Über den Nutzen populistischer Husch-Pfusch- Gesetze

Oder: wie die Abschaffung von Mietvertragsgebühren in bestimmten Fällen Mietvertragsgebühren empfindlich verteuern kann.

Wir erinnern uns: mit großem Pomp und Getöse wurde in der letzten Nationalratsitzung vor der Wahl auf Initiative der Kern-SPÖ die Vergebührung von Mietverträgen abgeschafft und über Nacht und Nebel auch in ein Gesetz gegossen. Das nenne ich, die das Wort eigentlich gar nicht so gern mag, aber hier sehr passend: POPULISMUS. Der aber den Roten im Endeffekt auch nichts mehr genutzt hat.

Nur haben, leider leider, sämtliche Experten wieder mal vergessen, auch das ist ja nichts Neues für Menschen, die sich mit der Gesetzgebung- und Werdung beschäftigen, dass die meisten Gesetze nicht für sich alleine stehen, sondern es vielfache Verzahnungen mit anderen Gesetzen gibt, und man vor allem ein uraltes Bürokratiemonster wie die Gebührenordnung sehr sorgfältig lesen sollte, bevor man dran herum schraubt, damit man wirklich alles dabei erfasst hat. Die Mietvertragsgebühr z.B. stammt noch aus Zeiten Maria Theresias, ist also schon mehrere hundert Jahre alt.

Bürgschaftsgebühren

Und so hat man auch hier etwas übersehen in der Eile: Es sind nicht nur für Mietverträge an sich Gebühren angefallen, sondern auch für die vielfach verlangten Bürgschaften. Meistens verlangen Vermieter diese bei Leuten, die kein eigenes oder nur geringes Einkommen haben, Studierende etwa, also exakt jene Klientel, die man eigentlich entlasten wollte.

Die Bürgschaftsgebühr war bislang der Höhe nach an die Mietvertragsgebühr gebunden: 1% vom dreifachen Jahresbruttomietzins, unabhängig von der Vertragsdauer. Da diese Begrenzung der Gebühren aber nun nicht mehr existiert, kann die Bürgschaftsgebühr für den gesamten Zeitraum eingehoben werden. Schließt man etwa einen Vertrag für fünf Jahre ab, dann zahlt man nun Bürgschaftsgebühren für die gesamte Laufzeit. Und damit hat man keine Erleichterung, sondern in gar nicht so wenigen Fällen eine VERTEUERUNG erreicht.

Achtung Bürgschaft!

Mit Bürgschaften sollte man sowieso in jedem Fall sorgfältig umgehen, sie sind nämlich nicht einfach so aufkündbar und können den Bürgen im Anspruchsfall sehr schnell in eine finanzielle Notlage bringen. Egal ob man die Bürgschaft nun für einen Kredit bei einer Bank oder eben für Mietverträge eingeht. Im Zweifel besser die Bürgschaftsvereinbarung von Fachleuten ansehen lassen. Z.B. beim Verein für Konsumenteninformation.

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