Häftlinge: Ein Gesetz sagt: Wird jemand eingesperrt, trägt der Staat die Verantwortung

Wir zahlen nicht nur für jeden Häftling, wir sind auch alle für ihn verantwortlich.

Nun, ist aber ein Häftling gestorben, in der Haft. Der Anwalt will nun Geld vom Staat für die Angehörigen.

Der/ Die Anwälte sagen folgendes: " Wir wollen lückenlose Aufklärung über den Häftling und seine Betreuung. Denn mit dem Einsperren eines Menschen verpflichtet sich der Staat für ihn zu sorgen"!

Der Staat ist somit seiner Verantwortungspflicht nicht nach gekommen, meinen die Anwälte.

Der Häftling was wegen Suchtgift im Gefängnis und war auch selbst abhängig von Suchtgift. Bald nach der Einlieferung ins Gefängnis, klagte der Häftling über Bauchschmerzen. Wurde untersucht, bekam Infusionen. Diese Maßnahmen wurden von Anstaltsarzt durchgeführt. Keine Besserung, also Krankenhaus, wo er an Organversagen starb.

Ein weiterer Anwalt, gibt den Anstalts Arzt die Schuld, und oder dem Krankenhaus. Sie seien alle ihrer Verantwortungspflicht nicht nachgekommen. Nun folgt ein Jahrelanger Prozess. Denn immerhin wollen die Angehörigen des Asylanten viel Geld. Die Angehörigen sollen ja schon länger in Österreich leben.

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