österreichische Staatsgrundgesetz, im schrecklichen Lichte des 1. und 2. Weltkrieges verfasst, unter dem Eindruck, dass hunderttausende Juden nirgendwo Aufnahme fanden, weil Staaten ihre Grenzen dicht machten. Man wollte, verständlicherweise, verhindern, dass jemals wieder Staaten Menschen, die in einer Lage wie die Juden zu Zeiten des Naziterrors waren, abweisen können. Guter Ansatz, beste Absichten. Dazu noch Dinge wie Folterverbot etc.

Eine weitere Idee von Grundrechten ist das Abwehrrecht jeden Bürgers gegen staatliche Eingriffe wie Zensur, Folter, Diskriminierung etc.

Das war in den 40er und 50er Jahren. Diese Rechte wurden aber nicht im Lichte der aktuellen afrikanisch-arabischen Massenmigration von weitgehend nicht Asylberechtigten in europäische Sozialsysteme geschaffen, die es damals im übrigen auch nicht in diesem Ausmaß oder gleich gar nicht gab, deren Situation in der Regel noch nicht mal ansatzweise mit der der Juden damals verglichen werden kann. Aber sogar damals bereits hat man sich wohl etwas dabei gedacht, Armut eben nicht als Asylgrund aufzunehmen.

Die heiligen Europäer

Wie es halt nunmal so ist mit Gesetzen, werden diese manchmal derart ergänzt und aufgebauscht, dass von ihrem ursprünglichen Sinn nicht mehr viel übrig ist. Die Europäer wollten wieder mal besonders heilig sein und haben mit ihrer EMRK die GFK noch um einiges übertroffen, das war übrigens bereits vor der EU und Österreich war einer der ersten Unterzeichnerstaaten.

Wenn ich mich nämlich nur nach der GFK richte, dann darf sich jemand, der schwerer Straftaten verurteilt ist, eben NICHT auf diesen Abschiebeschutz berufen. Mir scheint, den Machern der GFK waren die möglichen Rechtskonflikte wesentlich bewusster als den Diskutanten heute, und auch eines geht klar daraus hervor: das Recht Nr. 1 hat immer und ohne Ausnahme der betroffene Staat, der sogar das Recht hat, die Konvention vorübergehend auszusetzen bei besonders schwerwiegenden Lagen wie etwa Gefährdung der inneren Sicherheit. Die Macher der GFK haben sich das niemals so gedacht, dass sich Staaten wehrlos mit Gesindel überschwemmen lassen müssen und dann noch nicht mal jemanden, der am laufenden Band Straftaten begeht, wieder raus werfen können sollen. Es war und ist immer nur für einen besondern, kleinen Kreis von Menschen gedacht gewesen, für absolute Ausnahmesituationen, aber niemals für ganz gewöhliche Migration, und ganz bestimmt nicht für Verbrecher, und wohl auch nicht für jene, die zahlreich lügen und betrügen um sich Vorteile zu erschleichen. Und genau hier endet auch das Rechtsverständnis des Durchschnittsmenschen, der zwar in der Regel Aufnahem und Schutz echter Flüchtlinge bejaht, sich aber fragt, wie es sein kann, dass das Recht eines kriminellen Migranten, oft sogar noch ohne Asylanspruch, über seinem eigenen in seiner eigenen Heimat stehen soll.

Die EMRK im Verbund mit dem Europäischen Gerichtshof hat jedoch daraus quasi ein absolutes Abschiebeverbot konstruiert, dass vielleicht noch tragbar ist, wenn es sich um ein paar wenige kritische Exemplare handelt, aber nicht, wenn das Verbrechen en Masse auftritt und schon zahlreiche Tote, Verletzte, vergewaltigte, ausgeraubte, gemesserte Mitmenschen plus unzähliger Sachbeschädigungen wie abgefackelte und verdreckte Unterkünfte etc. zur Folge hat, was sich zusammen genommen mit Millionen zu Buche schlägt.

Und genau hier besteht der Rechtskonflikt, denn auch wenn man meinen könnte, wenn man den Guten so zuhört, Menschenrechte würden ausschließlich für Migranten gelten, ist das nicht so, auch wir Einheimischen haben Rechte, z.b. das auf Leben und körperliche Unversehertheit, das aktuell nicht mehr so gewährleistet ist, wie es sein sollte, weil zwei Grundrechte miteinander kollidieren.

Oder kann das wirklich die Lösung sein, dass Verbrecher und Terroristen weiterhin frei auf die Bevölkerung los gelassen werden, bis es halt wieder mal klescht und ein paar Tote mehr zu beklagen sind, weil man diese Leute weder abschieben noch in Sicherheitsverwahrung halten kann, nur weil sich nun ein paar Linke im Rechtspositivismus einbetonieren, der eigentlich seit der Nazizeit ziemlich verpönt war, besonders unter Linken? Wollen wir, dass sich unter dem Deckmäntelchen eines, na sagen wir, etwas seltsamen Verständnisses von Menschenrechten, kriminelle Clans, rabiate Großfamilien, Mafia Ableger aus aller Herren Länder und religiöse Extremisten ungehindert bei uns breit machen können bzw. das eh schon vielfach getan haben?

Oder werden wir eines Tages auch die Frauenbeschneidung akzeptieren, bei der man ganz ähnlich argumentieren könnte wie bei der Knabenbeschneidung, die in Deutschland nun per Gesetz zugelassen ist, obwohl es eine Körperverletzung an einem wehrlosen Kind ist? Etwa so: Wenn das Mädchen dann keinen Mann mehr findet als Frau und von ihrer Familie verstoßen wird, ist die Beschneidung dann nicht besser für sie?

Jedenfalls: Es muss eine Lösung gefunden werden, auch das Thema Religionsfreiheit gibt hier einiges an Diskussionstoff her, das Einbetonieren in Rechtsnormen die unter ganz anderen Gesichtspunkten verfasst wurden, ist unsachlich und praxisfremd.

Gesellschaftliche Spannungen

Ebenfalls nicht auf dem Schirm hatten die Macher der Menschenrechte die Tatsache, dass wir dereinst Millionen Menschen in Europa haben würden, die all diese schönen Rechte und Gesetze grundsätzlich ablehnen, weil es für sie nur ein Gesetz geben kann: das ihrer Religion. Und auch nicht, dass das eine besonders dymanisch wachsende Gruppe sein würde. Hier kollidieren also nicht nur Rechtsnormen, sondern ganze gesellschaftliche Wertekateloge, wie z.b. die Freiheit von Frauen, Begriffe von Ehre etc. Selbstjustiz wie z.b. der Ehrenmord oder die Blutrache ist in diesen Gesellschaften ganz normal, Verstümmelung von Frauen vielfach ebenso. Vielehe, Zwangsverheiratung und und... Und diese Menschen denken überhaupt nicht daran, sich anzupassen, sondern beanspruchen Rechte, die sie umgekehrt in ihren Ländern niemandem gewähren, der kein Muslim ist.

Muss man wirklich Prophet sein um zu ahnen, dass das früher oder später unweigerlich zu gewalttätigen Konflikten führen wird, zumal die eine Seite trotz aller Zugeständnisse, die ihnen hier gemacht werden, sich keinen Millimeter von ihrem Standpunkt weg bewegen will?

Wie weit gewährt man also diese Rechte Menschen, die es umgekehrt nicht im Traum tun würden, sich aber so zahlreich vermehren, dass sie in absehbarer Zeit auch politisches Gewicht durch politische Parteien gewinnen? Wie weit lassen wir undemokratische, verfassungs- und menschenrechtsfeindliche Mächte am demokratischen Entscheidungsprozess teilnehmen? Da könnte man auch gleich die AfD in Koalition mit der NDP die Regierung übernehmen lassen...

Seltsamerweise hören gewisse Kreise zwar das Gras wachsen, wenn es um rechte Parteien geht, sobald es aber um Migranten geht, stellen sie sich blind, taub und dumm.

Darüber wird die Diskussion seit Jahren schlichtwegs verweigert, obwohl sie immens wichtig wäre und unser aller Zukunft betrifft, auch die von den Linken Herzerln, von denen vermutlich auch eher wenige wollen, dass ihre Urenkerl Gebärmaschinen im Hijab spielen dürfen und sich ihre Männer mit drei anderen Frauen teilen müssen.

Dh. es geht hier schlichtwegs um die Frage: wie wollen wir morgen und übermorgen leben?

Aber zurück zur Gesetzwerdung.

Idee - Entwurf - Diskussion - Handlung

Wie diskutiert man normalerweise in Österreich über ein Gesetz? Idealerweise hat man bereits einen Entwurf auf Lager (taktischer Fehler vom Kickl, ohne einen solchen die Diskussion aufzumachen). Dieser wird dann an diverse Stellen, von denen der Staat meint, sie hätten da etwas mit zu reden oder wären betroffen, etwa diverse Interessensvertretungen, zur Stellungnahme ausgeschickt.

Oft kommt es auch zu Expertengruppen, die an diesen Entwürfen herum feilen und einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden suchen.

Sollte sich das Gesetz noch mit anderen interenationalen Regeln wie eben Menschenrechten überschneiden, dann wird geprüft, ob es nicht dagegen verstößt. Und natürlich muss es verfassungskonform sein. Wenn das Gesetz fertig beschlossen ist, muss es der Bundespräsident absegnen. Auch der Bundesrat spielt noch eine Rolle. Selbst wenn es gegen die Verfassung oder ein internationales Recht verstoßend Gesetz wird, kann man die Prüfung des Verfassungsgerichtshofes begehren, der ja immer wieder Gesetze oder zumindest einzelne Paragraphen aufhebt und dem Gesetzgeber Nachsitzen verordnen, also es ordentlich hin zu kriegen, da kommt immer wieder und unter jeder Regierung vor. Die Hürden sind also hoch und Panik so ziemlich fehl am Platz. Am Ende bleibt noch die Prüfung durch einen Europäischen Gerichtshof, wobei allerdings der für Menschenrechte unter einem ähnlichen Mangel leidet wie diverse Gremien der UNO: Es finden sich zahlreiche Richter, die aus Menschenrechtsbrecher-Staaten kommen, wie Armenien, Albanien, Serbien, Aserbeidschan... Das würde ich sowohl bei der UNO als auch beim EGMR unterbinden, denn ich mag mir weder von einem Saudi noch von einem Aserbeidschaner die Menschenrechte erklären lassen. Dort sollten nur Staaten eine Stimme haben, bei denen Menschenrechte nicht nur auf dem Papier bestehen, wenn überhaupt.

Auch die FPÖ hat sich in diesem Rahmen zu bewegen, außer sie plant einen Putsch, mit einem Kanzler Kurz sehe ich aber für Umsturzaktivitäten eher schwarz.

Das Ende der Geschichte könnte nämlich bei einem sturen "Weiter so!" so der Ruf der Bevölkerung nach einem Duterte oder Bolsonaro sein, wenn die Leute endgültig die Nase voll davon haben, Migrantengewalt schutzlos ausgeliefert zu sein, und nicht nur das, dafür auch noch neben den gesellschaftlichen Verwerfungen monetär bezahlen zu müssen.

Wenn man also ernsthaft will, dass es halbwegs friedlich weiter geht, dann muss man, selbst wenn die betroffene Gruppe eine Minderheit ist, allerdings eine, die immensen Schaden in jeder Beziehung anrichtet, eine Lösung finden und das Asylrecht neu gestalten.

Die Problematik ist nicht neu, und wir sind überhaupt erst dahin gekommen, wo wir heute sind, weil die Diskussion seit Jahrzehnten verweigert wird, wie man auch an diesem Artikel sieht:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14344559.html

In diesem Sinn:

"Wer die Menschenrechtskonvention für völlig unantastbar und unveränderbar erklärt, wie manche es derzeit tun, der riskiert damit die Abwendung von immer mehr Menschen vom gesamten Rechtsstaat. Bewust oder unbewusst." Andreas Unterberger, Journalist

PS: Wer hier noch nicht blockiert ist, kann es noch werden. Also reißts euch zsamm!

Danke für die Aufmerksamkeit :)

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