Der deutsche "Verfassungsschutz" ist ein GEHEIMDIENST: eine weisungsgebundene Behörde, die nicht etwa juristische Urteile fällt, sondern lediglich die gerade an der Macht befindliche Regierung mit von letzterer gerade gewünschten Informationen versorgt. Ob diese Informationen korrekt, fehlerhaft oder gar auftragsgemäß erlogen sind, weiß niemand außer dem Verfassungschutz selber und vielleicht noch seinen Auftraggebern. Angesichts der Geheimhaltung des zugrundeliegenden "Gutachtens" lässt sich das auch nicht verifizieren. Eben deshalb ist und bleibt es geheim.
Auf gut Deutsch: die geheimdienstliche Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" (was übrigens mangels juristischer Definition völlig sinnleer ist) ist nichts weiter als heiße Luft. Ihre einzige, konkrete Wirkung entfaltet sie in der beabsichtigten, publizistischen Wirkung auf Wähler, die den Unterschied zwischen Verfassungsschutz und Verfassungsgericht nicht kennen: denen versucht man zu suggerieren, dieses Auftragsdossier eines politisch weisungsgebundenen Geheimdienstes sei bereits ein sorgfältig (1100 Seiten!), neutral und unabhängig verfasstes, höchstrichterliches Urteil - sozusagen im Vorgriff auf ein danach zu erwartendes Parteiverbot.
Politiker, die gegen drohenden Machtverlust zu solchen Methoden greifen, gehören ihrerseits vom Verfassungsschutz beobachtet: als "gesichert demokratiefeindlich".